Freitag, 31. Oktober 2008

Konsequente Anwendung des § 55 StPO

Von johannesolaf, 16:19

Heute war bereits der zweite Verhandlungstag. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen in eine fremde Wohnung eingebrochen zu sein. Es waren vier Zeugen geladen: Die Wohnungsbesitzerin, der Polizist, der das Ganze aufgenommen hatte, ein angeblicher Mittäter und eine, die die Beute mit abverkauft haben soll.
Der angebliche Mittäter hat schriftlich aus der JVA mitteilen lassen, dass er nicht aussagen will, die angeblich andere Beteiligte hat heute von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO,  Gebrauch gemacht. Nachdem ich die "Kurzbelehrung" des Gerichtes hinsichtlich des § 55 ergänzend  noch näher am Gesetzestext ausgerichtet habe, meinte die Zeugin: Das hätte ich so schön nicht sagen können, aber genau das meine ich."
Gericht und Staatsanwaltschaft haben die Sache dann ebenfalls so gesehen, dass jedes wort zu viel wäre und sie deshalb ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht hat.
Letztendlich blieb nichts mehr übrig, was gegen meinen Mandanten sprach und er konnte freigesprochen werden.


Donnerstag, 30. Oktober 2008

Ausgrenzung im Strafverteidigerbüro

Von johannesolaf, 07:58

Normalerweise muss ich soviel ackern, dass ich kaum zum Luftholen komme. Dennoch nehme ich mir hin und wieder die Zeit, eine Tasse Kaffee im Büro zu trinken. Manchmal kochen ihn
andere und für mich bleibt eine halbe Tasse übrig. Meistens muss ich ihn selber kochen, weil so früh noch keiner hier ist. Germerkt habe ich es gestern nachmittag. Dass mein Bürofreund B. Tee statt Kafee trinkt wusste ich ja, wunderte mich aber, das meine anderen beiden Bürokollegen seit Tagen keinen Kaffe, den ich aufsetzen wollte, mittrinken wollten. Gestern also sehe ich, dass sich die Kollegen, jeder für sich, einen dieser modernen Kaffeeschnellbrühgeräte, bei denen  ein Knopfdruck genügt, um an das trinkfertige Heissgetränk zu gelangen, in ihre Büros gestellt hatten. Ihnen war wohl der Kaffee aus der guten alten Maschine nicht mehr gut genug. Als ich soeben meinen Kollegen A., der an meiner geöffneten Bürotür vorbeiging, zurief, dass ich diesen Zustand beabsichtige in meinem Blog anzuprangern, brachte er mir einen schönen Café Crema aus seiner Privatmaschine.


Mittwoch, 29. Oktober 2008

Dieses Mal geht es um Kokain - zwei weitere Osmanis vor Gericht

Von johannesolaf, 08:21

Nachdem kürzlich zwei Männer der Osmani - Familie vom Landgericht Hamburg erstinztanzlich verurteilt wurden, stehen nun zwei weitere Brüder dieser Familie vor dem dortigen Landgericht, wie die Morgenpost berichtet. In disem Fall geht es nicht um Kreditgeschäfte, sondern um Kokainhandel in großem Stil, den die Staatsanwaltschaft den in Hamburg als Gastronomen bekannt gewordenen Männern vorwirft.

Leider nicht in diesen Dimensionen, aber in wesentlich kleinerem Rahmen kommt es auch in der Provinz vor, dass man als Verteidiger mehrere Mitglieder einer Familie in "Behandlung" bekommt: den Vater, die zwei älteren Brüder, die Cousine.
Wenn die kleinen Geschwister mit zur Besprechung oder Gerichtsverhandlung kommen, frage ich dann immer ganz vorsichtig: " Na, wann wirst du denn 14?"


Donnerstag, 23. Oktober 2008

Schulden beim Finanzamt

Von johannesolaf, 15:58

Wer ein Privatinsolvenzverfahren anstrebt, um in ein paar Jahren schuldenfrei zu sein, fragt sich, ob seine Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung mitumfasst sind.

Eine erfreuliche Mitteilung hierzu machte mir Kollege und Fachanwalt für Steuerrecht Frank Schneider aus Bad Harzburg.


Der BFH hat mit Urteil vom 19.08.2008 entschieden, dass eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO keine vorsätzlich begangene, unerlaubte Handlung i.S.d. § 302 Nr.1 InsO ist. Somit werden die entsprechenden Steuerschulden weiterhin von der sog. Restschuldbefreiung am Ende eines Insolvenzverfahrens erfasst.
Das heisst, die Pfändungsfreigrenze kann nicht herabgesetzt werden.

