kleiner Etappensieg
Mein Mandant wurde erstinstanzlich vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoss gegen das Waffengesetz und des Diebstahls freigesprochen. Der Nebenkläger hat darauf hin Berufung eingelegt. Das Landgericht verurteilte meinen Mandanten entgegen des Schlussantrages des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, der mit mir Freispruch beantragt hatte, gemäß der ursprünglichen Anklage zu einer Freiheitsstrafe. In der Revisionsbegründung habe ich unter anderem gerügt, dass es sich beim Diebstahl nicht um ein Nebenklagedelikt handelt, und das Landgericht deshalb nicht wegen Diebstahls verurteilen durfte, weil ja nur der Nebenkläger Berufung eingelegt hatte.
Dieser Auffassung schloss sich nun die zuständige Generalstaatsanwaltschaft an und beantragte, das Urteil des Landgerichts soweit eine Verurteilung wegen Diebstahls erfolgt ist sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch aufzuheben.
Montag, 29. Oktober 2007
So kann die Woche weiter gehen
Bevor es gleich wieder los geht zum Amtsgericht Salzgitter, habe ich eben meine Post, die am Samstag hier eingegangen ist, flüchtig durchgesehen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat mir den Führerschein meines Mandanten zurückgeschickt, der ihm letzte Woche vom dortigen Amtsgericht vorläufig entzogen worden war im Anschluss an eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung. Die Besonderheit lag darin, dass der Vorfall zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits 10 Monate zurücklag und über die vorläufige Entziehung vor der Verhandlung nicht entschieden worden war. Noch in der Hauptverhandlung habe ich gegen die Beschlagnahme Beschwerde eingelegt. Interessant ist jetzt noch, ob der Amtsrichter abgeholfen hat oder das Landgericht uns Recht gegeben hat.
Mittwoch, 24. Oktober 2007
Drei Verhandlungstage wegen Fahrraddiebstahls
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, vor längerer Zeit ein Fahrrad geklaut zu haben. Weder wurde er dabei beobachtet, noch wurde das Fahrrad bei ihm gefunden. Ins Rollen gekommen war die Sache anlässlich einer Durchsuchung in einem An-und Verkauf, wo ein Kaufvertrag über das abhandengekommene Fahrrad, geschlossen zwischen dem Geschäft und der ehemaligen Lebensgefährtin meines Mandanten. Diese ehemalige Lebensgefährtin hatte bei der Polizei ausgesagt, dass mein Mandant ihr das Fahrrad gegeben habe, damit sie es verkauft. Er habe ihr damals erzählt, das Rad habe er von seinem Vater, er selbst könne es nicht verkaufen, weil sein Personalausweis abgelaufen sei. Erst später habe er ihr offenbart, dass er es geklaut habe. Den Erlös in Höhe von 15 € habe sie meinem Mandanten abliefern müssen, weil er das Geld für Drogen benötigt hätte.
Zum ersten Verhandlungstag erschien die Zeugin ( die unter Betreuung steht) nicht. Am zweiten Verhandlungstag auch nicht, wurde dann von der Polizei gebracht. Mein Mandant , der zwischenzeitlich in die Stadt gegangen war, war per Handy für das Gericht nicht mehr zu erreichen. Ein neuer Termin wurde anberaumt, zwei Tage später , das Gericht meinte, ich solle den Mandanten informieren. War aber nicht meine Aufgabe. Am dritten Verhandlungstag erschien ich ohne Mandant. Die Vorsitzende meinte, sie sei davon ausgegangen, ich hätte mich darum gekümmert, das er kommen würde. Ich entgegnete, dass ich nicht bereit sei, derartige Pflichten zu übernehmen, das Gericht möge selber dafür sorgen, das alle an Land kommen.
Mein Mandant kam dann später, die zeugin war auch da, eine weitere Zeugin hatten wir besorgt und es ging los. Die Belastungszeugin sagte unter anderem aus, im Geschäft habe man ihr mitgeteilt, eine Überprüfung habe ergeben, dass das Rad geklaut sei, deshalb könne sie nur 15 € dafür bekommen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung. Das Gericht kam zum Freispruch, folgte einigen meiner Argumente und führte ergänzend unter anderem aus: Wenn der Angeklagte Geld für Drogen gebraucht hätte, hätte er auch gewusst, wo er das Fahrrad verkaufen kann, ohne das er einen Ausweis vorzeigen muss.
