Staatsanwaltschaft greift Gesetzesänderung vor
Vom Amtsgericht wurde mein Mandant wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall in zwei Fällen verurteilt. Weil er jeweils mit einem PKW zum vermeintlichen Tatort gefahren ist, hat der Sitzungsvertreter der StA beantragt, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dieser Antrag wurde vom Amtsgericht zu Recht zurückgewiesen.
Nun erhalte ich die Berufungsbegründung der StA. Wieder wird beantragt, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gerade habe ich eine kurze Erwiderung abgeschickt und unter anderm auf die Rechtssprechung des Großen Senats in Strafsachen hingewiesen und auch drauf, dass mein Mandant die Verkehrssicherheit nicht gefährdet hat als er zum Kaufhaus gefahren ist und darum die Voraussetzungen nicht vorliegen, um ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Es ist doch erstaunlich, dass die Bestrebungen einiger Politiker, jedem Verurteilten die Fahrerlaubnis und am besten sämtliches Vermögen wegzunehmen, bei der Staatsanwaltschaft bereits so behandelt wird, als wären sie Gesetz
Donnerstag, 03. Juli 2008
Verteidiger soll ohne Aktenkenntnis verteidigen
Gestern Nachmittag war ich beim Friseur. Nun sehe ich wieder wunderschön aus.
Eigentlich wollte ich schnell zurück zur Arbeit, als ich zwei Kollegen draußen sitzend antraf.
Unglaubich war die Geschichte, die mir der Kollege F. berichtete. Er habe am Vormittag in einer Berufungssache vor einem Landgericht verteidigt.
Sein Beiordnungsantrag, den er im Vorfeld gestellt hatte, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, um eine höhere Bestrafung zu erreichen, sei abgelehnt worden. Akteneinsicht habe er ebenfalls nicht erhalten. Die Vorsitzende meinte, diese habe er schliesslich auch nicht beantragt. Auf den Hinweis des Kollegen, das Akteneinsichtsgesuch habe sich auf dem Pfichtverteidigerantrag befunden, soll die Vorsitzende entgegnet haben, dass es darauf nicht ankäme. Da kein Fall der notwendigen Verteidigung vorläge, gäbe es auch keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Nach längerer Diskussion, sei die Vorsitzende schliesslich bereit gewesen, die Akte für einige Minuten herauszugeben. Damit konnte der Kollege sich deshalb nicht zufriedengeben, weil die Zeit nicht genügt hätte, die Sache ordentlich zu besprechen.
Wenn ein Richter verlangt, dass ein Verteidiger ohne vorherige Akteneinsicht verteidigt, ist das schon nicht zu glauben, wenn der Richter Vorsitzender einer Berufungskammer ist, ist das Verhalten ganz bedenklich.
Staatsanwaltschaft scheidet Verteidiger aus
Mein Mandant reicht mir eine Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig herein, die ihm vom Amtsgericht Salzgitter zur Stellungnahme zugesandt wurde.
Auffällig ist, dass ich als Verteidiger in der Anklageschrift im Anschluss an die Personalien meines Mandanten nicht aufgeführt wurde. Akteneinsicht wurde bis zum heutigen Tage nicht gewährt.
In dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der StA ist zwar bestätigt, dass ich die Verteidigung meines Mandanten angezeigt habe, aber trotz Erinnerung eine Vollmacht nicht vorgelegt hätte.
Ich habe nun beantragt, die Anklage nicht zuzulassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Wegen der Nichtgewährung der Akteneinsicht hat die StA gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs verstoßen und durch meine Umgehung die Verteidigung unzulässig und unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens behindert.
Dass ein Staatsanwalt in der Anklage den Verteidiger reinschreibt mit dem Zusatz -ohne Vollmacht- habe ich schon erlebt, aber dass man nun ganz ausscheidet, weil man nicht bereit ist etwas zu tun, was keiner verlangen kann, ist neu - wird aber nicht hingenommen.
