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Landgericht Stendal, diesmal in anderer Sache
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in fünf Fällen in Autos eingebrochen zu sein und dabei Geld sowie in einem Fall eine Bankkarte entwendet zu haben. Die Bankkarte soll er laut Anklage genutzt haben, seine Ehefrau dazu zu bewegen, mit Hilfe eines von ihr ausgefüllten Überweisungsträgers, auf sein Konto 1000 € zu überweisen.
Das blöde war, dass mein Mandant bereits im Februar, als er noch nicht mein Mandant war, wegen anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefangen hatte. Während den damaligen Verhandlungsunterbrechungen sollten drei der nun angeklagten Taten passiert sein, zwei zeitlich nach der damaligen Urteilsverkündung. Freitag fand nun die Hauptverhandlung statt vor dem Landgericht in Stendal.
Nachdem mein Mandant die Taten eingeräumt hatte, konnte auf Zeugen verzichtet werden. Dies rechnete ihm der Vorsitzende in der Urteilsbegründung hoch an. Mein Mandant machte Angaben zu seiner Automatenspielsucht und seinem Alkoholgenuss zum Zeitpunkt der jeweiligen Tat. Drei Taten, mit denen ansonsten eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen, wurden eingestellt, weil sie nicht zu einer wesentlich Erhöhung der damals ausgeurteilten drei Jahren geführt hätten.
Erfreulich war, dass sich das Gericht ernsthafte Gedanken gemacht hatte, wieviel Strafe für die übrigen zwei Taten, nach den feststehenden drei Jahren noch nötig gewesen ist. Dies waren maßvolle sechs Monate, die rechtskräftig wurden.
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