Montag, 09. August 2010

Sammeln lohnt sich und Mandant auf freiem Fuß

Von johannesolaf, 09:41

Gestern war ich hier. Das schönste Erlebnis  hatte ich aber an der Tankstelle in Eicklingen (Landkreis Celle). Zum Tanken hatte ich keine Lust, wollte aber ein Eis, nämlich ein "Nogger" essen für 1 €. Bei grober Durchsicht meines Autos habe ich vier Pfandflaschen gefunden. Das bedeutete im Ergebnis, dass ich durch den Verkauf der Flaschen das Eis finanzieren konnte.
Das OLG Celle hat zuvor, auf unserer weitere Beschwerde hin, einen Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben, weil es entgegen der Auffassung der Vorinstanzen den dringenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten verneint hat. Obwohl sich kurz nach der Tat der Zwillingsbruder meines Mandanten bei der Polizei gemeldet  und angegeben hatte, dass er es war, der mit dem "Opfer" eine tätliche Auseinandersetzung hatte und sein Bruder nicht am Ort des Geschehens war, was wiederum von fünf Zeugen bestätigt wurde, hat sogar das Landgericht weiterhin dringenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten angenommen. Wieder ein Beispiel dafür, dass es sehr schwer ist, Staatsanwaltschaft und Gerichte, von der Polizei ganz zu schweigen, zum Weiterdenken zu bewegen, wenn sie sich erst einmal auf einen Täter festgelegt haben. Das, was für eine Täterschaft sprechen könnte, wird überbewertet, das, was gegen eine solche spricht, wird verdrängt.


Dienstag, 03. August 2010

Der Staatsanwalt nimmt Stellung

Von johannesolaf, 07:55

Das Landgericht hat meinem Mandanten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. In der Sache ging es darum, dass das Amtsgericht nachdem es meinen Mandanten zu einer Jugendstrafe verurteilt und die Entscheidung über die Strafaussetzung unter Auflagen und Weisungen zurückgestellt hatte. Weil die Geldauflage bis dahin nicht bezahlt war, setzte es die Strafe dann nicht zur Bewährung aus.
Weil die Geldauflage  doch noch vollständig erfüllt wurde, gab das Landgericht die Bewährung.
Unter anderem heisst es in dem Beschluss: Der Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch begründet. Der zuständige Staatsanwalt hat dazu wie folgt Stellung genommen: " Als langjähriger Bearbeiter des Verfahrenskomplexes nehme ich die Tatsache, dass der Verurteilte sich wieder einmal - oder sollte man besser sagen: "wie immer"? - nicht an die Spielregeln, diesmal an die Frist gehalten hat, selbstverständlich ohne die geringste Überraschung zur Kenntnis. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird man dennoch nicht verwehren können. Schließlich existiert im Strafprozess keine Regel, nach der man jemanden nicht glauben könne, der rechtskräftig verurteilt ist, 115 Mal gelogen zu haben."

Herrlich!


Dienstag, 01. Juni 2010

Überschrieben mit 6 Ausrufezeichen (!!!!!!)

Von johannesolaf, 13:52

Am Wochenende erhielt ich einen Anruf von einem Bekannten eines Freundes. Er hätte am Dienstag, also heute, einen Gerichtstermin am Rande des Harzes, nachdem seine Tochter beantragt habe, eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erlassen, dass er sich ihr nicht nähern dürfe, auch nicht schlagen und so weiter.
Das fällt zwar unter das Familienrecht, aber weil ich ohnehin in unsere dortige Zweigstelle wollte, bin ich mit ihm zum Gericht gelaufen. Dort habe ich von der zuständigen Richterin erfahren, dass die gegnerische Anwältin Verlegung beantragt hatte und auch der neue Termin Mitte Juni bereits von ihr abgesagt worden sei.
Nun weiß ich ja nicht, wie das ist, aber komisch erscheint es mir schon, wenn ich unter "EILT!!! BITTE SOFORT VORLEGEN!!!" einen derartigen Antrag stelle, dann zum Termin aber nicht erscheinen kann und auch keinen anderen Anwalt als Vertreter schicke. Widerspricht sich irgendwie. Mal sehen, wie das dann Mitte August mit dem sogenannten Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag aussieht.
Wenigstens hat die Antragstellerin auch etwas Handfestes, nämlich Strafanzeige gegen meinen Mandanten erstattet.