Montag, 22. Oktober 2007
Schöner Abschlag
Als die Steuerfahndung in der Tür stand, hatte mein Mandant, dessen Ehefrau ein Chinalokal betreibt, den Beamten mitgeteilt, dass ca. 20 % der Einnahmen nicht verbucht werden. Nach weiteren Ermittlungen samt Probekochen gab es einen Strafbefehl über 720 Tagessätze gegen den mein Mandant Einspruch eingelegt hat.. Im Laufe eines Vorgespräches mit dem Richter und dem Staatsanwalt (und der Strafsachenstelle des Finanzamtes!) wurde Einigung erzielt, dass der Einspruch auf das Strafmaß beschränkt wird. Weil ja nun zu berücksichtigen sei, dass der Strafbefehl dieses "Geständnis" noch nicht berücksichtigt habe, halbierten wir die Tagessatzanzahl und reduzierten auch die Höhe etwas. Aus 28.800 € wurden nun 10.400 €, die mein Mandant in monatlichen, tragbaren Raten, abzahlen kann. Die Sche ist rechtskräftig.
Der Schwachsinn geht weiter
Eine Woche war ich mal weg. Jetzt bin ich wieder da. Heute morgen ersteinmal eine Strafverteidigung mit für den Mandanten zufriedenstellendem Ausgang, nun das Liegengebliebene bearbeiten. In einer Strafsache hatte ich einen unschönen Vorwurf zur Einstellung gebracht. Nun meldet sich der Mandant in einer dieser unsäglichen Internetsachen: Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltkanzlei, die 84,00 € plus eigene Kosten beitreiben will, weil meine Mandantschaft unter einer bestimmten IP-Nummer über das Internet einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben soll.
Nun die Krönung der Ressourcenverschwendung: Im letzten Absatz des anwaltlichen Schreibens wird darauf hingewiesen, dass, falls eine minderjährige Person ein falsche Geburtsdatum angegben hätte, um sich eine Leistung zu erschleichen, von einem Betrugsdelikt auszugehen sei. Der "Kollege" behält sich im Namen seiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. " Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen".
Da werden jugendliche Internetbesucher auf kostenpflichtige, aber blödsinnige und somit wertlose Seiten gelockt und Rechtsanwälte erdreisten sich mitzuteilen, dass Kosten für die Erstattung einer Strafanzeige gegebenenfalls geltend gemacht werden.
Donnerstag, 04. Oktober 2007
Strafverteidigerdasein in den nächsten 2 Wochen
Heute hatte ich zwei Hauptverhandlungen zu bewältigen. In der ersten Sache war der mehrfache Erwerb von Kokain angeklagt. "Erwerb" klang gut, Zeugen wollten wir nicht, weitere Angaben wollten wir sowieso nicht machen, also haben wir die Anklage abgenickt . Die andere Sache beim Landgericht wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauches getaltet sich wesentlich schwieriger. Morgen geht es zum Landgericht Verden, Montag ist Osnabrück das Ziel, Dienstag bis Freitag jeweils 1-2 Hauptverhandlungen täglich hier vor Ort. Von Steuerhinterziehung über Betrug bis wieder zum sexuellen Missrauch ist alles dabei, was das Strafverteidigerherz in Gang hält. Danach eine ganze Woche Urlaub. Da kann ich dann ganz in Ruhe Revisionen schreiben, am besten auf einem Schreibblock, den ich mir neulich gekauft habe. Auf dem Block steht: "Ohne Dich ist alles doof, Baum doof, Sonne doof, ich doof usw.". Dazu entsprechende Zeichnungen.
Montag, 01. Oktober 2007
Amtsgericht ist lernfähig- Richterin zeigt Größe
Vor einigen Wochen habe ich beim hiesigen Amtsgericht verteidigt. Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen, also "schwarzfahren".
Nach den Urteilsfeststellungen hatte mein Mandant sich eine Monatskarte, für die er einen kleinen Teil selbst bezahlen musste und der Rest von der ARGE gesponsert wurde (sogenanntes Mobil-Ticket) gekauft. Nachdem das Ticket versehentlich in der Waschmaschine gelandet war, war es bröselig und unleserlich.
Ein Ersatz wurde meinem Mandanten von den Verkehrsbetrieben nicht ausgestellt, da deren AGB´s einen Ersatz bei diesem Tickettypus nicht vorsehen. Weil er bei Fahrten mit der Straßenbahn nun faktisch keinen gültigen Fahrschein hatte, wurde mein Mandant verurteilt.
Hiergeben haben wir Sprungrevision eingelegt, weil wir der Auffassung sind, es ist durch das Vorausbezahlen des Tickets kein Vermögensschaden bei den Verkehrsbetrieben durch die Fahrten entstanden, sie waren ja vorab bezahlt worden.
Mein Mandant berichtete mir, dass er wegen weiterer Fahrten in diesem Zeitraum bereits eine Verhandlung hatte, in einer anderen Abteilung des hiesigen Amtsgerichtes. Dort wurde die Sache nach seinem Einspruch gegen den Strafbefehl gegen Geldauflage eingestellt.