Dienstag, 24. Juni 2008
Woche der Einstellungen
Gestern wurde meinem Mandanten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen andern in einer Kneipe mit der Faust geschlagen zu haben. Dummerweise steht mein Mandant einschlägig unter Bewährung, so dass im Falle einer Verurteilung deren Widerruf gedroht hätte. Nachdem der Geschädigte ausgesagt hatte, es sei entgegen dessen, was der Polizeibeamte in seinen Vermerk geschrieben hätte, vor dem Schlag nicht zu einer Auseinandersetzung gekommen und auch danach habe man nicht gesprochen und der Polizeibeamte anschliessend aussagte, dass er sich nicht etwas anderes ausgedacht habe, um es niederzuschreiben, teilte der dritte, von uns benannte Zeuge mit, er habe zwar eine Auseinandersetzung bemerkt, an dieser sei mein Mandant aber nicht beteiligt gewesen, weil er neben ihm gesessen habe.
Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt.
Auch eingestellt, jedoch mit der Auflage jeweils 500 € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, wurde heute vor dem hiesigen Amtsgericht ein Verfahren, bei dem den drei Angeklagten vorgeworfen worden war, in einer Disco sechs andere Männer angegriffen und körperlich misshandelt zu haben. Bei den "Tatopfern" handelte es sich um (durchtrainierte) Mitglieder einer Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei. Das Gericht wollte den Angeklagten nicht glauben, dass die Polizeibeamten in ihrer Freizeit sie angegriffen hätten, vielmehr sei der Streit von den Angeklagten ausgegangen.
Montag, 23. Juni 2008
Wartezeit
Im Januar diesen Jahres habe ich meine Kostenrechnung an ein Amtsgericht geschickt. Das Verfahren gegen meinen Mandanten war in der Hauptverhandlung mit der Maßgabe eingestellt worden, dass die Landeskasse die meinem Mandanten entstandenen Kosten (meine Gebühren) zu tragen hat. Zunächt dauerte es mehrere Wochen bis mir mitgeteit wurde, die angemeldeten Beträge seien zu hoch. Trotz meiner Stellungnahme kürzte der Beszirksrevisor meine Rechnung und setzte die auzuzahlende Summe fest. Trotz Erinnerung vergingen weitere sechs Wochen, ohne das das Geld auf meinem Konto auftauchte. Weil hier die Kosten weiterlaufen (Finanzamt, Miete, Unterhalt), wollte ich nun nicht längr warten und bat das Gericht per Fax, mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zuzusenden, damit ich die Zwangsvollstreckung gegen das Land Sachsen-Anhalt einleiten kann.
Einen Tag später rief das Amtsgericht in einer anderen Sache hier an und kündigte auch kurzfristige Überweisung in der beschriebenen Sache an.
Dienstag, 17. Juni 2008
Wieder mal Revision- wieder mal Landgericht Braunschweig
Nach der kürzlich ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes 5 StR 611/07, mit der ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben wurde, erhielt ich neulich in einer anderen ebenfalls von mir vertretenen Revision den Beschluss des BGH zugesandt. Dieses Mal (5 StR 85/08) hob der BGH zwar leider nicht das Urteil mit seinen Feststellungen auf, sondern nur in zwei Einzelstrafaussprüchen und im Gesamtstrafenausspruch, es ist aber so die Möglichkeit eröffnet, in der nächsten Runde vor einer anderen Strafkammer, eine mildere Bestrafung zu erreichen.
Der BGH hat ausgeführt, dass das Landgericht zwei Taten unzutreffend rechtlich gewürdigt und deshalb strengere Strafrahmen zugrunde gelegt hat, als es gedurft hätte.
Mittwoch, 11. Juni 2008
Kaum in Peine- schon wieder weg
Laut Anklage sollte mein Mandant als Fahrer einer Firma, die Altkleider sammelt, Säcke abgezwackt und auf eigene Rechnung verwertet haben. Mitangeklagt waren zwei weitere ehemalige Mitarbeiter der Firma. Der Firmeninhaber hatte laut Polizeiprotokoll ausgesagt, nach dem Ausscheiden der Drei habe er monatlich 15 Tonnen ! mehr Altkleider eingenommen. Der Hauptbelastungszeuge erschien nicht, so dass das Verfahren, welches sich schon zwei Jahre hinzog bis es zur heutigen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter in Peine kam, gegen alle Angeklagten, gemäß § 153 a StPO eingestellt wurde.
