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Polizei Salzgitter besser als das dortige Amtsgericht
Mein Mandant, der neulich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, berichtete mir, dass er vor meiner Beauftragung eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Salzgitter erhalten habe, der er gefolgt sei. Bei der Polizei angekommen, wurde ihm eröffnet, was ihm zur Last gelegt wurde. Anschließend habe der Polizeibeamte gesagt, mein späterer Mandant solle sich überhaupt nicht zur Sache äußern und zunächst einen Verteidiger konsultieren. Das unterscheidet sich von der Proffesionalität her erheblich von anderen Polizeibeamten, die auf die schriftliche Einladung nicht einmal schreiben, ob jemand als Beschuldigter oder lediglich als Zeuge gehört werden soll. Stattdessen heißt es sinngemäß man möge zur Abklärung irgendwelcher Umstände vorbei kommen. Nicht viel besser nun das Amtsgericht Salzgitter: Eine Pflichtverteidigervergütung wurde mir gekürzt mit dem Argument, aus den Akten sei nicht ersichtlich, welche Tätigkeit ich im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, entfaltet hätte, allein die Aktenanforderung genüge für das Anfallen der Vorverfahrensgebühr nicht.
Nun konnte ich in meiner Erinnerung anwaltlich versichern, was sich jeder normale Mensch denken kann, nämlich dass ich die Akte nicht nur bestellt, sondern diese auch durchgearbeitet und mit meiner Mandantin besprochen habe. Dass der Inhalt der Gespräche nicht zur Akte gelangt, liegt in der Natur der Sache. Es tut schon weh, wie von einigen Rechtspflegern krampfhaft versucht wird, der Landeskasse mit komischen Argumenten ein paar Mark zu sparen.
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