 

Ebenfalls in dieser Entscheidung hat der BFH klargestellt, dass es sich bei der Steuerhinterziehung nicht um ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs.II BGB handelt, so dass auch die Sonderregeln für die Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung nicht anwendbar sind.

 


Sohn in Haft- Familie kämpft um Wiederaufnahme

Von johannesolaf, 09:43

Wegen Vergewaltigung ist ein junger Mann vom Landgericht Braunschweig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Revision war, anders alle viele andere in letzter Zeit, nicht erfolgreich. Nun
strebt die Familie, wie hier berichtet wird, ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Die Gedankengänge, die die Zeitung nun schildert, insbesondere was das Gericht hätte in Auftrag geben müssen, hätte im Rahmen der Revision ggf. mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden müssen, helfen im Wiederaufnahmeverfahren aber nicht weiter.
Das Wiederaufnahmeverfahren ist nicht dazu da, Versäumnisse aus der I. Instanz und den Rechtsmittelverfahren auszubügeln. Die Fragen, die der Zeitungsbericht aufwirft, deuten darauf hin, das dies passieren soll.


Dienstag, 21. Oktober 2008

Schüsse auf Rechtsanwalt in Halle/Saale- Schütze schuldunfähig

Von johannesolaf, 08:51

Vor einigen Monaten hat ein junger Mann auf einen Rechtsanwaltskollegen mehrere, darunter lebensbedrohliche, Schüsse aus einer Pistole abgefeuert. Nun wurde die Tat vor dem Landgericht in Halle/ Saale, wie hier berichtet wird, verhandelt. Wenn die Volksstimme in ihrer Einleitung davon spricht, die Schuld des Täters habe von vornherein festgestanden, weil er die Tat eingeräumt habe, so wird bei der weiteren Lektüre des Artikel deutlich, dass der Täter gerade nicht schuldhaft gehandelt hat. Bevor der junge Mann auf den Kollegen geschossen hat, hatte man sich darüber unterhalten, ob der 26-jährige eine Wohnung des späteren Opfers anmieten wolle.
Im Ergebnis muss der Schütze in die Psychiatrie, um sich behandeln zu lassen.


Dienstag, 14. Oktober 2008

BGH kippt Serie von Urteilen des Landgerichts Braunschweig

Von johannesolaf, 17:46

Es ist nichts Ungewöhnliches, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil eines Landgerichts aufhebt. Ungewöhnlich ist allerdings, dass der BGH innerhalb weniger Wochen eine ganze Serie von Urteilen des Landgerichts Braunschweig kassiert hat. Insgesamt fünf Entscheidungen hat der in Leipzig ansässige 5. Senat aufgehoben. In allen Fällen handelte es sich um Urteile der Jugendschutzkammer; angeklagt waren jeweils Missbrauchs- und Vergewaltigungsdelikte. Der BGH rügte zum Tteil gravierende Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Die gravierendste Kritik enthält der BGH-Beschluss zu einem Urteil vom Januar. Das Braunschweiger Landgericht hatte damals einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen Vergewaltigung verurteilt , die Verurteilung allein auf die Angaben der Nebenklägerin gestützt und sich dabei über ein Gutachten hinweggesetzt. Insgesamt seien die Darlegungen des Gerichts "lückenhaft und wecken die Besorgnis, dass es einen rechtlich unzutreffenden Maßstab seiner Überzeugungsbildung zugrunde gelegt hat." Die Fälle werden nun vor der Göttinger Jugendschutzkammer neu aufgerollt.

Das berichtet die Wolfsburger Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Papierausgabe. In der Braunschweiger Zeitung habe ich nichts davon gelesen.

PS: Was die regionale Sportberichterstattung angeht, ist die WAZ der Braunschweiger übrigens ebenfalls um Längen überlegen.

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Mittwoch, 08. Oktober 2008

Ob sie noch warten?

Von johannesolaf, 10:19

"Wenn wir dich das nächste Mal auf der Straße treffen, bringen wir dich wirklich um, und wir warten auf der Straße auf dich". Dies soll mein Mandant und seine Ehefrau zu einem Nachbarn gesagt haben, den sie am Kiosk getroffen haben.Vorausgegangen sein soll ein Streit, weil der Nachbar kurz zuvor seinen Hausmüll im Kinderwagen des Kindes meines Mandanten entsorgt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben wegen Bedrohung. Ich habe beantragt, den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens zurückzuweisen.

