Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines
Lieber von hinten
Mein Mandant hatte sich an mich gewandt, weil er einen Strafbefehl bekommen hatte. Er sollte 1600 € bezahlen, weil er seiner Ex-Freundin nachgestellt haben sollte, konkret sich unerlaubt in ihre Wohnung begeben haben, Unterwäsche zerschnippelt haben und sich über ihr Passwort eingelogt haben, um den neuen Freund "aufzuklären".
Nachdem ich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, bekam ich heute die Ermittlungsakte auf den Tisch.
Ich habe von hinten angefangen zu lesen und bin deshalb sogleich auf ein Schreiben der Anzeigenerstatterin an die StA gestoßen, in dem sie erklärt hat, eine Bestrafung nicht mehr zu wünschen, weil mein Mandant sie nun in Ruhe lassen würde. Auf der Rückseite dieses Schreibens befand sich ein handschriftlicher Vermerk des Staatsanwaltes mit der Anmerkung, dass nach Rücknahme des Strafantrages ein Verfahrenshindernis eingetreten ist. So konnte ich die Akte ohne alles andere lesen zu müssen mit kurzem Anschreiben zurückschicken.
Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.