Mehr Vertrauen in die deutsche als in die tschechische Polizei
Schlau angestellt hat sich dann doch noch ein potentieller deutscher Freier, wie hier berichtet wird. Der Mann wollte schön Späßchen haben in der Tschechei und leistete Vorschuss an eine Dame, die auf einer Wiese sexuelle Handlungen in Aussicht stellte. Auf dem Acker angekommen, warteten zwei Komplizen der Frau, um 100 € abzupressen. Bei Nichtzahlung wollten sie die einheimische Polzei verständigen. Der Deutsche übergab zunächst 50 € und bot an, weitere 50 € von der Bank zu holen. Einer der Ganoven wollte mitfahren zur Bank. Am Grenzübergang gab das Opfer Gas und fuhr durch bis zum deutschen Grenzposten. Dort wurde der Erpresser festgenommen.
Dienstag, 07. August 2007
Eine neue Säule der Anwaltsversorgung
Gestern kam ein neuer Mandant zu mir, der in der Nachbarstadt ein Restaurant betreibt. Sein Bruder unterhält hier ein Lokal .
Heute rief mich der Mandant noch einmal an, um mir die Vorgangsnummer der Polizei mitzuteilen, damit ich dort mein Legitimationsfax anbringen kann.
Seine Abschiedsworte waren." Und wenn Du mal Hunger hast, kommst Du vorbei oder gehst zu meinem Bruder"
Montag, 06. August 2007
Sex mit Schaf kann erlaubt sein- aber nur dort, wo man nicht Fußball spielen kann
Wie hier berichtet wird, ist in den Niederlanden ein Mann freigesprochen worden, der von einem Farmer inflagranti erwischt worden war, als er einem Schaf beigewohnt hat.
Da das Schaf vor Gericht nicht ausgesagt hat, konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Schaf den Sex nicht wollte beziehungsweise unter großen Stress geraten ist durch die Handlung des Angeklagten.
Ohne das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist Sodomie in den Niederlanden straflos.
Kann er froh sein, dass er sich nicht an einen Papageien gewandt hat, um schön Späßchen zu haben.
Sohn meint es gut mit Mama
Um aus einem schlichten Rechtsanwalt einen Strafverteidiger zu machen, braucht es neben Mut, Entschlossenheit, Phantasie u.a. ein gewisses Maß an Beklopptheit. Diese wird dann über die Gene weitergeleitet.
Seitdem mich die Frauen aus ihren Herzen (und Betten) verbannt haben, ist mein Platz am Spielfeldrand. So war ich mit meinen Söhnen wieder zu einem Spiel unterwegs, als mich mein 9- jähriger Sohn fragte, wieviel Taschengeld er denn bekäme, wenn ich 20 Millionen pro Jahr verdienen würde.
Meine Antwort lautete, dass ich darüber nachdenken werde, wenn es soweit ist, er aber wohl keine Kürzungen in Kauf nehmen müsse.
Wir einigten uns jedenfalls darauf, dass wir die Winter in Rio und die Sommer in Italien verbringen werden, in ansprechenden Anwesen mit Fußballwiese bei.
"Und Mama kriegt eine Putzfrauen- und Kochuniform- aber vom Allerfeinsten", waren seine abschliessenden Worte zum Thema Reichtum.
Freitag, 03. August 2007
ARGE Helmstedt
Als ich gestern auf der Rückfahrt aus Bremen war, rief mich eine Mandantin an. Ein Altenheitm hatte sich bei ihr gemeldet, die ARGE hätte meine Mandantin als neue 1 € -Jobberin vorgeschlagen. Da meine Mandantin examinierte Altenpflegerin ist, stellt sich die Frage, warum sie nicht zu normalen Bedingungen eingestellt wird, wenn ein Bedarf an ihrer Mitarbeit besteht. Es kann doch nicht angehen, dass qualifizierte Menschen als billige Arbeitskräft mißbraucht werden. Der 1- €- Job sollte denjenigen vorbehalten bleiben, die zunächst überhaupt keine Chance auf einen "normalen" Job haben.
Das wäre sonst genauso bekloppt, als wenn mir die ARGE (nach Rückgabe meiner Anwaltszulassung), weil ich ja für den höheren Verwaltungsdienst qualifiziert bin, vorschlagen würde, das Arbeitsamt zu leiten- für einen Euro pro Stunde.
Gestern am ehrwürdigen Landgericht Bremen
Gestern war ich, wie eine Woche zuvor in Bremen beim dortigen Landgericht. Gut gefallen hat mir der schöne alte Stuhl, auf dem ich sitzen durfte. In der Sache selbst ging es um die Berufung meines Mandanten, der sich erstinstanzlich selbst verteidigt hatte, gegen ein Urteil des Amtsgerichts. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte war mein Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei diesem Urteil blieb es trotz unserer Bemühungen das Gericht von der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme zu überzeugen.
