Dienstag, 22. September 2009

Berufung und die arme Zeugin

Von johannesolaf, 17:25

Bevor es morgen für drei Tage zum Landgericht Bayreuth geht, stand heute noch eine kleine Berufungssache vor dem hiesigen Landgericht an. Erstinztanzlich war meine Mandantin -ohne Verteidiger- wegen des Erwerbes von Kokain nach Jugendrecht zu einem Arrest von 4 Tagen verurteilt worden. Bereits in meinem Pflichtverteidigerbeiordnungsantrag für das Berufungsverfahren habe ich auf die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage hingewiesen, nämlich, dass der Verwertung einer polizeilichen Durchsuchung, bei der an einem Geldschein, der  in der Handtasche der Freundin  meiner Mandantin  gefunden wurde, weißes Pulver befunden haben soll, zu widersprechen sein wird, weil zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Anfangsverdacht vorgelegen hat und auch nicht dokumentiert ist. Darüber hinaus würde, wenn überhaupt, strafloser Konsum vorliegen, weil, wenn überhaupt an Ort und Stelle, nämlich im Asylbewerberheim konsumiert worden sei. Ob es sich bei dem weißen Pulver tatsächlich um Kokain gehandelt hat, weiß auch keiner, weil es herabgerieselt war bei der polizeilichen Kontrolle.
Alles Gründe, um einen Freispruch zu fordern.
Weil in Jugendsachen nur ein Rechtsmittel möglich ist, also keine anschließende Revision mehr eingelegt werden konnte, ich bei der Vorsitzenden aber Bedenken hatte, ob es trotz aller Ungereimtheiten tatsächlich zum Freispruch kommen wird, bin ich vor der Hauptverhandlung mit dem Staatsanwalt übereingekommen, dass wir die Sache ohne Urteil beenden wollen, auch um die 20 Minuten, die die Vorsitzende zu spät kam, aufzuholen. Gegen Zahlung von 200 € in Raten ist es dann auch so passiert.
Das richtig Fiese an der Geschichte ist aber  der erstinztanzlichen Zeugin widerfahren, die mit meiner Mandantin unterwegs gewesen ist. Gegen Sie wird wegen Falschaussage ermittelt, weil das Amtsgericht ihr ihre Aussage nicht geglaubt hat. Dass es ihre Tasche gewesen ist, in der der Geldschein gefunden worden war, hat das Amtsgericht nicht mal dazu bewogen, sie auf ihr, in dieser Konstellation bestehendes umfassendes Auskunfsverweigerungsrecht, hinzuweisen.

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Montag, 21. September 2009

Gutes Ende in Münster

Von johannesolaf, 09:40

Vor dem Landgericht Münster war mein Mandant angeklagt seine damalige Lebensgefährtin im Jahre 2003 vergewaltigt zu haben und deren Sohn einmal in den Rücken getreten und ein anderes Mal geschlagen zu haben.
Nachdem am ersten Verhandlungstag die beiden "Geschädigten" als Zeugen vernommen worden waren, stand jedenfalls für mich fest, dass beide psychisch auffälig sind. Hinsichtlich des Sohnes bestätigte seine Mutter dann auch, dass er sich vor kurzem für mehrere Wochen in der Psychiatrie aufgehalten habe. Die Frau sagte unter anderem aus, sie selbst sei als 9-jähriges Mädchen, und dann drei Jahre lang, von ihrem Bruder sexuell mißbaucht worden. Aus den Akten ergab sich, dass der Bruder selbst 10 Jahre alt gewesen ist, als die Missbräuche begonnen haben sollen. Der eigene Vater und die Mutter sollen sie geschlagen haben. Zum zweiten Verhandlungstag hatte ich entsprechende Beweisanträge vorbereitet, u.a. natürlich den Antrag beide "Opfer" sowohl psychologisch auf die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen hin, als auch psychiatrisch untersuchen zu lassen und das bislang Gehörte mit den Widersprüchen, insbesondere im Kerngeschehen,dargelegt. Der psychiatrische Gutachter, der für meinen Mandanten bestellt worden war, konnte hinsichtlich meines schweigenden Mandanten nicht viel sagen, hielt aber die Vergewaltigung, wie sie von der "Geschädigten" geschildert worden war, aufgrund ihrer körperlichen Gegebenheiten, technisch für schwer vorstellbar. Nachdem die Mutter der "Geschädigten" ausgesagt hatte, dass sie sich selbst nicht erklären könne, warum ihre Tochter so geworden sei, wie sie ist, diese auch sie und ihren Mann in der Vergangenheit des öfteren falsch bezichtigt habe und der neue Lebensgefährte sich in Widersprüche verwickelte in seinem Bemühen zu schildern, was ihm von der "Geschädigten" über die angezeigten Taten, berichtet worden ist, gab ich zu Protokoll, dass meine Beweisanträge nur mit der Maßgabe als gestellt gelten sollen, wenn das Gericht von der Erlebnisfundiertheit der Aussagen der Belastungszeugen ausgehen will. Nach einer Unterbrechung teilte der Vorsitzende mit, dass aus Sicht der Kammer nun der Bundeszentralregisterauszug verlesen werden könne. Der dritte Verhandlungstag endete mit den Plädoyers und dem erwarteten Freispruch, den selbst die Vertreterin der Nebenklage beantragt hatte!


