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Erlebnisse aus Braunschweig und dem Umland
Wegen 26-fachen gewerbsmäßigen Betruges wurde meine Mandantin, wie hier berichtet wird, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Angeklagt waren ursprünglich 46 Fälle. Nachdem der Mitangeklagte, der um seine Bewährung kämpfen musste, in seiner Einlassung vieles richtig gestellt hatte, mussten wir seine Schilderung bereits am ersten Verhandlungstag nur kurz als richtig bestätigen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unangenehmer war es hingegen vorgestern bei einem kleinen Amtsgericht. Dort hatte man meinem Mandanten vorgeworfen in 30 Fällen eine Tankkarte seines Arbeitgebers dafür genutzt zu haben, nicht nur seinen Firmen LKW (mit Diesel) sondern auch seinen privaten PKW (mit Super) betankt zu haben. Trotz des Gesamtschadens von lediglich rund 1500 € forderte der Staatsanwalt für meinen geständigen Mandanten, auch aufgrund einer noch laufenden Bewährung, eine Freiheitsstrafe von sage und schreibe 3 Jahren. Der Richter fand in seiner Urteilsbegründung passende Worte für meinen Mandanten und gab 2 Jahre mit Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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