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Zwischen Stendal und Lüneburg
Vorhin bin ich zurückgekommen vom Landgericht Stendal. Angeklagt ist dort Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Hotel "Hüttermühle". Bevor ich mich morgen früh wieder aufmache zum Landgericht Lüneburg, habe ich mir gerade eine dünnen Ermittlungsakte durchgelesen, die mir das Amtsgericht Halle geschickt hat. Meine Mandantin hat einen Strafbefehl erhalten, weil ihr vorgeworfen wird, im Anschluss an ein V....lei aus der Geldbörse des zuvor beteiligten Mannes, der danach (selbstverständlich) eingeschlafen war, Geld geklaut zu haben und sich, während er schlief, aus dem Staub gemacht zu haben.
Ausser meiner Mandantin soll sich nach Aussage des Mannes aber noch eine zweite Frau mit in dessen Wohnung aufgehalten haben. Keine der in der Wohnung angeblich anwesenden Frauen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt. In einem Vermerk hat der Amtsanwalt geschlussfolgert, dass nur meine Mandantin nach Aktenlage als Täterin in Betracht käme. Eine gemeinsame Tatausführung wäre nicht nachzuweisen.
Da freue ich mich auf die Hauptverhandlung.
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