Montag, 06. April 2009

Lieber von hinten

Von johannesolaf, 21:57

Mein Mandant hatte sich an mich gewandt, weil er einen Strafbefehl bekommen hatte. Er sollte 1600 € bezahlen, weil er seiner Ex-Freundin nachgestellt haben sollte, konkret sich unerlaubt in ihre Wohnung begeben haben, Unterwäsche zerschnippelt haben und sich über ihr Passwort eingelogt haben, um  den neuen Freund "aufzuklären".
Nachdem ich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, bekam ich heute die Ermittlungsakte auf den Tisch.
Ich habe von hinten angefangen zu lesen und bin deshalb sogleich auf ein Schreiben der Anzeigenerstatterin an die StA gestoßen, in dem sie erklärt hat, eine Bestrafung nicht mehr zu wünschen, weil mein Mandant sie nun in Ruhe lassen würde. Auf der Rückseite dieses Schreibens befand sich ein handschriftlicher Vermerk des Staatsanwaltes mit der Anmerkung, dass nach Rücknahme des Strafantrages ein Verfahrenshindernis eingetreten ist. So konnte ich die Akte ohne alles andere lesen zu müssen mit kurzem Anschreiben zurückschicken.
 


Freitag, 03. April 2009

Post aus der Strafhaft

Von johannesolaf, 10:24

Als ich gestern vom Landgericht Stendal zurückkam, fand ich in meiner Post einen Brief eines in Strafhaft befindlichen Mannes vor.
Er habe meine Adresse von der Anwaltskammer bekommen, da er einen guten Anwalt suche der ihn und seine Sache verstehen würde.

Ob er tatsächlich dort angefragt hat bzw. seine Anfrage bei der RAK zutreffend wiedergegeben hat, bezweifele ich, wurde aber schmerzhaft daran erinnert, dass die Rechnung für den Kammerbeitrag 2009 zwischenzeitlich vorliegt.

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Montag, 30. März 2009

Noch vor dem Frühstück

Von johannesolaf, 22:40

Heute konnte ich mal wieder einen Vormittag im Büro verbringen. Es war gerade mal 8 Uhr als mir das erste Telefonat durchgestellt wurde. Es meldete sich S.
Nach der Begrüßung folgte dieser Dialog. Mandant: " Hast Du schon Zeitung gelesen?"
Anwalt (ich):"Nur den Sportteil". Mandant: "Da wird von einem berichtet, der sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben soll. Das soll ich gewesen sein." Anwalt: " Dann komm vorbei, aber vor 9, danach habe ich Besprechungen!" Mandant: "Ok, bis gleich"


Aus dem Loch in den Gerichtssaal

Von johannesolaf, 22:29

Letzten Freitag sollte es schon um 8 Uhr losgehen. Vor dem Landgericht Lüneburg wird meinem Mandanten vorgeworfen, einen Taxifahrer überfallen bzw. hierzu Beihilfe geleistet zu haben. Am dritten Verhandlungstag hatte mein Mandant ein Geständnis abgelegt, dabei einen Mitangeklagten, der zwischenzeitlich freigesprochen wurde, entlastet, der ein falsches Geständnis gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Seitdem geht es in erster Linie um die Persönlichkeit meines Mandanten, ihm droht nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB.
Freitag nun wurde mein Mandant völlig erschöpft aus der JVA vorgefüht. Hintergrund war, dass er tags zuvor gebeten hatte aus der Zweimann- Zelle in eine Einzelzelle verlegt zu werden,um sich in Ruhe auf die Hauptverhandlungen vorbereiten und eine Fremdsprache lernen zu können. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, statt dessen landete mein Mandant in einer Absonderungszelle im Keller, allein mit Pferdedecken, einer dünnen Matte, einem Loch im Boden und einer Überwachungskamera. Nach dem Antrag, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, wurde der Abteilungsleiter der JVA angehört. Er bestätigte die Angaben meines Mandanten, dass ihm, nachdem dieser am früheren Nachmittag in diese Zelle verbracht worden war, nachts das Licht gedimmt wurde, dafür aber stündlich ein Gefängniswärter mit einer Taschenlampe durch ein schmales Sichtfenster in der Tür, immer solange angeleuchtet hatte, bis mein Mandant sich bewegt hat.
Die Maßnahme sei erfolgt, weil bei meinem Mandanten eine Selbstmordgefahr nach Rücksprache mit Psychiater und Psychologe nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Im übrigen habe der Mandant geäußert, dass er lieber in die genannte Zelle gewollt habe, als im "Doppelzimmer" zu verbleiben. Das Gericht hat dann nach Stellungnahme der Gutachter für diesen Tag Schluss gemacht, weil eine Verhandlungsunfähigkeit nach 27 Stunden ohne Schlaf nicht auszuschliessen sei..