Immer wieder dasselbe: Polizeibeamte als Zeugen, die sich bei jeder noch so harmlosen Frage des Verteidgers angepisst fühlen, aber freimütig aussagen, man hätte ja schon "so einen Hals", wenn ein Mann eine Frau schlagen würde und deshalb sei es in 90 Prozent der Fälle immer so, dass der Mann die Wohnung verlassen müsse, wenn es zum Streit mit seiner Lebensgefährtin komme. Dass die Beamten protokolliert hatten, dass es der Frau genügt hätte, mit der Polizei zusammen das Haus zu verlassen, spielte keine Rolle. Egal war auch, dass mein Mandant beim Eintreffen der Polizei friedlich im Schneidersitz im Wohnzimmer saß.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende dann aus, dass das Hinausbegleiten der Frau aus der alleinigen Wohnung meines Mandanten kein geeigneteres Mittel gewesen wäre, als ihn mitzunehmen, weil er ja die Frau hätte verfolgen können, um zu sehen, wo sie bleibt. Im übrigen könne die Polizei auch nicht wissen, wo sie mit der Frau in der Nacht hinsollten. Dass die Polizeibeamten ausweislich des Protokolls der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung ausgesagt hatten, mein Mandant habe eine Flasche weggeschleudert bzw. weggeschmissen, nun aber alle der Meinung waren, er habe mit der Flasche nach dem Bein des einen Beamten geschlagen, bedeutete kein Widersspruch für das Gericht, weil die Protokollführerin am Amtsgericht ja eigene Formulierungen gewählt haben könne.
Dienstag, 31. Juli 2007
Wirte klagen über Rauchverbot in Niedersachesen
Wie hier berichtet wird, gibt es in Niedersachsen bei Gastronomiebetreibern wegen des anstehenden Rauchverbotes ab dem 1. August. Weil viele Gäste kleinerer Kneipen Raucher seien, die kleinen Kneipen aber keinen extra Raucherraum einrichten können, werden massive Umsatzeinbußen befürchtet, weshalb einige nun gegen das Verbot klagen wollen.
Ich glaube nicht, dass viele Raucher nun ihrer Stammkneipe mit den darin befindlichen Kumpels den Rücken kehren, um sich in extra Raucherräumen zu versammeln. Besser wäre es allerdings, keine Ausnahmen zuzulassen, dann hätte niemand Anlass, die Kneipe zu wechseln.
Dienstag, 24. Juli 2007
Prostitution im Krankenhaus oder ein Traum wird wahr
Eine schöne Begebenheit wird hier berichtet: Eine 22-jährige Krankenschwester in einem Moskauer Krankenhaus soll in den letzten zwei Jahren bezahlten Sex mit 500 Patienten gehabt haben . Ans Licht kam die Sache erst, als sie es mit einem Freier (Patienten) getrieben hatte, bei dem durch die notwendigen Bewegungen die frische Blinddarmnarbe aufplatzte.
Die gute Fee (blond und vollbusig!) wurde nach ihrem Geständnis von ihrem Arbeitgeber entlassen.
Montag, 23. Juli 2007
Erzähl es mir, Claudia!
Stefan Effenberg soll seine Nachbarin aus Florida mit nach Deutschland gebracht haben, wie hier berichtet wird. Anlass für den Deutschlandbesuch Effes sei ein gemeinsamer Geschäftstermin mit seiner Ehefrau Claudia, die sich - nach eigenem Bekunden - vom Ex- Fussballprofi getrennt haben soll. Effenberg soll angeblich ein Verhältnis zu seiner Nachbarin unterhalten, was Claudia bereits vor einigen Monaten sauer gemacht haben soll, so dass sie eine Trennung erwogen habe. Nachdem es in der Öffentlichkeit nach Versöhnung aussah, dann das vorläufige Aus, weil Effe den Kontakt zur Nachbarin wohl doch nicht abgebrochen hatte.
Liebe Claudia, wenn es Dir nun Ernst sein sollte mit der Trennung, kannst Du mir doch verraten, was der Stefan an dem Abend tatsächlich zum Autobahnpolizisten gesagt hat: Hat er nicht doch Arschloch gesagt?
Freitag, 20. Juli 2007
Kein Nachfolger für Olli Kahn
Wie hier berichtet wird, klagt ein 10- jähriger Junge mittlerweile beim Landgericht München II um Aufnahme in einen Fußballverein, bei dem er bereits als Torwart Probetrainings absolviert hatte. Der Verein verweigerte dann aber seine Aufnahme als Vereinsmitglied. Der Junge wird von seinem Vater, einem Rechtsanwalt vertreten. Was der Nichtaufnahme des damals 8-Jährigen zugrunde liegt, bleibt im Dunkeln. Der Verein will die Gründe erst offenbaren, wenn das Gericht darauf Wert legt.
Als Vater zweier Torhüter blutet mir natürlich das Herz. Ich hoffe nur, dass sich der Junge über die Jahre fit gehalten hat. Wenn ich bedenke, dass einer meiner Söhne ca. 80 km von seinem Verein entfernt lebt, stellt sich aber die Frage, ob nicht eine Kontaktaufnahme zum Nachbarverein besser gewesen wäre. Der Junge hätte doch bei der Beklagten keine Freude (und Freunde) mehr, wenn er seine Aufnahme gerichtlich durchsetzen würde.