Mittwoch, 02. September 2009

Landgericht Stendal und die fehlende freie Rede

Von johannesolaf, 14:01

Gestern ist vor dem Landgericht Stendal nach mehrmonatiger Verhandlungsdauer ein Strafverfahren wegen des Vorwurfes des Subventionsvorwurfes zu Ende gegangen, wie hier berichtet wird. Laut Zeitungsartikel habe sich die Staatsanwälte gefreut, weil das Gericht ihre Ausführungen nahezu übernommen habe bei der Urteilsverkündung. Wenn man es selbst erlebt hat, könnte man sogar davon ausgehen, die Vorsitzende habe das schriftlich aufgeschriebene und dann verlesene Plädoyer der Staatsanwaltschaft komplett für ihre ebenfalls verlesene Urteilsbegründung verwandt. Warum die Presse rumwundert, ob das Urteil möglicherweise akzeptiert werden würde, wundert mich aber auch.


Donnerstag, 27. August 2009

Zweifel im Missbrauchsprozess

Von johannesolaf, 07:09

Durch die Wolfsburger Nachrichten wird das Prozessgeschehen der gestrigen Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht hier gut wiedergegeben. Bleibt abzuwarten, ob der Sachverständige in seinem zu erstattenen Glaubhaftigkeitsgutachten, auf das die Ursprungskammer noch meinte ganz verzichten zu müssen, zum richtigen Ergebnis kommt, oder ob ich weitere Gutachten beantragen muss. Deutlich wird in diesem Verfahren wieder einmal, dass Zeugenvernehmungen Passagen enthalten, die als Aussge des Zeugen gekennzeichnet wurde, im Leben aber nicht aus dem Mund des Zeugen stammen können, was die Zeugen mir dann auf Nachfrage auch  bestätigen.

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Mittwoch, 26. August 2009

Landgericht Braunschweig will keine Revision mehr

Von johannesolaf, 16:03

Heute war in dieser Sache der dritte Verhandlungstag. Nachdem beim letzten Mal die Ex- Ehefrau meines Mandanten als Zeugin gehört wurde, habe ich heute Vormittag zu Beginn der Hauptverhandlung eine Verteidigererklärung verlesen, die auf die Vernehmung Bezug genommen hat, obgleich zwischenzeitlich andere Zeugen gehört worden waren, und zur Akte gereicht. Der Vorsitzende schien nicht glücklich darüber, äußerte er doch mit meinem Zettel in der Hand, dies könne im Falle einer Verurteilung das Einfallstor für eine Aufklärungsrüge sein.
Um es her noch einmal deutlich zu machen: Es ist richtig, dass ich Erklärungen abgebe oder Beweisanträge stelle, um für meine Mandanten einen Freispruch oder eine milde Bestrafung zu erreichen. Falls das Gericht das aber verhindern will, soll aber auch die Ausgangslage für eine Revision verbessert werden.
Die Staatsanwältin ist trotz der erheblichen Tatvorwürfe angenehm sachlich, während der Nebenklagevertreter mir mitteilte, ich hätte die Erklärung ja auch schon früher abgeben können. Meistens ist es aber nicht nur wichtig welchen Inhalt eine Erklärung hat, sondern das man sie zum richtigen Zeitpunkt anbringt. Das ist nicht immer dann, wenn andere es gerne hätten.


Donnerstag, 20. August 2009

Neue Runde nach erfolgreicher Revision

Von johannesolaf, 07:16

Nachdem der BGH das erste Urteil aufgehoben hat, ist es gestern vor dem hiesigen Landgericht in die nächste Runde gegangen, wie hier berichtet wird. Das Gericht muss klären, ob an der Anklage der Staatsanwaltschaft, mein Mandant hätte seine Tochter im Laufe von sechs Jahren mehr als 30 Mal sexuell missbraucht, etwas drann ist. Am kommenden Montag wird weiter verhandelt. Den roten Kopf habe ich übrigens von der Sonne, nicht vom Saufen.

