Kind fällt nicht auf Richterin rein
Heute erhalte ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass das Verfahren gegen meinen Mandanten, gegen den wegen sexuellen Mißbrauchs der Enkeltochter ermittelt worden war, eingestellt worden ist.
Die Kindesmutter hatte bei der Polizei einen Verdacht gegen meinen Mandanten geäußert, weil die Tochter sich nach Besuchen bei den Großeltern eigenartig benehmen würde. Auch Aussprüche mit sexuellem Hintergrund seien dabei.
Das kleine Mädchen wurde richterlich angehört und hat den Beeinflussungsversuchen der Ermittlungsrichterin in ganz eindrucksvoller Weise standgehalten. Bereits zu Beginn der Vernehmung hatte das Mädchen ausgesagt, sich das mit dem Penis, den der Opa ihr vorgezeigt haben sollte, nur ausgedacht zu haben. Äußerungen habe sie von einem Kinndergartenkollegen aufgeschnappt. Auf die Frage, ob sie denn wieder zu Oma und Opa wolle, antwortete sie mit ja, aber Mama will das nicht. Niedlich zu lesen war die Passage, der Opa würde schon Sachen machen, die ihr nicht gefielen, nämlich beim Frühstück das Messer ablecken. Als die Richterin das Kind auffordert, doch mal zu beschreiben, wie der Opa gestanden hat, um ihr den Penis zu zeigen, weisst sie nochmals darauf hin, dass es solche Situationen nicht gegeben hätte, sie im übrigen auch noch verabredet sei und sich ein bisschen beeilen müsse. Als die Richterin weiter bohrt und in Aussicht stellt, dass die Kleine gehen könne, wenn sie ihr noch eine Frage "ganz ehrlich" beantworten würde, meinte die 5 - Jährige, dass ihr nun der Bauch weh täte, woraufhin die Befragung zuende war.
Der fragende Staatsanwalt
Gestern hier beim Amtsgericht: Angeklagt war Betrug, weil mein Mandant eine Jeanshose versteigert, das Geld kassiert, aber die Ware nicht geliefert haben sollte. Mein Mandant verspätete sich etwas. Der Staatsanwalt meinte, er fände es schon gut, wenn er käme, denn er habe noch weitere Verfahren gegen ihn, zu denen er Fragen hätte. Ich sagte, er möge mir zunächst die Akte zukommen lassen, dann könnten wir irgendwann über die Sachen sprechen, jedenfalls nicht heute.
Nach Ankunft meines Mandanten gab ich für ihn eine Erklärung ab. Der Staatsanwalt wollte wissen, was das denn für eine Hose gewesen sei, die versteigert wurde. Ich sagte, dass die Frage nicht beantwortet wird, woraufhin der Staatsanwalt meinte, er wisse ohnehin, was es für eine Hose gewesen ist. Ich:" Dann brauchen sie ja nicht zu fragen, wenn sie es wissen." Der Staatsanwalt stellte in lautem Ton eine weitere Frage. Ich:" Ihre Fragen werden nicht beantwortet" Er:" Ich habe aber noch einige Fragen".Ich:"Ihre Fragen werden nicht beantwortet, also müssen sie nicht mehr fragen.
Dienstag, 11. September 2007
Polizist schlägt Jungen Waffe aus der Hand
Es ist schon erstaunlich, was manch einer unternimmt, um sich einem Verfahren zu entziehen, welches ihm ein paar Arbeitsstunden eingebracht hätte. Wie hier berichtet wird, ist im Landkreis Aschaffenburg ein 18-jähriger alkoholisiert mit dem Auto in den Graben gefahren. Anschliessend ist er nach Hause geflüchtet, wo ihn dann die Polizei aufgesucht hat. Die Polizisten hat er mit einer (Luft-) Pistole bedroht. Wohl zum Glück des Jungen, schlug ihm ein Polizist die Waffe aus der Hand, anstatt ihn zu erschiessen.
Freitag, 07. September 2007
Mandant fühlt sich ungerecht behandelt vom Gericht
Nicht zufrieden war gestern mein Mandant, der vom Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Nach der Urteilsverkündung warf er der Vorsitzenden vor, sie hätte gar nichts zu seinen Gunsten angeführt in ihrer Urteilsbegründung, sondern nur negativ über ihn gesprochen.
Die Anklage warf meinem Mandanten vor, zwei Raube begangen zu haben. Einen davon in Deutschland, indem er in einer Spielhalle die Aufsicht zur Seite gedrängt und fixiert habe, um dann 100 € aus der Kasse zu nehmen. Die geringe Beute, die kurz danach zurückgezahlt wurde und die anderen Tatumstände, wie geringe Gewaltanwendung, führten dazu, dass das es zu einer Verurteilung wegen Raubes in einem minderschweren Fall.
