LKA macht was es will
Gegen einen Mandanten wird durch das Landeskriminalamt ermittelt. Ich habe dort angezeigt, dass ich ihn verteidige und gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt. Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass mein Mandant sich zurzeit nicht zur Sache einlässt und gebeten, von Vernehmungsversuchen Abstand zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft teilte mir daraufhin mit, die Akten seien nicht verfügbar und könnten nicht übersandt werden.
Dabei hatte ich es, da keine Eile geboten war, belassen. Nun teilt mir der Mandant mit, das LKA sei zwischenzeitlich an seiner Haustür erschienen, um ihn (hinter meinem Rücken) zu einer Aussage zu bewegen.
Jetzt weiss ich auch, warum die Akte noch nicht hier ist.
Vor dem Hintergrund, dass bei einem derartigen Verhalten der Ermittlungsbeamten ein rechtsstaatliches Verfahren nicht möglich zu sein scheint, habe ich beantragt, das Verfahren deswegen einzustellen.
Dienstag, 15. Januar 2008
Ein guter Arbeitstag geht bald zuende
Gerade hat mich eine Mandantin angerufen, die eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen hat. Sie hatte Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer und wird nun vorzeitig entlassen. Dabeisein konnte ich nicht, weil ich beim Amtsgericht Quedlinburg verteidigen musste. Angeklagt war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte meinem Mandanten vorgeworfen, einem Hund die Rute kupiert zu haben. Die Anzeigenerstatterin erschien nicht, die Aussage eines Tierarztes, der den Hund geimpft hatte, war für die StA nicht ergiebig, weshalb wir uns darauf verständigten, die Sache einzustellen, und zwar mit der Maßgabe, dass die Landeskasse meine Gebühren bezahlt. Einen vorbereiteten (und angekündigten) Beweisantrag auf Vernehmung von zwei Auslandszeugen, die die Unschuld meines Mandanten bestätigt hätten, musste nicht mehr gestellt werden.
Freitag, 04. Januar 2008
Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht ausreichend
Zu der aktuellen Diskussion im Jugendstrafrecht gibt ein Jugendrichter hier ein Interwiew. Im Gegensatz zu den Stimmen, die gerade für Jugendliche erhöhte Strafrahmen fordern, künftig auch Kinder zu bestrafen, die jünger als 14 sind oder die Verurteilten in Camps mit militärischer Erziehung zu schicken, schildert der Braunschweiger Amtsrichter, dass harte Strafen nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen, sondern nicht selten die Rückfallgefahr größer ist, nach Verbüßung einer härteren Strafe.
Der Richter berichtet, dass in seiner täglichen Arbeit die vorhandenen Möglichkeiten in aller Regel ausreichen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen.
Für eine gute Sache halte ich persönlich die teilvergüteten Arbeitsstunden. Diese haben den Vorteil, dass Gelder zur Verfügung stehen, um den Opfern eine Entschädigung zu zahlen.
Für untunlich hingegen halte ich die Praxis anderer Amtsgerichte, jugendliche Ersttäter, die sich danach nichts mehr haben zuschulden kommen lassen, mehr als ein Jahr nach der Tat, in einen Wochenendarrest schicken zu wollen.
Kalt und dunkel
Morgen bin ich hier und sitze hoffentlich im Warmen. Gestern war ich hier. Ich habe gefroren der Wind war so eisig, es war dunkel. Heute morgen, als ich ins Büro gefahren bin, war es wieder dunkel, und wenn ich Feierabend habe, wird es auch dunkel sein und kalt. Seit drei Wochen bin ich erkältet, meine Nase ist mal verstopft, mal läuft sie, jedenfalls ist sie rot, trotz Zewa Softis mit Aloe Vera. Ich nehme Paracetamol und irgendwas gegen den Husten.
Früher wollte ich auch Anwalt werden, um anderen zu helfen. Spätestens seit gestern will ich einfach nur Geld verdienen, und zwar den Rest des Jahres soviel, dass ich künftig im Januar nicht mehr hier sein muss, sondern zum Beispiel hier.
Dienstag, 18. Dezember 2007
Anwalt empfiehlt Marco Teilnahme an Hauptverhandlung
Man darf gespannt sein, ob Marco aus Uelzen zur Fortsetzung der im Frühjahr terminierten Hauptverhandlung in Antalya anreisen wird. Geht es nach einem seiner Verteidiger, sollte er teilnehmen,wie hier berichtet wird, um freigesprochen zu werden und somit einen Rest-Makel zu beseitigen.
Und was ist, wenn er nicht freigesprochen wird? Wenn ich an Marcos Stelle wäre, würde ich mich artig beim Gericht abmelden, dem Anwalt von Charlotte, der nach Mitteilung der Wolfsburger Allgemeinen in der heutigen Papierausgabe, Beschwerde gegen die Freilassung eingelegt und Strafanzeige gegen Marcos Verteidiger erstattet haben soll, meinen Mittelfinger in Kopie zufaxen und künftig bei Herrn Öger Kuba buchen.
