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Prozess vor dem Schwurgericht Hamburg wegen Schüssen auf Türsteher endet mit Verurteilungen
Vom Schwurgericht Hamburg wurde mein Mandant gestern nach 8 Hauptverhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung verurteilt. Angeklagt war daneben Beihilfe zum versuchten Totschlag. Deswegen saß mein Mandant in Untersuchungshaft. Ihm war vorgeworfen worden, seinen Freund, den Mitangeklagten, zu einer Disco in der Hamburger Nordkanalstraße gefahren zu haben, damit dieser auf dort arbeitende Türsteher schießen kann, nachdem die beiden zuvor einen Streit mit diesen Türstehern gehabt hatten.
Der Schütze hat am ersten Verhandlungstag gestanden, gezielt auf die Schutzwesten der Türsteher geschossen zu haben, um diesen wegen vorheriger Beleidigungen Angst einzujagen. Obgleich der Mitangeklagte erklärte, dass er die Pistole ohne Wissen meines Mandanten aus seiner Wohnung besorgt hatte, während mein Mandant im Auto wartete, und auch ohne dessen Wissen die Schüsse geplant und durchgeführt hatte, ging der Staatsanwalt noch in seinem Plädoyer davon aus, dass mein Mandant Gehilfe gewesen sei, weil er mit dem Mitangeklagten befreundet ist und es lebensfern sei, dass über die bevorstehende Tat zuvor während der Autofahrt nicht gesprochen worden sei.
Für diese Argumentation vermochte sich das Gericht ebenso wenig zu erwärmen wie ich, es war aber überzeugt, dass mein Mandant trotz fehlender Fahrerlabnis den PKW gefahren hat, mit dem die beiden Angeklagten in der Tatnacht unterwegs gewesen waren. Dafür, dass mein Mandant mit den späteren Schüssen etwas zu tun hat, fanden sich nicht. Der Haftbefehl wurde konsequenterweise aufgehoben.
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