Mein Mandant war unzufrieden und wollte auch die alte Sache nocheinmal überprüft wissen. Deshalb hat er die Ratenzahlung hinsichtlich der Geldauflage eingestellt, weshalb es heute zur Verhandlung kam.
Nach unserer Einlassung gab die Vorsitzende bekannt, dass sie sich damals zu Unrecht auf die AGB`s bezogen hatte, aber zwischenzeitlich aufgrund meiner Revisonsbegründung, die ich gegen die Verurteilung in der anderen Abteilung abgegeben habe, die zitierte Rechtssprechung gelesen und ihre Ansicht geändert habe: Es läge in unserer Konstellation kein Vermögensschaden vor.
Freispruch!
Freitag, 28. September 2007
Marco W schwer belastet
Die 13-jährige Charlotte aus England, soll den seit Monaten in türkischer Untersuchungshaft sitzenden Marco W. schwer belastet haben. Wie hier berichtet wird, soll das Mädchen in ihrer Heimat eine Aussage zu Protokoll gegeben haben und Marco der Vergewaltigung bezichtigt.
Es war auch nicht zu erwarten gewesen, dass das Mädchen, bei der Entwicklung die die Sache in der Öffentlichkeit genommen hat, sich nun hinstellt und sagt, es sei nichts passiert. Vor den Verteidigern scheint ein schönes Stück interessanter Arbeit zu liegen.
Donnerstag, 27. September 2007
Fall Nadine aus Gifhorn- Urteil rechtskräftig
Das Landgericht Hildesheim hatte einen Vater im Mai diesen Jahres aufgrund von Indizien wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge zum Nachteil seiner Tochter, deren Leiche nach dem Prozess vom Großvater in einem Wald gefunden worden war, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Das Urteil gegen das die Verteidiger Revision eingelegt hatten, ist jetzt rechtskräftig, wie hier berichtet wird. Der Bundesgerichtshof hat das eingelegte Rechtsmittel durch Beschluss verworfen. Ein Verteidiger hat Verfassungsbeschwerde angekündigt, ein anderer will die Wiederaufnahme des Verfahrens betreiben.
Es empfiehlt sich immer wieder, mit nicht allzu hohen Erwartungen in das Revisionsverfahren zu gehen- sowohl auf Mandanten als auch auf Verteidigerseite, denn es kommt nicht darauf an, wie und ob sich eine Tat zugetragen hat, sondern darauf, ob das verurteilende Gericht in der Lage war, das Urteil vernünftig zu begründen. Enthält das Urteil verfahrensrechtliche Fehler, muss ich in der Lage sein, diese in der Revisionsschrift, entsprechend den strengen Anforderungen des BGH darzulegen. Und letztendlich, kommt es immer mit darauf an, ob der BGH ein Urteil bestehen lassen oder "kaputtmachen will". Wenn der BGH ein Urteil aufheben will, aus welchen Gründen auch immer, wird er stets einen Grund finden- andersherum aber genauso.
Mittwoch, 26. September 2007
Marco aus Uelzen- kaum Hoffnung auf Freilassung
Wie hier berichtet wird, besteht für Marco W. kaum Hoffnung, kurzfristig aus türkischer Untersuchungshaft entlassen zu werden, weil es noch an der Aussage des englischen Mädchens fehlt.
Dann hätten sie die Zeugin vernünftig vernehmen müssen, bevor sie zurück nach England fliegt. Wenn das nicht möglich war, muss der Junge eben raus aus dem Knast. So ist es jedenfalls unerträglich.
Viele Männer wollen sich beim Heimwerken verbessern- nur wenige beim Sex
Wie hier berichtet wird, hat die Umfrage einer Internet- Plattform ergeben, dass viele Männer den Wunsch verspüren, sich beim Heimwerken zu verbessern. Großes Interesse besteht demnach auch bei der Verbesserung der Computerkenntnisse. Ein besserer Liebhaber zu werden, halten aber nur wenige für erstrebsam.
Die Italiener wurden dann wohl nicht gefragt.
Meine Computerkenntnisse müssten mindestens um 300% besser werden, denn ich habe keine Ahnung. Ich weiss auch nicht, wie mein jüngster Sohn den Mannschaftsbus des VfL Wolfsburg so auf meinen Laptop verbracht hat, dass ich ihn immer sehe, wenn ich den Computer anmache.
Sehr gerne würde ich Sprachen lernen. Deshalb habe ich mir eine türkische Sprach-CD gekauft, die ich beim Autofahren höre.
Ein guter Strafverteidiger will ich werden, so wie er, deshalb sitze ich schon früh im Büro und lese Bücher über das Revisionsrecht. Ich freue mich über das Seminar im Steuerstrafrecht, zu dem ich eingeladen worden bin und im November hingehe, um hier gute Arbeit leisten zu können.