Anschliessend bin ich nochmal in den Knast, um festzustellen, dass mein Mandant wieder zurückverlegt worden war.
Natürlich habe ich den Abteilungsleiter gefragt, bei welchem Untersuchungshäftling er denn eine Suizidgefahr sicher ausschliessen könne.

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Dienstag, 10. März 2009

Freispruch ohne Mandantin

Von johannesolaf, 08:50

Der Strafbefehl bietet die Möglichkeit, nach Einspruch gegen diesen, ohne Mandanten zum Gericht zu gehen. Der erspart sich die für ihn oft als unangenehm empfundene Atmosphäre und kann lieber zur Arbeit oder zur ARGE gehen und muss auch niemanden finden, der auf die Kinder aufpasst.
Zwar guckt so mancher Amtsrichter komisch, wenn ich alleine komme, so auch gestern wieder, aber das macht nichts.
Angeklagt war Körperverletzung zum Nachteil des eigenen drei Jahre alten Kindes. Meine Mandantin hatte gegenüber der Polizei, die einen Tag nach der Anzeige durch einen Baumarktmitarbeiter, in der Wohnung meiner Mandantin erschienen war, erklärt, ihr Kind nicht "mit voller Wucht", so der Anzeigenerstatter geschlagen zu haben.
Da man ihr nicht glaubte, ansonsten wäre das Verfahren eingestellt worden, schwieg ich zur Sache. Die Vernehmung der Zeugen hat dann ergeben, dass der Anzeigenerstatter überhaupt nicht gesehen hatte, wie das Kind von der Hand meiner Mandantin getroffen wurde, sondern lediglich aus einer gewissen Entfernung davon ausgegangen war, aufgrund der Bewegungen meiner Mandantin und dem Schreien des Kindes. Sein Kollege hatte kein Schlagen gesehen. Das Gericht kam nach einer weiteren Zeugenvernehmung ebenso wie der Staatsanwalt zu dem Ergebnis, dass eine Fehlinterpretation des Anzeigenerstatters vorgelegen haben dürfte - Freispruch.
Das Beispiel bestätigt einmal mehrdie Aktualität des alten chinesische Sprichwortes:" Zweidrittel von dem, was wir sehen, befindet sich hinter den Augen".


Donnerstag, 05. März 2009

Zwischen Stendal und Lüneburg

Von johannesolaf, 17:37

Vorhin bin ich zurückgekommen vom Landgericht Stendal. Angeklagt ist dort Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Hotel "Hüttermühle". Bevor ich mich morgen früh wieder aufmache zum Landgericht Lüneburg, habe ich mir gerade eine dünnen Ermittlungsakte durchgelesen, die mir das Amtsgericht Halle geschickt hat. Meine Mandantin hat einen Strafbefehl erhalten, weil ihr vorgeworfen wird, im Anschluss an ein V....lei aus der Geldbörse des zuvor beteiligten Mannes, der danach (selbstverständlich) eingeschlafen war, Geld geklaut zu haben und sich, während er schlief, aus dem Staub gemacht zu haben.
Ausser meiner Mandantin soll sich nach Aussage des Mannes aber noch eine zweite Frau mit in dessen Wohnung  aufgehalten haben. Keine der in der Wohnung angeblich anwesenden Frauen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt. In einem Vermerk hat der Amtsanwalt geschlussfolgert, dass nur meine Mandantin nach Aktenlage als Täterin in Betracht käme. Eine gemeinsame Tatausführung wäre nicht nachzuweisen.