Donnerstag, 19. Juli 2007
Vergewaltigt in der Sparkasse
Eine junge Frau betrat nachts den Geldautomatenbereich einer Sparkasse. Ein Mann folgte ihr, zog sich eine Maske über den Kopf und vergewaltigte die Frau, wie hier berichtet wird.
Nicht so gemein klingt der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die meinem Mandanten zur Last legt, er habe in Antalya/Türkei eine Frau, die Geld vom Automaten abheben wollte, abgelegt und die ec-Karte an sich genommen, um damit später Geld abzuheben.
Plädoyer in 4 Worten
"Bitte um milde Bestrafung" lautete mein Schlussvortrag heute vor dem Atsgericht Wernigerode. Angeklagt war mein Mandant, der zur Zeit wegen älterer Verurteilungen in der JVA sitzt wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von Werkzeugen in einem Baumarkt und Diebstählen von Spiritousenflaschen aus einem Einkaufsmarkt. Wegen der Sache im Baumarkt waren wir geständig. In der anderen Sache wurde der Kaufhausdedektiv vernommen, der sich in erster Linie auf Videoaufnahmen, auf denen mein Mndant zu sehen sein sollte, bezog. Als mein Mandant von ihm angehalten wurde, hatte er jedenfalls nichts dabei. Der Detektiv berichtete aber, dass zahlreiche Flaschen aus der Verpackung genommen worden waren, die Verpackungen wurden zurückgestellt, die Flaschen seien verschwunden. Eine blonde Frau, vermutlich Osteropäerin sei ebenfalls bei solchen Handlungen gefilmt worden. Ungefähr eine halbe Stunde lang versuchte ein Gerichtsmitarbeiter auf einem Laptop die vom Supermarkt gelieferten Aufnahmen sichtbar zu machen. Dies gelang nicht, weshalb das Gericht vorschlg, die Sache einzustellen. Wegen der Sache im Baumarkt bot das Gericht an, zusammen mit einer vorherigen Verurteilung von 4 Monaten eine Gesamtstrafe von 6 Monaten zu bilden. Dieses Angebot wollte mein Mandant (und die Staatsanwaltschaft) annehmen, weshalb ich nur noch 4 Worte brauchte.
Samstag, 14. Juli 2007
Jetzt will man meinen Kindern auch noch das Brot nehmen
Im Trubel des Tagesgeschäftes, zwischen Gerichtssaal, JVA und Burger King geht manches an einem vorbei. Deshalb habe ich erst gestern bei der Lektüre einer Finanzzeitschrift die geplante Abgeltungssteuer gedanklich erfasst. Ab dem 1. Januar 2009 werden Kursgewinne von Aktien pauschal mit 25 % versteuert. Wer über viele Jahre lang einen Aktienfonds bespart, um im Alter nicht zu verarmen, muss künftig richtig bluten. In einer Beispielrechnung war aufgezeigt, dass künftig von 150.000 € nur rund 118.000 € zur Auszahlung an den Anleger kommen. Die Steuer wird gleich von den Kapitalanlagegesellschaften bzw. Banken abgeführt. Ein kräftiger Renditekiller. Ich habe vor kurzem mal einen Bericht über ein Altersheim in Thailand gesehen- ich muss ja nicht hier bleiben und mir die deutsche Steuerpolitik lebenslang angucken.
Man will meinen Kindern die Bundesliga nehmen
Heute morgen mussste ich in meiner geliebten Bild- Zeitung lesen, dass es mal wieder Bestrebungen gibt, die Berichterstattung über die Bundesliga auf samstags nach 22 Uhr zu verschieben. Natürlich nervt mich die ständige Werbung während der Sportschau, noch mehr stören mich aber die Pläne der Fernsehverantwortlichen. Mir ist es vollkommen egal, ob die evangelische Kirche für den Papst eine richtige Kirche ist, oder nicht, aber die Bundesligaberichte zu angemessener Tageszeit dürfen nicht zur Disposition stehen. Von mir aus muss das im Grundgestz verankert werden. Entweder werden die Rundfunkgebühren gestrichen, damit auch der Geheimdienst GEZ ageschafft, oder es gibt Fußball sobald die Zeit dafür richtig ist, also ab 18.30 Uhr- und zwar für alle, nicht nur für die Reichen, die Premiere bezahlen können oder wollen.
Donnerstag, 12. Juli 2007
Manchmal geht nur Freispruch
Kurz vor Mittag beim hiesigen Amtsgericht:
Der Mandantin wurde vorgeworfen, als Thekenkraft 50 € nicht in die Kasse eingegeben zu haben, um das Geld für sich zu behalten.
Als die ehemalige Chefin, die gleichzeitig Anzeigenerstatterin war, anfing zu erklären, dass auf den von der Polizei kopierten Kassenstreifen, die nicht nachvollziehbar waren, auch ein anderes Datum als der angebliche Tattag angegeben sei, weil zwischendurch immer der Strom abgestellt wird, und die Kasse deshalb nie das richtige Datum anzeigen würde, war Feierabend. Die Vorsitzende fand klare Worte, die Plädoyers dauerten insgesamt eine Minute und die Sache war erledigt.
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