In meinem Schreiben an das Gericht heisst es unter anderem: "...Dahinstehen kann, ob die vom Anzeigenerstatter berichteten Worte tatsächlich gefallen sind,..denn der objektive Tatbestand der Bedrohung wäre nicht erfüllt. Es ist nicht entscheident, ob der Anzeigenerstatter die Prahlerei ernst genommen hat. Entscheident ist vielmehr, dass ein objektiver Durchschnittsmensch die Ankündigung ernst nehmen würde. Das ist vorliegend nicht der Fall, denn die Aussage:" Das nächste Mal bringen wir dich wirklich um, wenn wir dich auf der Straße sehen, und wir warten auf der Straße auf dich", ist für den objektiven Durchschnittsmenschen keine Bedrohung, sondern Veräppelung. Kein potenzieller Menschentotmacher wartet solange auf der Straße, bis ihmdas potenzielle Opfer wieder mal zufällig begegnet.


Donnerstag, 25. September 2008

Immer Regen in Halle

Von johannesolaf, 15:50

In Halle/ Saale unterhalte ich eine Zweigstelle. Was ich nicht wusste, was aber hier berichtet wird,ist der Umstand, dass es dort regelmäßig regnet. Als ich vor einigen Tagen da war, regnete es auch. Leider keine Ausnahme, wie ich dachte, sondern so, wie an den allermeisten Tagen des Jahres.
Expandiere ich das nächste Mal eben nach Hamburg. Da regnet es zwar auch (fast) immer, wenn ich da bin, dafür kann ich aber größere Schiffe angucken als auf der Saale.

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Herber Rückschlag im Leben eines Strafverteidigers

Von johannesolaf, 10:27

Neben den obligatorischen Brötchen hatte ich mir heute morgen ein Griess-Töpfli der Firma Emmi (mit Sahne) mitgenommen. Als ich ihn nun essen wollte, sahen meine alten Augen auf dem Schreibtisch nur Papier und  mir fiel ein, dass ich den Pudding schon vorhin aufgegessen habe.


Erste Flasche Federweisser

Von johannesolaf, 10:19

Grundsätzlich gerate ich zu Beginn des Herbstes regelmäßig in Traurigkeit, weil ich es als extrem unangenehm empfinde, im Dunkeln zur Arbeit zu gehen und im Dunkel wieder nach Hause zu kommen, selbst wenn da  nur 5 Stunden zwischenliegen.
Dazu kommt, wenn ich nicht gerade im Gerichtssaal einer spannenden Anklage lausche, eine extreme Herbstmüdigkeit und allgemeine Unlust sowie ständiger Hunger.

Gestern nun habe ich einige Minuten des Glückes erlebt. Das kam so: Nachdem ich in der JVA Wolfenbüttel mehrere Mandanten besucht, und dabei die mich an Kindheitstage erinnernde Sinalco aus dem Knastautomaten getrunken hatte, wollte ich eigentlich wieder ins Büro zurückkehren, als sich mein ehemaliger Referendar und heutiger Kollege Karsten Krause per Handy meldete. Er sei gerade bei der Anwaltskammer in ein Seminar involviert und gegen 18.00 Uhr fertig, so dass wir uns anschliessend zur Lagebesprechung treffen könnten. Da ich noch Zeit hatte, beschritt ich die Fußgängerzone in Wolfenbüttel in Richtung untergehender Sonne.
Ich stolperte der Strafverteidigerkollegin Birgit Kuhnt vor die Füße und gelangte nach einem Besuch ihrer Kanzleiräume zurück in die Einkaufsstraße. Vor einem schönen Laden standen zwei große Glasbehälter mit Federweisser aus der Pfalz. Davon hab ich mir ein Fläschen abfüllen lassen und am Abend weggeschlürft, was für einen Moment die Herbstdepressionen überdeckt hat.
Zuvor habe ich mich noch mit Karsten zur geplanten Lagebesprechung getroffen.

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Freitag, 19. September 2008

Kollege verschwendet meine Ressourcen

Von johannesolaf, 16:30

Vor einign Wochen bekomme ich ein Mandat aus der hiesigen U-Haftanstalt. Der Mandant berichtet mir, dass er in früheren Verfahren von einem Kollegen verteidigt wurde, immer sehr zufrieden gewesen sei, aber nun in allen noch anhängigen Verfahren, insbesondere dem neuen, das ihn in U-Haft gebracht hatte, durch mich verteidigt werden will.
Dies habe ich zum Anlass genommen und den Wunsch des Mandanten schriftlich an den Kollegen weitergeleitet.
Heute morgen ruft mich der Strafrichter an und teilt mit, dass sich in der aktuellen Sache der besagte Kollege gemeldet habe. Der Richter habe nun meinen Mandanten in der JVA angeschrieben, er möge Stellung nehmen, wer ihn nun verteidigen soll.
Diese kurze Stellungnahme, aus der sich ergibt, dass der Kollege in dieser Sache nie beauftragt worden war, habe ich gerade dem Gericht zugefaxt.