Die andere Sache soll sich in der Türkei abgespielt haben. Die Anklage warf meinem Mandanten vor, vor einem Geldautomaten einen Mann zur Seite gestoßen zu haben, um dann die EC-Karte aus dem Schlitz des Automatens zu nehmen, wobei es anschliesend zur Abhebung von 1000 € gekommen sei.
Der Geschädigte war sich sicher, meinen Mandanten erkannt zu haben, außerdem habe er über das gemeinsame Hotel die Personalien meines Mandanten ermittelt und ihn sogar fotografiert. Böse sei er ihm aber nicht wirklich, weil er ja ein armer Kerl sei, der das Geld gebrauchen können. Er wollte ihn auch garnicht anzeigen, sondern sei nur wegen der Versicherung zur Polizei gegangen. Niedlich anzuhören war die Unterhaltung zwischen dem fast 70-jährigen Zeugen und meinem Mandanten zwischen Beweisaufnahme und Urteilsverkündung.
Das Gericht verurteilte in dieser Sache lediglich wegen Diebstahls, weil der Zeuge ausgesagt hatte, ein anderer habe ihn gestoßen.
Dienstag, 04. September 2007
StA gegen sorgfältige Strafverteidigung
Gestern abend, zeitgleich liefen die drei Scheidungsberaterinnen Effenberg und Co. im Fernsehen, laß ich eine Ermittlungsakte. Meinem Mandanten wird unter anderem Urkundenfälschung vorgeworfen.
Auf dem letzten Blatt der Akte findet sich ein Vermerk der zuständigen Staatsanwältin. Die Versendung der Akte an mich wird dort angeordnet. Weiter heisst es: "Diesseits wird davon ausgegangen, daß seitens des Verteidigers (Anm.: das bin ich) aus Kostengründen keine weitere Einlassung erfolgen soll, da Herr XY alle Taten bereits zugegeben hat und keine notwendige Verteidigung vorliegt."
Vielleicht bezahlt mein Mandant ja gerne eine Verfahrensgebühr dafür, dass ich die Akte durcharbeite, um dann mit ihm zu entscheiden, ob noch eine Einlassung erfolgen sollte oder nicht. Möglicherweise gibt es ja etwas mitzuteilen, was sich nicht mit der Verwirklichung von Tatbeständen auseinandersetzt, aber trotzdem erzählt werden sollte. Vielleicht ergeben sich aus der Akte Beweisverwertungsverbote, weil die Polizei nicht richtig belehrt hat. Vielleicht ist das, was die Staatsanwatschaft als vollumfängliches Geständnis werten will, nur ein ungeschickter Erklärungsversuch. Vielleicht muss ja auch tatsächlich nichts mehr geschrieben werden. Man weiss es nicht.
Ich weiss aber sicher, das ich die Staatsanwaltschaft nicht brauche, um zu entscheiden, ob und was ich wann schreibe oder nicht schreibe.
Donnerstag, 30. August 2007
Verhandlung ohne den Angeklagten
Nachdem mein Mandant zweimal nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, schien das Gericht , wie die letzten Male auch, unzufrieden, weil ich den Mandanten als sein Verteidiger nicht dazu gebracht hatte, zu erscheinen. Ich gab bekannt, dass ich meinen Mandanten sehr gerne verteidige und mich freue, wenn er neben mir im Saal sitzt. Ihn dort hinzuholen sei aber nicht meine Aufgabe und da ich keine schriftliche Vollmacht zur Akte gereicht habe, könne er auch nicht durch Zustellung an mich geladen werden. Im übrigen sei es mit meiner Verschwiegenheitspflicht nicht in Einklang zu bringen, dem Gericht zu berichtet, ob und wo ich meinen Mandanten gesprochen hätte. In der Akte fand sich dann nach längerem Suchen doch noch ein Zustellungsnachweis. Ob in dem Schreiben, welches er erhalten haben soll, der Hinweis enthalten war, dass auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann, muss man mal sehen. Jedenfalls wurde verhandelt.
Angeklagt war die Beleidigung von Finanzbeamten. Mein Mandant sollte diese per Telefon und Fax unter anderem als faul und dumm bezeichnet haben.
Nach dem Schlussvortrag der Staatsanwältin merkte ich an, dass ich mir faule Finanzbeamte wünschen würde, diese aber wohl leider nicht existieren würden.