Halle 8.30 Uhr
Schon früh musste ich gestern raus, denn bereits um 8.30 Uhr hatte ich vor dem Landgericht Halle zu verteidigen. Die Anklage warf meinem Mandanten 10-fachen sexuellen Mißbrauch eines Kindes vor. Die Besonderheit war, dass im Ermittlungsverfahren zwei aussagepsychoogische Gutachten erstellt wurden, beide durch das Rechtspsychologische Institut in Halle. während der erste Gutachter zu dem Ergebnis kam, die Aussage der Zeugin ist eine Anklage nicht zu gebrauchen, äußerte sich das zweite Gutachten dahigehend, dass die nun gemachten Angaben wohl doch zu gebrauchen seien.Das Ergebnis verwundert bereits dann nicht, wenn man im Internet mal nachguckt, wer den so die Auftraggeber des Institutes sind.
Telefonisch hatte ich gegenüber dem Vorsitzenden Gesprächsbereitschaft signalisiert. Nach Verlesung der Anklage wurde die Verhandlung unterbrochen und ich hatte Gelegenheit mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Unsere Vorstellung vom Ausgang des Verfahrens klafften doch zunächst nicht unerheblich auseinander. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe vor Augen, die eine Bewährung nicht mehr zugelassen hätte.
Trotzdem gingen wir ins Beratungszimmer des Gerichtes. Der Vorsitzende teilte mit, dass lediglich 8 Taten hinreichend konkret aus der Anklage zu entnehmen seien. 2 dieser 8 Taten könnte man nach § 154 StPO einstellen.
Darüber hinaus würde das Gericht, auch um der Zeugin eine weitere Aussage zu ersparen, bereit sein, meinen nicht vorbestraften Mandanten - bei Geständnis - mit 2 Jahren auf Bewährung nach Hause zu schicken. Die folgenden Argumente überzeugten dann auch die Staatsanwältin und die Sache wurde nach kurzer Hauptverhandlung - rechtskräftig- abgeurteilt.
Mittwoch, 12. Dezember 2007
Fritzlar hat keinen Bestand
Vor einigen Tagen fand vor dem Landgericht Kassel die Berufungsverhandlung statt in einer Sache über die ich hier berichtet hatte.
Ich selbst, als Verteidiger eines der Angeklagten wurde, abgeladen, weil das Verfahren gegen meinen Mandanten abgetrennt wurde. Er sitzt zurzeit in einem ausländischen Gefängnis und ich habe angeregt, das Verfahren in Hessen einzustellen. Staatsanwaltschaft und Gericht überlegen, ob sie dem beitreten wollen, sobald das ausländische Strafurteil vorliegt.
Die Kollegen Frank Schneider und Thomas Schäfer, Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft berichtete mir, dass ihre Mandant en, nach Gesprächen mit StA und Kammer, Strafen erhalten haben, die entgegen der erstinstanzlichen Verurteilung, zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Kollege Schneider hatte vor der Verhandlung meinen Bericht über das erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht Fritzlar ausgedruckt und dem Kammervorsitzenden sowie der Vertreterin der STA zum Lesen gegeben.
Das ist der richtige Weg, denn eines Tages wird nicht nur aus NJW, NStZ und Strafverteidiger zitiert, sondern aus dem Strafverteidigerbericht "Mord ist mein Beruf" (Zitiervorschlag: Johannes in Strafverteidigerbericht 2010, 15).
Donnerstag, 06. Dezember 2007
Belehrung durch Polizei- neue Variante
Eine neue Varaiante der Belehrung durch Polizeibeamte durfte ich heute kennenlernen.
Anlässlich einer bevorstehenden Haftprüfung habe ich Akteneinsicht genommen. Meinem Mandanten, dem ein räuberischer Angriff auf Kraftfahrer vorgeworfen wird, war von der Polizei vernommen worden. Normalerweise ist auf den Vernehmungsniederschriften die Belehrung die einem Beschuldigten zu erteilen ist, bereits vorgegeben und der Vernehmungsbeamte muss nur ankreuzen, dass er entsprechend belehrt hat. Dieses Kreuz, verbunden mit der Unterschrift des Beschuldigten, hat später vor Gericht einen hohen Beweiswert dafür, dass die Belehrung auch tatsächlich erfolgt ist.
Diese Mal hatte der Hauptkommissar ein solches Formular nicht verwandt, sondern frei - aber unzureichend - belehrt. Nach dem Tatvorwurf heisst es:" Haben Sie das verstanden und wollen Sie dazu aussagen?