Polizei rufen oder künftig selber wehren?
Dass die Polizei Beschuldigte bei Vernehmungen nicht immer so behandelt, wie es das Gesetz vorsieht, kommt, wie ich hier berichtet habe, vor.
Auch darum sollte man einer Einladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung keine Folge leisten. Nicht selten haben die Beschuldigten aber bereits Angaben gemacht, bevor sie sich einen Verteidiger suchen. Sehr oft beanstandet der Mandant oder auch der Zeuge anlässlich der Hauptverhandlung, dass die Polizei etwas anderes aufgeschrieben hat, als tatsächlich gesagt wurde. Hin und wieder findet man auch rechtliche Bewertungen des Vernehmungsbeamten in den Niederschriften, die dann dem Zeugen zugeschrieben werden. Wenn ich bislang meinte, dass die Vernehmungsbeamten einfach in dem Bestreben ein von vornherein gewünschtes Ergbnis zu erzielen, so handeln, ist der Befund nun ein anderer:
Ich meine, dass einige Polizeibeamte, die sich ihnen bietenden Sachverhalte überhaupt nicht richtig erfassen (können), was geradezu zwangsläufig dazu führt, dass sie falsche Schlüsse ziehen und, wie ich es gestern erlebt habe, falsche rechtliche Bewertungen vornehmen.
Was ist passiert? Mein Papa will mit seinem Fahrrad in die Straße einbiegen, in der er seit 70 Jahren lebt, seit 47 Jahren an der Seite meines lieben Mütterchens. Ein Hund, der ihm in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten aufgefallen war, an einer Leine geführt von einem Mädchen springt ihm plötzlich ans Bein. Um einen Biß zu verhindern, stößt mein Papa den Hund mit dem Fuß weg. Die Mutter des Mädchens guckt aus dem Fenster. Das Mädchen sagt:"Der Hund mag keine Männer" und "ich kann ihn nicht festhalten." Mein Papa schimpft nun in Richtung Mutter und fährt dann nach Hause. 90 Minuten später klingelt es und der Vater des Mädchens, welche den Hund geführt hat, steht vor der Tür und schreit meinen Papa an. Trotz mehrfacher Aufforderung verlässt er das Grundstück nicht. Meine Mama ruft die Polizei. Die Beamten treffen kurz vor mir ein, einer spricht mit dem Schreihals, kommt dann zurück und meint, mein Papa solle doch künftig dem Hund aus dem Wege gehen wegen der guten Nachbarschaft. Es könne ja auch sein, dass die Hundehalter noch eine Tierarztrechnung präsentieren würden.
Ich bat den Oberkommissar dann dem Schreihals mitzuteilen, dass er das Grundstück nicht mehr zu betreten habe. Der POK meinte aber, er könne keinen Platzverweis aussprechen. Ich konnte mir nicht verkneifen den POK abschliessend zu bitten, dem Schreihals quasi hilfsweise mitzuteilen, dass ich ihn weghauen werden, wenn er das Grundstück meiner Eltern noch einmal betreten sollte.
Dass man sich gegen einen drohenden Hundebiß mit einem Tritt wehren darf und Hausfriedensbrecher notfalls mittels körperlicher Gewalt entfernen kann, habe ich nur kurz erwähnt, weil Polizeibeamte, die das Gefühl haben, dass der einfache Bürger sie belehren will, manchmal aggressiv werden.
Dass einem braven Mann, der die Polizei ruft, um einen Hausfriedensbrecher entfernen zu lassen, gesagt wird, er solle künftig dem Hund ausweichen, war der Höhepunkt des Abends.
Mittwoch, 04. Juni 2008
Polizeiliche Vernehmung und die Regeln der StPO
Aus einem Vermerk der Kripo Braunschweig:" Der Beschuldigte bittet darum seinen Anwalt anrufen zu dürfen. Diesem Ersuchen ist bisher nicht stattgegeben worden, da der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. (...) Bis auf weiteres sind dem Beschuldigten daher Telefonanrufe untersagt worden."
Schön, dass der Beamte seinen eigenen Gesetzesverstoß derart hübsch dokumentiert hat.