Aufs Plädieren habe ich verzichtet. Es gab für vier Taten dreißig Tagessätze. In der Urteilsbegründung führte die Richterin richtigerweise aus, weil der Angeklagte sich nicht eingelassen habe, gäbe es auch nichts, was erschwerend zu berücksichtigen wäre.
Für schnelles Glück an den Rand des Harzes
Mit den letzten Sonnenstrahlen des Jahres fuhr ich zum Amtsgericht Wernigerode.
Die ausgesetzte Hauptverhandlung wegen eines nicht erschienenen Zeugen sollte wiederholt werden. Angeklagt war Diebstahl in einem Baumarkt. Fotos aus einer Überwachungskamera sollten die Täter zeigen. Bereits beim letzten Mal war klar, dass mein Mandant nicht abgelichtet war. Ein Mitarbeiter des Baumarktes hatte aber ausgesagt, dass die Täter mit einem Auto, das auf meinen Mandanten zugelassen ist, weggefahren seien.
Diese Mal dauerte die Verhandlung 5 Minuten. Die Richterin gab bekannt, dass mein Mandant sich endgültig nicht auf dem Foto befände, das Gericht aber inzwischen wüsste, wer die Täter seien. Die Anklage wurde verlesen, die Plädyers gehalten, dann zwei Minuten unterbrochen und anschliessend der Freispruch verkündet.
Mittwoch, 22. August 2007
Drogenhandel vor Gericht, aber Zeugen braucht man nicht
Wenn Drogenhädler geschnappt werden, führt dies häufig dazu, dass sie in ihren Aussagen andere benennen, also ihre Abnehmer, gegen die dann ein Verfahren wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln eingeleitet wird, oder Mittäter oder sonstige Leute, die ebenfalls gehandelt haben sollen. Irgendwann stehen diese Leute dann vor Gericht, packen ihrerseits aus, belasten den ursprünglichen "Verräter" noch mehr, oder benennen zu Recht oder Unrecht, in der Hoffnung auf milde Bestrafung, wieder andere.
Aus diesem Grunde verzichte ich bei derartigen Konstellationen gern auf die entsprechenden Zeugen vor Gericht, weil nie abzusehen ist, was ihnen zusätzlich, zu ihrer früheren Aussage bei der Polizei, noch einfällt, vorallem dann, wenn sie selbst in Haft sitzen.
Gestern stand mein Mandant vor dem Jugendschöffengericht. Der Vorwurf lautete 12 mal Handeltreiben ( Haschisch) in nicht geringer Menge. Der Tatzeitraum lag mehr als zwei Jahre zurück.
So eine richtig passende Strafe wollte mir für meinen nicht vorbestraften Mandanten nicht einfallen und ich stieß auf § 27 JGG, auch genannt "Babybewährung", weil ersteinmal über einen bestimmten Zeitraum geguckt wird, ob schädliche Neigungen beim Täter vorliegen oder nicht. Wenn ja, gibt es später eine Freiheitsstrafe, die in den meisten Fällen zur richtigen Bewährung ausgesetzt wird.
In einem Vorabgespräch mit dem Gericht und dem Staatsanwalt einigten wir uns auf diese Vorgehensweise. Ein kurzes Geständnis, keine Zeugen und die Sache wurde gleich rechtskräftig.
Freitag, 17. August 2007
Trotz Todesstrafe im Iran droht Frau Abschiebung
Einer iranischen Frau, die zur Zeit Zuflucht in Deutschland genommen hat, kann nach Meinung des Berliner Verwaltungsgerichtes abgeschoben werden, obwohl ihrer Anwältin ( demnach wohl auch dem Gericht) ein Urteil aus dem Iran vorliegt, wonach die junge Frau dort in Abwesenheit im Jahre 2006 zum Tode verurteilt wurde. Verurteilt wurde die Frau, weil sie lesbisch ist, wie hier berichtet wird. Vor kurzem wurde zwei schwule Jungs wegen ihrer sexuellen Orientierung aufgehängt. Das Verwaltungsgericht geht bei der Frau von einer Verfolgungslegende aus, weil sie sich männlichen Beamten bei der Anhörung nicht sofort vollständig offenbart hatte
Ich schimpfe oft über die Ungerechtigkeiten, die meinen Mandanten hier wiederfahren. Bei uns hat man als Verteidiger aber in den meisten Fällen die Möglichkeit doch noch Positives zu erreichen bzw. für den schuldigen Mandanten eine akzeptable Sanktion "auszuhandeln". In einigen Ländern muss man als engagierter Strafverteidiger doch irre werden.