Elf! Seiten später, nachdem mein Mandant erzählt hatte, steht dann, dass meinem Mandant zu Anfang der Vernehmung eröffnet wurde, welche Tat ihm zur Last gelegt wird, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nichts auszusagen, und er einen Verteidiger hinzuziehen kann.
Dienstag, 04. Dezember 2007
Falsch geparkt! Polizist gratuliert
Neulich habe ich eine niedliche Geschichte in der Bild gelesen. Ein Ehepaar feierte in einem Münchner Restaurant diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag). Allerdings hatte das Paar vor dem Lokal im Halteverbot. Ein Polizist klemmte zwar einen Strafzettel unter den Scheibenwischer des Wagens, auf diesem stand aber kein Bußgeld, sondern: "Bitte bei der nächsten Hochzeit ordentlich parken. Herzlichen Glückwunsch, Ihre Polizei!"
Erinnert mich an einen jungen Polizisten der -ebenfalls in München- einem bekannten Sportler, der ihm kurz zuvor, als man nebeneinander an der Ampel stand, aufgrund seiner roten Haaren aufgefallen war, vor ungefähr 17 Jahren auch einen "Strafzettel" an das Sponsorenauto gehängt hat:"Alles Gute im Halteverbot und viel Spaß in München" hatte ich draufgeschrieben.
Donnerstag, 22. November 2007
Kettensägerprozess in Magdeburg
Einen interessanten Einblick in die Arbeit eines Psychiaters anlässlich eines Mordprozesses gibt die Volksstimme. Eine 21-jährige Frau ist zu Tode gekommen und wurde mit Hilfe einer Kettensäge zerstückelt. Der ehemalige Freund, der vo dem Landgericht angeklagt ist, soll laut Anklage auch derjenige gewesen sein, der für den Tod der jungen Frau verantwortlich ist.
Das psychiatrische Gutachten geht davon aus, dass dem Angeklagten, der angegeben hat, die Frau zwar zerstückelt, aber nicht getötet zu haben, in diesem Punkt nicht geglaubt werden kann. Das Gutachten stützt sich unter anderem auf den Umstand, dass in den 360 Fällen, in den Leichen in den letzten Jahren zerstückelt wurden, immer der Tötende und der Zerstückelnde ein und dieselbe Person gewesen seien.
Es könne ausgeschlossen werden, dass jemand, wie vorliegend, weil er Angst hat für den Täter gehalten zu werden, der toten Freundin den Kopf abtrennt.
Das Verfahren zeigt aber auch, dass man sich als Angeklagte genau überlegen sollte, ob man sich vom Gutachter befragen lässt. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
Besuchserlaubnis für die JVA
Gleich fahre ich in die hiesige JVA, um Mandanten aufzusuchen. Im Gepäck habe ich ein Schreiben an die Leitung des Gefängnisses.
Um zu verhindern, dass sich Anwälte Zugang zu Untersuchungsgefangenen erschleichen, um sich diesen als Verteidiger anzubieten, gibt es seit einigen Monaten die Vorschift, dass man entweder eine schriftliche, vom Insassen unterschriebene, Vollmacht oder eine Besuchserlaubnis des zuständigen Haftrichters beibringen muss.
Einige - zukünftige Mandaten- schreiben mich aus dem Gefängnis heraus an,formulieren ihre Schreiben aber so, dass sie zunächst bitten, dass ich sie in der Haft aufsuche, um dann ihre Verteidigung zu übernehmen.
Dies halte ich übrigens für den eleganteren Weg, als sogleich, ohne sich vorher besprochen zu haben, Vollmacht zur Verteidigung zu erteilen, weil ich ja selbst nicht weiss, ob ich das Madat annehmen kann.( Wenn ich beispielsweise bereits einen Mitbeschuldigten vertrete oder keine Zeit habe, darf ich das Mandat nicht annehmen.)
Jedenfalls kommt in den "Einladungsschreiben" zum Ausdruck, dass der U-Häftling von mir besucht werden will. Dann noch eine Besuchserlaubnis oder ein etwas anders formuliertes Schreiben zu verlangen, ist unnötiger Formalismus und führt zu Verzögerungen, denn der Mensch muss länger als erforderlich auf meinen Besuch warten.
Freitag, 16. November 2007
Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht hat Zuwachs
Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsstrafrecht von BRC, eine Kooperation von Strafverteidigern und Rechtsanwälten mit wirtschaftlichem/ steuerrechtlichem Hintergrund, die bei der gemeinsamen Bearbeitung von Strafsachen mit wirtschaftlichem Bezug kooperieren und verteidigen, hat sich um zwei Mitglieder verstärkt: Jan-M. Müller ist Fachanwalt für Insolvenzrecht in Göttingen und Axel Pöppel Arbeitrechtler aus Hamburg.
