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Montag, 30. März 2009

Aus dem Loch in den Gerichtssaal

Von johannesolaf, 22:29

Letzten Freitag sollte es schon um 8 Uhr losgehen. Vor dem Landgericht Lüneburg wird meinem Mandanten vorgeworfen, einen Taxifahrer überfallen bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Am dritten Verhandlungstag hatte mein Mandant ein Geständnis abgelegt, dabei einen Mitangeklagten, der zwischenzeitlich freigesprochen wurde, entlastet, der ein falsches Geständnis gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Seitdem geht es in erster Linie um die Persönlichkeit meines Mandanten, ihm droht nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.
Freitag nun wurde mein Mandant völlig erschöpft aus der JVA vorgefüht. Hintergrund war, dass er tags zuvor gebeten hatte aus der Zweimann- Zelle in eine Einzelzelle verlegt zu werden,um sich in Ruhe auf die Hauptverhandlungen vorbereiten und eine Fremdsprache lernen zu können. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, statt dessen landete mein Mandant in einer Absonderungszelle im Keller, allein mit Pferdedecken, einer dünnen Matte, einem Loch im Boden und einer Überwachungskamera. Nach dem Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, wurde der Abteilungsleiter der JVA angehört. Er bestätigte die Angaben meines Mandanten, dass ihm, nachdem dieser am früheren Nachmittag in diese Zelle verbracht worden war, nachts das Licht gedimmt wurde, dafür aber stündlich ein Gefängniswärter mit einer Taschenlampe durch ein schmales Sichtfenster in der Tür, immer solange angeleuchtet hatte, bis mein Mandant sich bewegt hat.
Die Maßnahme sei erfolgt, weil bei meinem Mandanten eine Selbstmordgefahr nach Rücksprache mit Psychiater und Psychologe nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Im übrigen habe der Mandant geäußert, dass er lieber in die genannte Zelle gewollt habe, als im "Doppelzimmer" zu verbleiben. Das Gericht hat dann nach Stellungnahme der Gutachter für diesen Tag Schluss gemacht, weil eine Verhandlungsunfähigkeit nach 27 Stunden ohne Schlaf nicht auszuschliessen sei..

Anschliessend bin ich nochmal in den Knast, um festzustellen, dass mein Mandant wieder zurückverlegt worden war.
Natürlich habe ich den Abteilungsleiter gefragt, bei welchem Untersuchungshäftling er denn eine Suizidgefahr sicher ausschliessen könne.

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