Montag, 31. Mai 2010

Überlegungen auf dem Fußballplatz

Von johannesolaf, 07:49

Bei mir ist ja so: um halb zwölf gibt es Mittagbrot, um zwei ein Stück Kuchen und eine Tasse Kaffee und gegen 18.00 Uhr eine Krakauer auf dem Sportplatz.
Nun verschlug es mich am Samstag nach Oerlinghausen oder so ähnlich, jedenfalls zwischen Lemgo und Bielefeld, auf den Fußballplatz. Im Anschluss unterhielt ich mich mit einem Bankangestellten, der mir berichtete, dass für die Rechtsabteilung seines Hauses nur Juristen eingestellt werden, die ihre Examina mindestens mit "gut" bestanden haben.
Obwohl ich  ja weiß, dass die Absolventen mit überdurchschnittlichen Examensergebnissen meistens in der Justiz oder als Angestellte in der Wirtschaft landen, kam ich wieder ins Grübeln, weil es merkwürdig ist. Diejenigen, die ein schwächeres Examen vorweisen, machen sich als Rechtsanwalt selbständig und sind in der wunderbaren Lage, ihr Einkommen durch ihre Leistung selbst zu bestimmen, während die guten Ex-Studenten sich jemanden suchen, der sie für ihre Anwesenheit entlohnt. Eigentlich müsste es andersherum sein, oder?


Freitag, 28. Mai 2010

Höhere Strafandrohung für Widerstand- blödsinnig

Von johannesolaf, 11:45

So richtig auf den Wecker geht mir momentan das Bestreben mehrerer Inneminister, die Strafandrohung für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erhöhen.
In den meisten Fällen, liegt der Widerstand darin, dass sich ein deutlich Betrunkener gegen seine Fesselung sperrt.
In einigen Fällen kriegt er von den Polizisten gleich  von Amts wegen einen in die Fresse und anschließend eine Strafanzeige wegen Widerstandes, manchmal noch wegen Bedrohung, weil er mit 2,4 Promille gesagt haben soll, " ich bring euch um". In einzelnen Fällen wird noch Körperverletzung angezeigt, weil sich der Polizist aufgrund eigener Ungeschicklichkeit durch den Schlag gegen den Kopf des Probanten an der Hand verletzt.
In den (Gott sei Dank) seltenen  Fällen, bei denen Polizisten regelrecht angegriffen und schwerer verletzt werden, wird ohnehin wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, so dass es auf den Strafrahmen des § 113 StGB überhaupt nicht ankommt. Eine Erhöhung der Strafandrohung des § 113 StGB ist somit überflüssig und über alles, was überflüssig ist, muss man nicht reden.

 


Freitag, 23. April 2010

Deggendorf und neue Nichte

Von johannesolaf, 21:11

Weil es in Braunschweig kaum noch strafbares Verhalten gibt, musste ich vorgestern in Deggendorf verteidigen (Schweinebraten: 7,50 €). Vom langen Sitzen im Auto hat sich mein armer, zarter Rücken noch nicht erholt. Meinem Mandanten sollten dort als Bewährungsauflage Arbeitsstunden aufgebürdet werden. Er meinte, die könne er beim Pfarrer seines Dorfes ableisten Als der Richter ihn fragte, was er denn beim Pfarrer tun könne, hielt ich ausnahmsweise die Klappe, um gerade in Bayern nichts Falsches zu sagen.
Nachdem ich meinen Buckel heute noch krummer gearbeitet habe, war ich im Krankenhaus, um meine Nichte, die erst gestern geboren ist anzugucken. Sie ist die Tochter meiner Schwester und deswegen bin ich der Onkel. Meine Schwester ist jetzt eine Mama.
Ich habe auch mit dem schönen Baby gesprochen:" Hallo Chiana, ich bin Dein Onkel.Ich bin fett und werde nicht alt. Aber Du, und mit Gottes Willen wirst Du ein Torwart sein."