Da freue ich mich auf die Hauptverhandlung.


Dienstag, 24. Februar 2009

Nach 3 Minuten war ich wieder draußen

Von johannesolaf, 18:32

Bevor ich heute zum Landgericht Stendal fahren konnte, um mit ihm hier gemeinsam zu verteidigen, musste ich um 8.30 Uhr noch kurz zum hiesigen Amtsgericht. Mein Mandant war angeklagt, in betrunkenem Zustand (mehr als 3 Promille) mit seinem Fahrrad gegen einen anderen Menschen und anschliessend gegen ein Auto gefahren zu sein.Weil eine Schuldunfähigkeit nach dem Vorgutachten zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht sicher auszuschliessen war, ich etwas Muffe hatte, dass hinsichtlich eines zumindest fahrlässigen Vollrausches noch etwas hängenbleiben könnte, aber eigentlich keine Zeit und die Richterin Probleme mit ihrer Stimme hatte, haben wir die Sache kurzerhand nach § 153 II StPO eingestellt. Die Berufsschulklasse, die sich gerade sensationslüstern plaziert hatte, schien nicht begeistert, mein Mandant schon.

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Freitag, 20. Februar 2009

Hass gegen die Mutter und Wahnvorstellungen

Von johannesolaf, 07:40

hat das Landgericht Hildesheim, wie hier berichtet wird, meinem Mandanten attestiert.
Laut Gutachter wäre seine Erkrankung mit entsprechenden Medikamenten in den Griff zu kriegen, so dass es an ihm sei, durch entsprechende Einnahme, die Dauer des  Aufenthaltes in der Psychiatrie zu beeinflussen.
Der Gutachter hat aber auch, auf meine Nachfrage hin, erklärt, dass die notwendigen Medikamente derartige Nebenwirkungen verursachen würden, die dazu führen könnten, dass ein Patient sich körperlich und seelisch besser fühlen würde, wenn er die Medikamente nicht einnimmt. Das Absetzen führt dann aber wiederum dazu, dass die Symtome wieder auftreten.


Freitag, 13. Februar 2009

Probearbeit im Autohaus

Von johannesolaf, 09:12

Mein Mandant soll in Bayreuth, Coburg und Koblenz in Autohäusern   Teile von Neuwagen abgebaut haben, um diese mitzunehmen. Gerade habe ich mit dem ermittelnden Kripobeamten gesprochen, der hier angefragt hat, ob noch eine Einlassung erfolgen soll bevor die Sache endgültig an die StA abgegeben wird.
Bei dieser Gelegenheit erzählte er mir, dass man in einem der Autohäuser gesagt habe, der Täter (lt. DNA soll es sich um meinen Mandanten handeln), habe derart gute Arbeit geleistet und keinerlei Beschädigungen beim Abbau der Teile verursacht, dass man ihm glatt einen Arbeitsplatz  anbieten müsste.


Mittwoch, 11. Februar 2009

Braunschweig verkommt immer mehr

Von johannesolaf, 14:19

Gestern musste ich vor dem Landgericht Lüneburg verteidigen. Meinem Mandanten wird vorgeworfen mit einem Mittäter einen Taxifahrer ausgeraubt zu haben. Beide Angeklagte schwiegen und der erste Zeuge war für drei Stunden später geladen, sodass ich Gelegenheit hatte, ein bißchen durch die Innenstadt zu spazieren. So war ich in den vergangenen Tagen unter anderem in Leipzig, Dreden und Hamburg unterwegs. Überall entwickeln sich die Städte zu ihrem Vorteil, aber nicht Braunschweig. Gerade in der heutigen Mittagspause ist es mir wieder mal aufgefallen, dass immer mehr Läden leerstehen und das in bester Innenstadtlage. Zu den Leerständen kommen Telefongeschäfte, 1 €- Läden und ähnliche, die Ramsch verkaufen. Schade!