Wenn schon das Gericht meint, dem Kollegen eine Anklage zu schicken, obwohl er sich zuvor nicht legitimiert hatte, nur weil er dem Gericht aus früheren Verfahren als Verteidiger des Angeschuldigten bekannt war, stellt sich die Frage, warum sich der Kollege, obwohl er wußte, dass ausschliesslich ich tätig werden soll, und ohne dass der Mandant ihm das Mandat erteilt hat, beim Gericht so tut, als sei er mandatiert.
Der Mandant wird durch die Anfrage des Gerichtes unnötig verunsichert und ich hatte unnötige Laufereien.


Mittwoch, 17. September 2008

Umständlicher Postversand

Von johannesolaf, 18:11

Ich komme gerade zurück von mehrstündigen Besprechungen unter anderem im Maßregevollzug und gucke durch, was heute so an Post hier angekommen ist.
Ein Brief, den ich vor wenigen Tagen an einen Mandanten in die JVA Burgdorf geschickt habe, ist zurückgekommen mit dem Vermerk der Post, der Empfänger sei unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Zwar habe ich von seiner Verlobten erfahren, dass mein Mandant kurzfristig in eine andere JVA verlegt wurde, frage mich aber allen Ernstes, warum die JVA Burgdorf den Brief nicht weiterleitet, sondern mir zurückschickt.

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Donnerstag, 11. September 2008

Erfolgreiche Vorschaltbeschwerde

Von johannesolaf, 09:26

Letzte Woche Burgdorf, Halle I und III sowie Braunschweig, gestern vier Stunden in Uelzen, jetzt gleich nach Wolfenbüttel.
Zurzeit verbringe ich mehr Zeit in Gefängnissen als auf dem Fußballplatz.
Zwischendurch bleibt noch ein bißchen Zeit für den Schreibtisch und die Post. So habe ich gerade eine Mitteilung der hiesigen Generalstaatsanwaltschaft erhalten. Auf meine Vorschaltbeschwerde hin, hat sie eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufgehoben, durch die meinem Mandanten eine Strafaussetzung zur Therapieteilnahme (§ 35 BtmG) versagt wurde. Diese Entscheidung wiederum war gestützt auf die Ablehung des zuständigen Amtsrichters, der gemeint hatte, die zugrunde liegende Tat sei nicht, wie es erforderlich sein, aufgrund von Drogenabhängigkeit begangen worden, sondern aus Rache. In der Berufung hatte das Landgericht die "Tatbegehung aufgrund Drogenabhängigkeit" aber in den Tenor aufgenommen. An diese rechtskräftige Entscheidung ist der Amtsrichter bei seiner Entscheidung gebunden und kriegt die Akte nun zurück.

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Haftgrund der Fluchtgefahr

Von johannesolaf, 09:14

Immer noch gibt es Haftrichter, die Haftbefehle oder Haftfortdauerbeschlüsse anlässich einer Haftprüfung auf den Haftgrund der Fluchtgefahr stützen, ohne sich zuvor ernsthaft Gedanken über die Voraussetzungen gemacht zu haben.
Regelmäßig fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Frage, welche Strafe der Beschuldigte denn konkret zu erwarten hat. Erst wenn sich aus der Höhe überhaupt ein Fluchtanreiz ergibt, muss weiter überlegt werden, ob es wahrscheinlicher ist, dass er diesem Anreiz nachgeben und flüchten wird. Gestern ist es beim hiesigen Amtsgericht auch wieder passiert, dass der Richter sich lediglich Gedanken gemacht, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mein Mandant da bleiben wird, wenn er ih von der Untersuchungshaft verschont. Aus dem Blick verloren hatte der Richter offenbar, dass der Haftbefehl zwar eine gefährliche Körperverletzung dringend angenommen hatte, zwischenzeitlich aber die Anklage vorliegt und meinem Mandanten lediglich vorgeworfen wird, sich in einen Rausch versetzt zu haben (3,25 Promille) und in diesem Zustand eine fahrlässige Körperverletzung, eine Bedrohung und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben.

Vor dem Hintergrund, dass folgerichtig Anklage zum Strafrichter (Strafgewalt bis 2 Jahre Freiheitsstrafe) erfolgt ist, hätte es begründet werden müssen, warum die konkret zu erwartende Strafe einen Fluchtanreiz bietet.

Mal sehen, wie das Beschwerdegericht entscheidet.

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