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Donnerstag, 22. April 2010

Besser ohne Brötchen

Von johannesolaf, 08:16

Gestern Vormittag war ich beim Amtsgericht Salzgitter, um in dieser Sache zu verteidigen. Schlimmer wurde es dann in Walsrode. Ich besuchte einen Mandanten zur Besprechung. Wie es das Glück eigentlich wollte, hatte er bei meiner Ankunft Bratwürste auf dem Grill. Eine davon steckte er mir in ein Brötchen und ich begann zu kauen- es lief alles nach Plan. Mit der zweiten Bratwurst-genauer mit dem zweiten Brötchen endet mein Bericht tragisch: Beim Zubeißen habe ich mit nämlich einen Zahn abgebrochen. Die Wurst habe ich ohne Brötchen aufgegessen und etwas Trost gab mir die telefonische Auskunft meines Vetters Maik, der mir einen Zahnarzt empfehlen konnte, der angeblich schmerzfreie Spritzen gibt.


Freitag, 09. April 2010

Merkwürdiger Wachtmeister

Von johannesolaf, 11:04

Mein Mandant wurde vom Amtsgericht München -sogleich rechtskräftig- zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Die Untersuchungshaft war zum Zwecke der Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe unterbrochen worden. Aufgrund einer Erzwingunshaft sollte mein Mandant noch bis Ende des Tages in Haft bleiben. Dies wollte ich verhindern, denn die Eltern meines Mandanten wollten ihren Sohn gleich mit nach Hause nehmen. Während ich mich bei der Staatsanwältin erkundigen wollte, ob die ausstehende Geldbuße sogleich bei der Gerichtskasse eingezahlt werden kann, wurde mein Mandant von einem Justizwachtmeister, der fast die gesamte Verhandlung über vor sich hin gedöst hatte, ergriffen und mit den Worten " der bleibt noch ein bißchen" abgeführt, trotz meiner Ankündigung, sofort zahlen zu wollen.
Ich habe dann bei der JVA angerufen. Nachdem die Eltern 60 € dort eingezahlt hatten, konnte mein Mandant gehen.

Könnte man eigentlich bei der (bayerischen) Justiz statt menschlichen Wachtmeistern auch Roboter beschäftigen.


Dienstag, 06. April 2010

Mal wieder nach München

Von johannesolaf, 07:58

Gleich geht es zum Amtsgericht Wennigsen, anschließend weiter nach München, um  morgen früh vor dem dortigen Amtsgericht zu verteidigen. Ich hoffe, meinen aus Norddeutschland stammenden Mandanten mit aus dem Gerichtssaal nehmen zu können, nachdem er wegen Verdacht des Raubes seit Ende letzten Jahres in U-Haft in St. Adelheim sitzt. Unsere Haft- und weitere Beschwerde blieben erfolglos.
In einer anderen Sache habe ich eben noch den Beschluss einer Jugendkammer des Landgerichts Hannover gelesen. Mein in anderer Sache in der Jugendanstalt einsitzender Mandant hatte mich beauftragt, ihn in sämtlichen noch anhängigen Strafsachen zu vertreten. Per Fax habe ich mich dann für ihn u.a. gegenüber dem Amtsgericht legitimiert und Akteneinsicht beantragt. Ich erhielt lediglich ein Vollstreckungsheft und einige Wochen später von der Mutter meines Mandanten die Mitteilung es gäbe eine weitere Anklage. Gegenüber dem Gericht bezog ich mich auf mein Legitimationsschreiben, erhielt dann Anklage und Akte. Dabei musste ich feststellen, dass ein anderer Anwalt aus dem Gerichtsort beigeordnet worden war. Die Beschwerde hiergegen hatte Erfolg.
Im Nichtabhilfebeschluss hatte die Amtsrichterin unter anderem ausgeführt, es wäre zu erwarten gewesen, dass mein Mandant auf die Aufforderung bei Anklagezustellung, einen Verteidiger zu benennen, mitgeteilt hätte, dass ich ihn verteidige. Das LG schloss sich meinem Argument an, dass nämlich mein Mandant, nachdem er mich beauftragt hatte, gar keine Veranlassung hatte, mit dem Gericht in direkten Kontakt zu treten, da er davon ausgehen konnte, dass ich mich darum kümmere, was auch passiert ist, aber von der Amtsrichterin übersehen wurde, weil sich mein Legitimationsfax im Vollstreckungsheft befand.
Wörtlich heisst es zum Schluss der Gründe:" Aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergibt sich, dass dem Angeklagten der Verteidiger beigeordnet wird, dem er vertraut."