So besorgt sich die Polizei am Rande des Harzes Zeugenaussagen

Von johannesolaf, 14:04

Mein Mandant rief an und erzählte mir, neben ihm würde ein Bekannter stehen, der von der Polizei abgeholt worden war, um eine Aussage zu machen gegen meinen Mandanten. Ich sprach selbst mit dem Zeugen, der mir mitteilte, die Polizei habe ihn nicht nur abgeholt, sondern ihm gesagt, seine eigene Bewährung würde widerrrufen werden, wenn er nicht bereit sei gegen meinen Mandanten auszusagen. Anschliessend wurde ihm die Aussage des Anzeigenerstatters vorgehalten mit der Bitte, dessen Angaben zu bestätigen.

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Donnerstag, 08. Januar 2009

Für den Staatsanwalt war die Sache klar

Von johannesolaf, 19:18

Die Zeugenaussagen haben nicht zusammen gepasst. Die angeblich Geschädigte hat ausgesagt, mein Mandant habe sie vor einer Disco derart ins Gesicht geschlagen, dass sie das Gleichgewicht verloren habe und gestürzt sei.
Ihre Freundin, die daneben gestanden haben will, hat berichtet, mein Mandant habe zwar eine Ohrfeige verabreicht, aber nicht besonders dolle, jedenfalls sei die "Geschädigte" stehengeblieben. Darüber hinaus habe mein Mandant eine dritte Freundin innerhalb der Disco belästigt, so dass man dem Einhalt gebieten wollte. Die angeblich Belästigte erklärte, sie sei derart betrunken gewesen, dass sie von gar nichts wisse. Ein Freund meines Mandanten sagte aus, dass es eine Ohrfeige nicht gegeben habe. Im polizeilichen Vermerk stand, dass dieser Zeuge gegenber der Polizei die Aussage verweigert habe. Dies bestritt der Zeuge und sagte aus, dass die Polizei ihm als er zusammen mit meinem Mandantn in der Stadt ergriffen wurde, berhaupt nicht eröffnet habe, um was es ginge, sondern er lediglich auf der Wache gefragt worden sei, was denn los gewesen wäre. Heute hat der Polizist, der den Vermerk gefertigt hat mitgeteilt, dass er nicht wisse, ob er mit diesem Zeuge gesprochen habe, oder das sein Kollege gewesen sei.
Für den Vertreter der StA war der Fall klar: Weil nicht erkennbar sei, warum die Frauen meinen Mandanten zu Unrecht belasten sollten, habe es die Ohrfeige auch gegeben.
Der Vorsitzende sprach meinen Mandanten frei, weil man die vielen Widersprüche in den Zeugenaussagen nicht einfach unbeachtet lassen dürfe, und er deshalb Zweifel an der Täterschaft nicht überwinden könne. Und im Zweifel habe er zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.
Vor dem Gerichtsgebäude traf ich auf die Anzeigenerstatterin und einen ihrer Angehörigen, der mir sagte, dass er mein Pladoyer prima fand und es schliesslich mein Job sei, meinen Mandanten rauszuboxen. Auch die Anzeigenerstatterin hegte offensichtlich keinen Groll gegen das Gericht oder mich. Eine deratige Einstellung verdient Respekt.


