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Montag, 05. Januar 2009

Staatsanwaltschaft überlässt Prüfung dem Beschuldigten

Von johannesolaf, 16:55

Mandant sitzt seit vielen Jahren im Maßregelvollzug. Dort muss er ,nach Meinung der Ärzte, regelmäßig Tabletten nehmen. Neulich soll er nackt über den Flur gelaufen sein. Anschliessend habe er sich in ein Absonderungszimmer gelegt, dabei habe er sich ruhig verhalten. Das ist zwar nicht normal, aber eigentlich harmlos.
Anstatt ihm zu sagen, dass er sich wieder anziehen möge, wurden ihm mehrere Spritzen verabreicht. Wie mir Mitpatienten berichtet haben, ist mein Mandant daraufhin tagelang neben der Spur gelaufen bzw. konnte berhaupt nicht laufen. Als ich meinen Mandanten aufgesucht habe, hat er mir mitgeteilt, dass er die Ärzte zwischenzeitlich bei der Polizei angezeigt habe wegen Körperverletzung. Die Spritzen seien nicht erforderlich gewesen, da weder Eigen- noch Fremdgef
ährdung vorgelegen habe.

Ich habe mir die Ermittlungsakte kommen lassen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Auskunft des Chefarztes die Medikamente von meinem Mandanten nicht freiwillig eingenommen worden seien, seien die Spritzen dringend erforderlich gewesen. Der Ausschlag, den mein Mandant am Oberkörper erlitten hatte, mag von der Bettwäsche herrühren oder vom Wasser.
Ich habe heute Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft selbständig zu prüfen hat, ob die Zwangsmedikamentation erforderlich war und sich nicht allein auf die Stellungnahme des Beschuldigten verlassen darf.


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