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Dienstag, 20. Oktober 2009

Traurige Nachricht aus Deggendorf

Von johannesolaf, 07:57

Meinem - nicht einschlägig - unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Mittäter, einen anderen geschlagen und genötigt zu haben, ihm sein Auto zu verkaufen und den Kaufpreis als "erhalten" zu quittieren. Hintergrund war gewesen, dass der Mittäter meinen Mandanten informiert haben soll, dass der jugendliche Sohn meines Mandanten nicht ansprechbar in einem Hof liegen würdel, nachdem ihm Drogen in sein Getränk getan worden sein sollen. Daraufhin soll mein Mandant mit dem Mittäter denjenige, der die Drogen verabreicht haben soll, unter dem Vorwand selbst Drogen kaufen zu wollen, in die eigene Wohnung gelockt haben, wo es dann zu den oben beschriebenen Handlungen gekommen sein soll. Das nur noch geringwertige Auto sollte als Sicherheit dafür dienen, dass der Drogenverabreicher Schadensersatz zahlt, weil der Sohn meines Mandanten sich in der Wohnung übergeben habe, wodurch Reinigungskosten angefallen seien.
Vor der Hauptverhandlung trudelte hier eine weitere Anklage des AG Deggendorf ein, mit der meinem Mandanten Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird. Dies habe ich zum Anlass genommen und dem Richter vorgeschlagen das dortige Verfahren einzustellen, weil wegen der gefährlichen Körperverletzung eine entsprechende Strafe drohe, neben der die Sache in Bayern nicht ins Gewicht fallen würde. Leider und traurigerweise macht die Staatsanwaltschaft nicht mit, wie ich eben durch ein Schreiben erfahren habe, weil es ihr auf die Eintragung im Zentralregister ankommt, die bei einer Einstellung nicht erfolgen würde- schade.

In der Körperverletzungssachen sind in der vergangenen Woche Staatsanwaltschaft und Gericht zum selben Ergebnis gekommen wie ich, nämlich das aufgrund der Sache mit dem Sohn, ein minderschwerer Fall vorliegt, so dass eine Freiheitstrafe von 3 Monaten auf Bewährung sogleich rechtskräftig werden konnte.


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