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Mittwoch, 19. August 2009

Erlebnisse aus Braunschweig und dem Umland

Von johannesolaf, 16:27

Wegen 26-fachen gewerbsmäßigen Betruges wurde meine Mandantin, wie hier berichtet wird, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten mit Bewährung verurteilt. Angeklagt waren ursprünglich 46 Fälle. Nachdem der Mitangeklagte, der um seine Bewährung kämpfen musste, in seiner Einlassung vieles richtig gestellt hatte, mussten wir seine Schilderung bereits am ersten Verhandlungstag nur kurz als richtig bestätigen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unangenehmer war es hingegen vorgestern bei einem kleinen Amtsgericht. Dort hatte man meinem Mandanten vorgeworfen in 30 Fällen eine Tankkarte seines Arbeitgebers dafür genutzt zu haben, nicht nur seinen Firmen LKW (mit Diesel) sondern auch seinen privaten PKW (mit Super) betankt zu haben. Trotz des Gesamtschadens von lediglich rund 1500 € forderte der Staatsanwalt für meinen geständigen Mandanten, auch aufgrund einer noch laufenden Bewährung, eine  Freiheitsstrafe von sage und schreibe 3 Jahren. Der Richter fand in seiner Urteilsbegründung passende Worte für meinen Mandanten und gab 2 Jahre mit Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Donnerstag, 06. August 2009

Und wieder Stendal

Von johannesolaf, 22:33

Heute hat, wie hier berichtet wird, vor dem Landgericht Stendal das dritte laufende Verfahren gegen meinen Mandanten begonnen. Vorgeworfen wird ihm dieses Mal unter anderem Untreue und Insolvenzverschleppung. Die Anklageschrift ist ca. 170 Seiten dick. Die musste die Staatsanwältin nicht alle vorlesen, aber wenig war es nicht, was sie vorzutragen hatten, unter anderem auch  Fahrgestellnummern von Autos, alle beginnend mit WAUZZZ, dann noch zig Zahlen. In der Sitzungspause habe ich ihr dann auch gesagt, dass ich es ihr gegönnt habe, dass sie 27 Fahrgestellnummern vorlesen musste. Danach wurden von der Vorsitzenden ca. 2 Stunden lang mehrere notarielle Verträge und anderes verlesen. Das ist natürlich spannend, vor allem dann, wenn man den Akteninhalt bereits kennt.

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Mittwoch, 05. August 2009

Tag der kleinen Straftaten

Von johannesolaf, 08:30

Vor einigen Minuten bin ich beim Amtsgericht Wennigsen (Deister) eingetroffen. Schon die Fahrt war angenehm, hat nämlich nur eine Stunde gedauert. Bevor mein Mandant mich beauftragt hatte, hatte er bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht. Angeklagt ist er zusammen mit zwei anderen, ihnen wird vorgeworfen, mit einem geklauten Ausweis und einer geklauten EC-Karte fünf Handy-Verträge abgeschlossen zu haben, um kostenlos oder für einen Euro an neue Handys zu gelangen. Ausweis und Bankkarte soll der eine Mittäter zuvor einer schlafenden Frau entwendet haben. Die Mitangeklagte hatte bei der Polizei ausgesagt, mein Mandant habe sie zum Mitmachen gezwungen. Die Anklage hat aber die Angaben meines Mandanten zu Grundlage genommen. Möge ihm das Gericht sein frühes Geständnis hoch anrechnen.
Anschliessend geht es zum Amtsgericht Peine. Dort ist ein Mandsant angeklagt wegen des Vortäuschens einer Straftat. Mein Mandant hatte die Mitarbeiterin einer Spielhalle angezeigt, weil sie ihn beleidigt haben soll. Dies glaubt ihm die Staatsanwaltschaft nicht. Die Sache klingt eigentlich harmlos, wenn nicht mehrere Bewährungen offen wären.


Freitag, 24. Juli 2009

Nervige Inkasso-Anwälte

Von johannesolaf, 21:22

Ein Schreiben ganz nach meinem Geschmack hat der Kollege Udo Vetter in seinem Blog hier veröffentlicht. Es richtet sich an einen der Rechtsanwälte, die sich wohl ausschließlich mit Inkasso-Mandaten beschäftigen und durch ihre Art der Kommunikation ordentlich nerven.
Richtig widerlich finde ich die Rechtsanwälte, die Anbieter aus dem Internet vertreten, die Minderjährige auf unsinnige aber kostenpflichtige Seiten locken und diesen dann über den Anwalt Rechnungen präsentieren. Teilt dann ein Elternteil mit, dass ihr Kind alleine keinen Vertrag schließen konnte, wird nicht nur eine Ausweiskopie zum Nachweis der Minderjährigkeit verlangt, sondern auch Verwaltungskosten in Höhe von 42 €. Da ist mir jeder offizielle Verbrecher lieber.