Sex? Warum soll ich für etwas trainieren, was nur einmal im Jahr stattfindet.
Montag, 24. September 2007
Die sehen irgendwie immer noch doof aus
Nachdem ich heute Vormittag schön an meinen Strafsachen gesessen habe, bin ich in die Stadt gegangen. Bei meiner Rückkehr standen sie dann wenige Meter von der Kanzlei entfernt und haben die gesamte Fahrbahn stadtauswärts dichtgemacht, um Fahrzeuge zu kontrollieren. Die hiesige Polizei. Jahrelang, insbesondere als ich dort vor fast 20 Jahre selbst noch tätig war, habe ich mich darüber aufgeregt, dass man als Polizist blöd aussieht in seiner Uniform, damals noch grüner Rock (Jackett), bambusfarbens Hemd und entsprechende Hose, die im Winter die Kälte reingelassen und ganzjährig gekratzt hat. Richtig gefreut habe ich mich, als bekannt wurde, dass die "Kollegen" blaue Uniformen erhalten sollen, mit eckigen Mützen, die sie aussehen lassen wie Terence Hill Mitte der 70iger im Kino.
Als sie da eben so standen in ihren blauen Uniformen , dachte ich so vor mich hin: Irgendwie trotzdem noch doof, wie die aussehen. Zwar blaue Klamotten, eckige Mütze und Sonnenbrille, aber nicht wie damals Terence Hill in dem Film als er auf dem weissen Polizei-Motorrad neben Bud Spencer über die Leinwand gefahren ist.
Freitag, 21. September 2007
Erleichterung zum Wochenende
Nachdem bei meinem Mandanten vor einigen Monaten mehrere Waffen, Gewehre, Pistolen, Maschinenpistole usw. sichergestellt wurden, erreicht mich heute das waffenrechtliche Gutachten des Landeskriminalamtes.
Jede einzelne der alten Waffen wurde auf ihre Gebrauchsfähigkeit hin überprüft.
Regelmässig findet sich die Anmerkung des Sachverständigen: "Das Asservat ist .E. im vorliegenden Zustand für die Kriegsführung zwischen Staaten nicht geeignet."
Dann ist es ja gut.
Mittwoch, 19. September 2007
Habe ich gerade erfunden: Die "Wenn-Formel"
Nach zwei Verhandlungstagen wurde mein Mandant vom Amtsgericht Wernigerode vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.
Vorhin erhalte ich ein Schreiben der Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg. Diese ist hinsichtlich meiner bei der Landeskasse geltend gemachtenFahrtkosten der Auffassung, mein Mandant hätte sich aus Kostengründen einen Rechtsanwalt in Wernigerode oder Blankenburg suchen müssen, und nicht in Braunschweig.
Das geht klar: Vielleicht fährt sie ja bei ihrer nächsten Herztransplantation nicht nach Leipzig oder Berlin, sondern nach Klötze, um Sprit zu sparen.
Wenn der Staat Menschen zu Unrecht mit einer Anklage überzieht, muss er auch dafür gerade stehen, wenn die Freizusprechenden sich eines Strafverteidigers bedienen zu dem sie Vertrauen haben, auch wenn er zwei Ecken weiter wohnt.
Gestern in Magdeburg -Bild war auch da
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Magdeburg:
24 Ns 4/07 (Verstöße gegen das Urhebergesetz) – 4. Strafkammer als Berufungskammer
1 Angeklagter
4 Zeugen
Prozesstag: Dienstag, 18. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12
Am 7. März 2007 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10,00 €. Nach Überzeugung des Amtsgerichts soll der im Dezember 1996 geborene Angeklagte Hasso W. in Thale im November 2005 über seinen PC im Rahmen eines Internet Filesharing – Programms rund 1400 urheberrechtlich geschützte Musikdateien in MP3-Format ohne Einwilligung der Rechteinhaber zum Herunterladen durch dritte Personen bereitgestellt zu haben.
Wäre mein Mandant tatsächlich erst 1996 geboren, hätte sich die Sache schon vorher erledigt.Tatsächlich ist er viel früher geboren.
Erstinstanzlich war es zur Verurteilung gekommen wegen der Aussage eines Polizeibeamten, der ausgesagt hatte, mein Mandant habe die Handlungen quasi zugegeben, er hätte sein Handeln aber nicht für strafbar gehalten. Auf meine Frage, warum er diesen Vorgang überhaupt nicht protokolliert hatte, wusste er zwar nicht befriedigend zu antworten, dem Amtsgericht reichte es aber.
Die Sache wurde nun, nach einer Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, endgültig eingestellt.
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