Donnerstag, 16. August 2007
Pinkelnde Frauen angucken
Ein Rentner hat, wie hier berichtet, dafür Sorge getragen, dass Frauen bestimmte Autobahntoiletten nicht nutzen konnten, sondern stattdessen ins Gebüsch ausweichen mussten. Hier lauerte der Mann mit Fernglas bewaffnet, um die Frauen beim Pinkeln zu beobachten.
Da wird er nicht der Letzte sein, wenn Premiere erst einmal dafür gesorgt hat, dass die Sportschau abgeschafft wird.
Dienstag, 14. August 2007
Oma aus Roma beim Dealen erwischt
Wie hier berichtet wird, wurde eine 73 Jahre alte Frau aus dem römischen Stadtteil Trastevere unter Hausarrest gestellt, weil sie zusammen mit ihrem Enkelsohn Heroin verkauft hatte. Die Wohnung der Frau diente als Lager von insgesamt 4 Kilo Heroin. Aus dem Bestand holte der Enkel kleinere Einheiten zum Abverkauf, während die Oma Schmiere stand. Gefunden wurden noch zwei Revolver bei den Dealern. Anders als seine Oma, musste der Junge ins Gefängnis.
Bei steigender Lebenserwartung haben die Menschen (inkl. der Italiener ) auch länger Zeit Straftaten zu begehen.
Montag, 13. August 2007
Im Zweifel entscheidet die Hautfarbe
Ein Türsteher einer Osnabrücker Disco hat einen Studenten, der in Tansania geboren ist, nicht in die Disco eingelassen, weil er augenscheinlich kein Deutscher sei, wie hier berichtet wird. Der Hinweis des Mannes, er besitze aber die deutsche Staatsbürgerschaft half ihm nicht weiter, da er schliesslich nicht in Deutschland geboren sei. Die Geschäftsführung verteidigte das eigenartige Vorgehen mit dem sonderbaren Argument, dass deutsche Gäaste irritiert seien, wenn sich zuviele Ausländer (oder Menschen, die nicht aussehen wie Deutsche) in der Disco aufhalten würden.
Das einzig Lustige an der traurigen Geschichte, ist der Umstand, dass es sich beim Türsteher um einen Türken handeln soll.
Späte Belehrung
Der Einfallsreichtum mancher Polizeibeamter ist doch immer wieder erstaunlich. Gerade lese ich zur Vorbereitung einer anstehenden Hauptverhandlung noch einmal die Ermittlungsakte. Eine junge Frau wird als Zeugin vernommen, wobei aus der Lektüre der vorherigen Seiten klar ist, dass sie zumindest Gehilfin gewesen sein dürfte einer anschließenden Körperverletzung, indem sie die Opfer in die Falle gelockt hat.
Am Anfang der Aussage befindet sich keine Belehrung, dafür aber am Schluss. Dort heisst es:" Ich weiss, dass ich eventuell mit einer Bestrefung rechnen muss, weil wir ja dem X (Name von mir geändert) geholfen haben. Ich weiss auch, dass ich keine Angaben hätte machen müssen, wenn ich mich damit selbst belaste. Ich musste mir aber die Sache von der Seele reden, weil sie mich belastet."
Und da wundern sich noch einige Polizisten, weil man seine Mandanten dort grundsätzlich nicht zur Vernehmung hinlässt.
Mittwoch, 08. August 2007
Polizisten mit Mist beworfen
Wie hier berichtet wird, mussten sich zwei lustige Landwirte , Vater und Sohn, aus Schwaben vor dem Amtsgericht verantworten, weil Sie Polizeibeamte, die auf ihrem Hof rumliefen beleidigten, und der Bauernsohn den einen Beamten mit Mist beworfen hatte. Die beiden fühlen sich von den Polizisten, die auch schon mal die zunge rausstrecken sollen, wenn sie am Hof vorbeifahren, provoziert. Afgrund vorheriger Vorkommnisse gab es nun eine Bewährungsstrafe, wobei die Angeklagten bereits jetzt nicht sicher zu sein scheinen, die Bewährungszeit durchzuhalten.
Marco W. bleibt in Haft
Obwohl ein Arzt heute als sachverständiger Zeuge bekundet hat, er habe das "Opfer" noch in der Tatnacht untersucht und keine Spuren eines Geschlechtsverkehrs, insbesondere einer Vergewaltigung festgestellt, muss Marco W. aus Uelzen bis zur Fortsetzung des Prozesses im September in türkischer Haft bleiben, wie hier berichtet wird.
Aufgrund der Aussage des Arztes wäre es spätestens heute an der Zeit gewesen, den Haftbefehl aufzuheben.
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