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Freitag, 05. Juni 2009

Einen weiten Weg gespart

Von johannesolaf, 07:52

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, es geduldet zu haben, dass mit seinem Lastwagen gefahren wird, obwohl dieser überladen gewesen sein soll. Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt, mein Mandant hatte mir Unterlagen vorbeigebracht, die ich zunächst nur flüchtig angeguckt habe. Nun sollte am nächsten Tag Hauptverhandlung sein beim Amtsgericht Senftenberg. Mein Mandant rief mich abends an, um zu fragen, ob wir gemeinsam dort hin fahren wollen. Da es um ein Bußgeld mit Kosten in Höhe von 97,50 € ging wollte ich gar nicht fahren. Also habe ich mir die Unterlagen mal richtig angeguckt, festgestellt, dass die Kopie einer Ausnahmegenehmigung dabei war, die gestattete, dass der Laster 41,8 Tonnen wiegen durfte. Somit betrug die Überladung weniger als 2 Prozent, was nicht mehr bußgeldbewehrt ist, sondern toleriert wird.
Anschliessend habe ich per Fax beim Gericht beantragt, meinen Mandanten von seiner Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden und ihn in Abwesenheit freizusprechen.
So ist es dann auch passiert.


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