Montag, 05. Januar 2009

Staatsanwaltschaft überlässt Prüfung dem Beschuldigten

Von johannesolaf, 16:55

Mandant sitzt seit vielen Jahren im Maßregelvollzug. Dort muss er ,nach Meinung der Ärzte, regelmäßig Tabletten nehmen. Neulich soll er nackt über den Flur gelaufen sein. Anschliessend habe er sich in ein Absonderungszimmer gelegt, dabei habe er sich ruhig verhalten. Das ist zwar nicht normal, aber eigentlich harmlos.
Anstatt ihm zu sagen, dass er sich wieder anziehen möge, wurden ihm mehrere Spritzen verabreicht. Wie mir Mitpatienten berichtet haben, ist mein Mandant daraufhin tagelang neben der Spur gelaufen bzw. konnte berhaupt nicht laufen. Als ich meinen Mandanten aufgesucht habe, hat er mir mitgeteilt, dass er die Ärzte zwischenzeitlich bei der Polizei angezeigt habe wegen Körperverletzung. Die Spritzen seien nicht erforderlich gewesen, da weder Eigen- noch Fremdgef
ährdung vorgelegen habe.

Ich habe mir die Ermittlungsakte kommen lassen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil nach Auskunft des Chefarztes die Medikamente von meinem Mandanten nicht freiwillig eingenommen worden seien, seien die Spritzen dringend erforderlich gewesen. Der Ausschlag, den mein Mandant am Oberkörper erlitten hatte, mag von der Bettwäsche herrühren oder vom Wasser.
Ich habe heute Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft selbständig zu prüfen hat, ob die Zwangsmedikamentation erforderlich war und sich nicht allein auf die Stellungnahme des Beschuldigten verlassen darf.


Dienstag, 23. Dezember 2008

Zeugen berichten objektiv Falsches

Von johannesolaf, 11:36

Am ersten Hauptverhandlungstag hatte der Staatsanwalt noch darauf gedrungen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Aus seiner Sicht hätten die Zeugenaussagen eindeutig ergeben, dass mein Mandant mit seiner Faust auf die Motorhaube eines fremden Autos geschlagen habe.
Wir haben den Einspruch aufrechterhalten.
Weil der entstandene Schaden nicht mit den Aussagen in Einklang zu bringen war, habe ich die Einholung eines Sachverständigengutachten beantragt. In der gestrigen Hauptverhandlung bestätigte der Sachverständige die Einlassung meines Mandanten, dass er nicht auf das Auto geschlagen hat, sondern von dessen Fahrer nach einem verbalen Streit angefahren wurde und dann auf die Motorhaube fiel, wodurch der Schaden entstanden ist.

In der Begründung des freisprechenden Urteils merkte der Vorsitzende an, dass auch er erst von der Richtigkeit der Zeugenaussagen ausgegangen war, zumal es unabhängige Zeugen waren, man aber mal sehen könne, dass der Zeugenbeweis eigentlich ein schlechter Beweis sei.


Freitag, 19. Dezember 2008

Oberstaatsanwältin aus der Provinz

Von johannesolaf, 12:15

Einem Mandanten wurde der Laden durchsucht. Die StA verdächtigt ihn der Hehlerei oder des Einbruchdiebstahls.
Gegen die Durchsuchung habe ich Beschwerde eingelegt, auch um schnell an die Akte zu kommen.

Diese kam nun. In einem Vermerk der Oberstaatsanwältin , gerichtet an das Gericht, steht unter anderem:

Die Akte wird ohne Bescheidung des Antrages auf Akteneinsicht sofort übersandt.
Von hier ist beabsichtigt, Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen zu gewähren.

Auf der nächsten Seite befindet sich ein Vermerk des Strafkammervorsitzenden:

Frau Oberstaatsanwältin Krepel teilt auf telefonische Nachfrage mit, dass dem Verteidiger entgegen den Ausführungen auf Blatt 123 von hier aus Akteneinsicht gewährt werden soll.

Da hat mir die StA es doch nicht gegönnt, meine Beschwerde nach erfolgtem Aktenstudium sachgerecht zu begründen.
Schade, dass es dort immer noch Leute gibt, die den Verteidiger nicht als notwendig, sondern als lästig und störend empfinden.

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