Donnerstag, 15. November 2007
Der Zweifelssatz um 18 Uhr
Beginn der Hauptverhandlung vor einem kleinen Amtsgericht in der Nähe von Bremen war für 15 Uhr vorgesehen. Mit halbstündiger Verspätung ging es los. Die Anklage warf meinem Mandanten eine Trunkenheitsfahrt vor. Es waren zwei Blutentnahmen durchgeführt worden, weil mein Mandant Nachtrunk behauptet hatte. Gut 2 Stunden nach der angeklagten Fahrt betrug die BAK 1,12 %o. Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen, die mitgetrunken hatten und ausgesagt haben, dass mein Mandant nach heftigem Streit betrunken weggefahren und kurz danach zurückgekommen sei, sowie der eingesetzten Polizeibeamten, die beim Eintreffen festgestellt hatten, dass der Motor am Auto meines Mandanten warm war, war ein Freispruch nicht mehr zu erzielen. Die Richterin wollte nun einen Sachverständigen beauftragen, um den exakten Wert zum Zeitpunkt der Fahrt festzustellen. Ich gab zu bedenken, dass weder die Tatzeit genau zu klären sei, noch es ausgeschlossen werden könne, dass mein Mandant die entscheidenen Schlucke aus der Pulle genommen hat, als er mit einer zwischenzeitlich verstorbenen Zeugin allein in der Wohnung war und die anderen Zeuginnen draussen auf die Polizei gewartet hatten.
Es war mitlerweile 18 Uhr und um nicht weitere Ressourcen zu verschwenden, erfolgte - einvernehmlich- eine Veruteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Mein Mandant muss 250 € bezahlen, seinen zuvor sichergestellten Führerschein konnte er wieder mitnehmen.
Donnerstag, 08. November 2007
Versuchte Polizistennötigung
Mein Mandant hatte sich in einem Telefonladen aufgeregt, weil man ihm dort versprochen haben soll, einen Vertrag zu stornieren, was dann aber nicht geschehen ist. Er soll die dortige Mitarbeiterin beleidigt haben. Er selbst trief die Polizei, weil er sich betrogen fühlte. Die Beamten erteilten einen Platzverweis. Als sie ihm mehrere Minuten später begegneten, wurde ihm angedroht, ihn einzusperren, falls er an dem Tag noch einmal auftauchen würde. Daraufhin soll mein Mandant, der wegen Beleidigung einschlägig vorbelastet ist, gesagt haben, dass der Polizist dann seinen "Rock" (alte Bezeichnung für die Uniformjacke) ausziehen, und er ihn "kaputt machen werde".
Hierin sah die Staatsanwaltschaft eine versuchte Nötigung, weswegen es einen Strafbefehl gab. Wegen der Beleidigung zum Nachteil der Telefonladenmitarbeiterin wurde sogar Anklage erhoben.
Unser Angebot im Vorfeld: Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl und dafür Einstellung des Beleidigungsverfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Nachdem mein Mandant die Sache aus seiner Sicht geschildert und der Polizist als Zeuge ausgesagt hatte, dass er das zwar nicht zu meinem Mandanten geäußert hätte, er aber nicht traurig gewesen wäre, wenn er meinen Mandanten hätte einsperren können, schlug ich als Friedensangebot vor, das Verfahren durch Einstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages zu beenden. Als mein Mandant sich dann noch bei der Telefonladenmitarbeiterin entschuldigte hatte, erfolgte die vorläufige Einstellung. Endgültig eingestellt wird, wenn mein Mandant bis Ende des Jahres einen erträglichen Geldbetrag zahlt.
Mittwoch, 07. November 2007
Nicht nur die Großen lässt man laufen
Mein Mandant war erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden ohne Aussetzung zur Bewährung unter anderem wegen seiner Vorbelastungen.
Gegen das Urteil hatten wir Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft aber auch, sie wollte eine höhere Bestrafung und zwar wegen schwerer Körperverletzung, weil sie der Ansicht war, das Opfer sei durch Narben dauerhaft entstellt.
Heute vor dem Landgericht Braunschweig gab es eine verfahrensbeendende Absprache zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft. Letztere nahm ihre Berufung zurück, unsere wurde gemäß der getroffenen Verständigung mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wurde, dass die Tat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stattfand. Dies hat zur Folge, dass mein Mandant, der sich bereits im Vorfeld einen Therapieplatz besorgt hat, die Therapie antreten kann. Sollte er diese erfolgreich absolvieren, wird ihm die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so dass er von Haft verschont bliebe.
Bei der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende einer anwesenden Schulklasse (nur Mädchen), dass es, nicht so ist, wie die Bevölkerung oftmals meint, dass durch den sogenannten Deal,nur die "Großen" laufengelassen werden, sondern auch in kleineren Verfahren, Absprachen üblich sind, um vernünftige Lösungen zu erreichen.
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