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Mittwoch, 26. August 2009

Landgericht Braunschweig will keine Revision mehr

Von johannesolaf, 16:03

Heute war in dieser Sache der dritte Verhandlungstag. Nachdem beim letzten Mal die Ex- Ehefrau meines Mandanten als Zeugin gehört wurde, habe ich heute Vormittag zu Beginn der Hauptverhandlung eine Verteidigererklärung verlesen, die auf die Vernehmung Bezug genommen hat, obgleich zwischenzeitlich andere Zeugen gehört worden waren, und zur Akte gereicht. Der Vorsitzende schien nicht glücklich darüber, äußerte er doch mit meinem Zettel in der Hand, dies könne im Falle einer Verurteilung das Einfallstor für eine Aufklärungsrüge sein.
Um es her noch einmal deutlich zu machen: Es ist richtig, dass ich Erklärungen abgebe oder Beweisanträge stelle, um für meine Mandanten einen Freispruch oder eine milde Bestrafung zu erreichen. Falls das Gericht das aber verhindern will, soll aber auch die Ausgangslage für eine Revision verbessert werden.
Die Staatsanwältin ist trotz der erheblichen Tatvorwürfe angenehm sachlich, während der Nebenklagevertreter mir mitteilte, ich hätte die Erklärung ja auch schon früher abgeben können. Meistens ist es aber nicht nur wichtig welchen Inhalt eine Erklärung hat, sondern das man sie zum richtigen Zeitpunkt anbringt. Das ist nicht immer dann, wenn andere es gerne hätten.


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