Montag, 20. Juli 2009

Unterschiede

Von johannesolaf, 17:35

Das Amtsgericht Salzgitter unterscheidet sich vom Langericht Stendal in erster Linie darin, dass man im erstgenannten Gericht nicht von Staatsanwälten und sonstigen Ermittlern vollgesponnen wird, wie hier regelmäßig berichtet wird. Auch wenn meine Mandantin verurteilt wurde und ich hoffe, dass die schriftlichen Urteilsgründe ähnlich ausfallen, wie die mündlichen, war es heute mal schön, nicht in Stendal zu sein.


Samstag, 11. Juli 2009

Nicht rechtlos im Maßregelvollzug

Von johannesolaf, 01:42

Gleich geht ein langer Arbeitstag zu Ende. Nach rund sechs Stunden Besprechung in der JVA musste ich Post bearbeiten, die in den letzten Tagen angekommen ist.
Darunter eine Mitteilung der StA. Vor einigen Monaten hatte mein Mandant, der in der Psychiatrie im Maßregelvollzug sitzt, Spritzen erhalten, weil er nackt über den Flur gelaufen war. Nachdem das Verfahren nach unserer Strafanzeige gegen den Chefarzt routinemäßig mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden war, legten wir hiergegen Beschwerde ein. Nach näherer Prüfung kam die StA nun zu dem Ergebnis, dass es keine Rechtsgrundlage für dasVerabreichen der Psychopharmaka per Spritze gab, insbesondere keine richterliche Anordnung. Der Arzt habe sich aber möglicherweise in einem Irrtum über die Rechtmäßigkeit sener Maßnahme befunden, der aber vermeidbar gewesen sei. Das Verfahren wurde wieder eingestellt, aber nach § 153 StPO. Dieses Beispiel zeigt, dass es zwar schwierig ist für Menschen in der Psychiatrie, sie sich aber nicht jede Behandlung gefallen lassen müssen.


Freitag, 12. Juni 2009

Kommt da noch was?

Von johannesolaf, 20:49

Heute rief mich ein Amtsrichter an, um einen Hauptverhandlungstermin abzusprechen.
Auf seine Frage, ob denn noch eine Einlassung erfolgen soll und meine Gegenfrage "warum?", antwortete er " weil die Sache verworren ist".
Ich: " Dann kommt keine Einlassung und wir wollen hoffen, dass es bis zum Schluss verworren  bleibt."

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Freitag, 05. Juni 2009

Wieder in Braunschweig

Von johannesolaf, 08:05

Bedingt durch mehrere größere Strafverfahren vor diversen Landgerichten bin ich zurzeit so gut wie jeden Tag unterwegs. Gestern war das anders. Beim Landgericht Stendal ist der Termin entfallen, so dass ich mal wieder einen Tag in Braunschweig war. Nachdem ich früh morgens die wichtigsten Dinge erledigt hatte, ging ich zunächst zum Friseur. Heute brauchte ich deshalb beim Duschen weniger Schampoo.
Im Anschluss bin ich kurz zum hiesigen Amtsgericht, weil ich was gucken wollte. Eine Angestellte, die Akten über den Flur schleppte, begrüßte mich mit den Worten, na, Olaf, ist bald Mittagszeit.
Jetzt scheint man es mir schon anzusehen, dass ich mich gegen 11.30 Uhr mit letzter Kraft durch die Gegend schleppe bis zum Mittagessen.


Einen weiten Weg gespart

Von johannesolaf, 07:52

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, es geduldet zu haben, dass mit seinem Lastwagen gefahren wird, obwohl dieser überladen gewesen sein soll. Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich Einspruch eingelegt, mein Mandant hatte mir Unterlagen vorbeigebracht, die ich zunächst nur flüchtig angeguckt habe. Nun sollte am nächsten Tag Hauptverhandlung sein beim Amtsgericht Senftenberg. Mein Mandant rief mich abends an, um zu fragen, ob wir gemeinsam dort hin fahren wollen. Da es um ein Bußgeld mit Kosten in Höhe von 97,50 € ging wollte ich gar nicht fahren. Also habe ich mir die Unterlagen mal richtig angeguckt, festgestellt, dass die Kopie einer Ausnahmegenehmigung dabei war, die gestattete, dass der Laster 41,8 Tonnen wiegen durfte. Somit betrug die Überladung weniger als 2 Prozent, was nicht mehr bußgeldbewehrt ist, sondern toleriert wird.
Anschliessend habe ich per Fax beim Gericht beantragt, meinen Mandanten von seiner Verpflichtung zum Erscheinen zu entbinden und ihn in Abwesenheit freizusprechen.
So ist es dann auch passiert.


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