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Hinweis des Strafkammervorsitzenden
Zunächst hatte ich dem Kollegen lediglich mitgeteilt, dass ich die Verteidigung eines jungen Mannes übernommen habe, der in der JVA sitzt und bislang von ihm vertreten wurde. Weil der Kollege bei der letzten Gelegenheit eine Strafe beantragt hatte, die über der lag, die das Gericht dann ausgeurteilt hat, wollte der Mandantlieber nicht mehr durch diesen Anwalt verteidigt werden. Auf meine kurze Mitteilung erhielt ich über eine Seite Begründung, warum die Mandatskündigung nicht akzeptiert werden könne und wolle u.a, weil aus einem früheren Verfahren noch eine Rechnung offen sein soll. Daraufhin habe ich sein Mandat unter Vollmachtsvorlage gekündigt und ihn gebeten, diesen Umstand der Strafkammer mitzuteilen. Der Kollege teilte mir dann wiederum schriftlich mit, dass er zunächst den Ausgleich seiner Rechnung erwarten und dem Gericht nichts mitteilen werde. Das habe ich nachgeholt und dem Gericht kurz mitgeteilt, dass ich nunmehr allein verteidige. Wochen später teilt mir nun das Gericht mit, mein Mandant würde über den Kollegen weiterhin dessen Beiordnung zum Pflichtverteidiger begehren und ich möge versichern, dass ich an den angedachten Verhandlungstagen auch Zeit hätte vorbei zu kommen. Bei meinem nächsten Besuch in der JVA hat mir der Mandant eine handschriftliche Erklärung mitgegeben, mit der er die Kündigung des Kollegen bestätigt und meine Beiordnung beantragt hat.
Nachdem ich dieses Schriftstück dem Gericht eingereicht hatte, erhielt ich gestern den Beiordnungs-Beschluss des Landgerichts. Hierin heisst es u.a. ".... , die Bestellung in der Person des Rechtsanwaltes dem ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten entspricht und der bestellte Rechtsanwalt Gewähr für eine sachgerechte Verteidigung des Angeklagten bietet". Es folgt ein Absatz und dann der Hinweis: "Dieser Beschluss kann nur von dem Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden."
Hat das Gericht schon geahnt, wer sich sonst beschweren würde?
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