Dienstag, 03. Juni 2008
Sexualstraftäter-Ambulanz in Halle/Saale
In Halle/ Saale eröffnet nicht nur meine Zweigstelle und damit eine weitere Kontaktstelle der Fachanwälte für Strafrecht e.V., sondern, ebenso wichtig, wie hier berichtet wird, eine Ambulanz für aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassene Sexualstraftäter. Eine weitere Ambulanz soll in Magdeburg installiert werden. Ziel ist es, die Probanten psychiatrisch und sozial zu betreuen.
Natürlich kann man Rückfälle nie ausschliessen, aber die Menschen, die ihre Strafe abgesessen haben, nicht auszugrenzen, sondern zu unterstützen, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, auch um künftige Straftaten zu verhindern.
Mittwoch, 28. Mai 2008
Nettes Gespräch wegen Vollmachts(nicht)vorlage
Gerade rief ein Geschäftsstellenbeamter aus einem süddeutschen Amtsgericht an. Ihm war aufgefallen, dass auf einer Anklage lediglich vermerkt sei, die anwaltliche Bevollmächtigung werde versichert, die Vollmacht sich aber nicht in der Akte befände.
Wie immer wies ich auf die Rechtssprechung des BGH und die Fundstelle Meyer-Goßner vor § 137 Rn 9 hin. Der Hinweis erfreute meinen Gesprächspartner, weshalb ich ihm noch erklärte, warum die Richter gerne eine schriftliche Vollmacht in den Akten haben und wir Verteidiger keine hinschicken wollen. Anders als so mancher Polizist, der sich auf seine 25-jährige Tätigkeit und darauf beruft, andere Anwälte würden immer eine schiftliche Vollmacht beifügen, versprach mir mein netter Gesprächspartner, dass er es künftig nicht mehr bemängeln werde, wenn eine schriftliche Vollmacht nicht eingereicht werde.
Deutschlands berühmtester Staatsanwalt geht in den Ruhestand
Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger, langjähriger Pressesprecher der Hamburger StA, bekannt geworden durch sein Engagement gegen Kiezgrößen, geht nun in den Ruhestand, wie in einem hübschen Artikel die Mopo berichtet.
Arme Polizisten
Gestern wurde im Fernsehen berichtet, dass viele Polizeibeamte gezwungen sind nebenbei zu arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen. Ein Autobahnpolizist beispielsweise ist nach Feierabend noch LKW gefahren. Das kann doch nicht sein!
Da ist ein Beamter gezwungen, tagsüber einen Familienstreit zu schlichten und abends unter derselben Adresse Pizza " Rustica" auszuliefern. Nun muss derjenige, der sich für das Beamtendasein entscheidet nicht reich, aber so alimentiert werden, dass er sich in der Freizeit ausruhen und ansonsten auf seine Arbeit konzentrieren kann. Unterbezahlte Polizisten lassen ihren Frust am Bürger aus, weil sie immer das Gefühl haben, die Gesellschaft sei ihnen noch was schuldig.
Montag, 26. Mai 2008
Ilegale Tauschbörsen- Ermittlungen gegen Wuppertaler Staatsanwalt
Seit geraumer Zeit verweigert sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft der Musikindustrie und lehnt Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer aus Verhältnismäßigkeitsgründen ab. Der Musikindustrie wird attestiert, dass sie deshalb Strafanzeige gegen den unbekannten Nutzer dieser Tauschbörsen im Internet erstattet, um mit Hilfe der StA an die Personalien des Anschlussnutzers zu kommen, damit dieser kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Nun soll gegen den Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, wie hier berichtet wird, wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung ermittelt werden.
Einstellen das Verfahren!
Durch tausende von Strafanzeigen gegen unbekannte Tauschbörsennutzer werden bei Staatsanwaltschaften und Gerichten unglaubliche Ressourcen verschwendet, die man auf anderen Gebieten besser gebrauchen könnte.
Freitag, 16. Mai 2008
Fachanwaltsliste und ich
Immer mehr potentielle Mandanten suchen sich ihren Anwalt über das Internet. Aus diesem Grunde bin ich nun auch hier präsent.
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