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Freispruch ohne Mandantin
Der Strafbefehl bietet die Möglichkeit, nach Einspruch gegen diesen, ohne Mandanten zum Gericht zu gehen. Der erspart sich die für ihn oft als unangenehm empfundene Atmosphäre und kann lieber zur Arbeit oder zur ARGE gehen und muss auch niemanden finden, der auf die Kinder aufpasst.
Zwar guckt so mancher Amtsrichter komisch, wenn ich alleine komme, so auch gestern wieder, aber das macht nichts.
Angeklagt war Körperverletzung zum Nachteil des eigenen drei Jahre alten Kindes. Meine Mandantin hatte gegenüber der Polizei, die einen Tag nach der Anzeige durch einen Baumarktmitarbeiter, in der Wohnung meiner Mandantin erschienen war, erklärt, ihr Kind nicht "mit voller Wucht", so der Anzeigenerstatter geschlagen zu haben.
Da man ihr nicht glaubte, ansonsten wäre das Verfahren eingestellt worden, schwieg ich zur Sache. Die Vernehmung der Zeugen hat dann ergeben, dass der Anzeigenerstatter überhaupt nicht gesehen hatte, wie das Kind von der Hand meiner Mandantin getroffen wurde, sondern lediglich aus einer gewissen Entfernung davon ausgegangen war, aufgrund der Bewegungen meiner Mandantin und dem Schreien des Kindes. Sein Kollege hatte kein Schlagen gesehen. Das Gericht kam nach einer weiteren Zeugenvernehmung ebenso wie der Staatsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Fehlinterpretation des Anzeigenerstatters vorgelegen haben dürfte - Freispruch.
Das Beispiel bestätigt einmal mehrdie Aktualität des alten chinesische Sprichwortes:" Zweidrittel von dem, was wir sehen, befindet sich hinter den Augen".
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