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Freitag, 02. April 2010

Oberverwaltungsgericht rückt es grade

Von johannesolaf, 11:57

Das Haus meines Mandanten wurde durchsucht. Dabei wurden Waffenteile von ehemaligen Dekorationswaffen gefunden, die zum Teil bearbeitet worden  und dadurch nicht mehr erlaubt waren. Bei dieser Gelegenheit hat die Polizei aus dem Keller Geld sichergestellt, welches dort im Schrank in Plastiktüten lag.
Der Strafrichter hat die rund 12.000 € freigegeben. Daraufhin wurde das Geld nicht etwa wieder ausgezahlt, sondern durch die Polizei für die Stadt sichergestellt nach Gefahrenabwehrrecht. Die Stadt argumentierte später vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit, das Geld stamme aus Waffenverkäufen und es bestünde die gegenwärtige Gefahr, dass sie für den Einkauf weiterer Dekowaffen, die dann schussfähig gemacht werden, verwandt werden.
Dem Verwaltungsgericht reichte unsere Erklärung, dass das Geld aus dem Arbeitslohn angespart worden ist und für eine spätere große Reise dienen sollte, die Ehefrau von diesem Ansparen aber nichts wissen sollte, nicht aus, unsere Klage wurde abgewiesen.
Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen und nach mündlicher Verhandlung wurde unserer Berufung stattgegeben und der Bescheid der Stadt aufgehoben. Das OVG ist der Argumentation, dass mein Mandant ein Waffenhändler sei, nicht gefolgt.
Das Geld hat mein Mandant zwischenzeitlich zurück, sogar mit Zinsen, die es im Schrank nicht gegeben hätte. Wer aber die Schriftsätze der Stadt liest, freut sich  nicht über den Erfolg vor dem OVG, sondern gerät in große Traurigkeit, nämlich darüber, dass wir von Beamten beherrscht werden, denen das normale Leben fremd zu sein scheint, die aus einem biederen Bastler, der an Dekowaffen von Neckermann feilt, einen Waffenhänler machen .
Gegen deren teils aberwitzigen Entscheidungen hat der Verwaltungsrechtler zu kämpfen -jeden Tag und immer wieder. Ich zum Glück nicht.


Donnerstag, 01. April 2010

Jeder hat nachgegeben

Von johannesolaf, 19:10

Seit zwei Jahren wurde vor dem Amtsgericht gegen meinen Mandanten verhandelt. Ihm wurde das unerlaubte Betreiben einer Anlage vorgeworfen, indem er Altautos auf seinem Grundstück gelagert und behandelt habe. Mein Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt, mit allem, was dazugehört: Ablehnungsgesuche, Beweisanträge usw. Sogar die Sitzungsvertreterin der StA wurde abgelöst. Problematisch war, dass die Polizei, bestätigt durch das Gericht, sämtliche Fahrzeugbriefe meines Mandanten beschlagnahmt hatte und er insoweit handlungsunfähig war.
Nach meiner Mandatierung konnten wir noch drei Hauptverhandlungstermine zusammen verbringen. Gestern kamen wir zum Abschluss: Vorsitzende, Staatsanwältin und ich besprachen eine Möglichkeit, die Sache so zu beenden, das nach der langen, emotionalen Verhandlungsführung, jede Seite ihr Gesicht wahren kann.
Mein Mandant besorgte in dieser Zeit Kuchen (die anderen Verfahrensbeteiligten haben nichts davon angenommen), ich habe später vier Stücken gegessen, dann wurde der Entwurf in Anwesenheit meines Mandanten nochmals verfeinert, so dass wir letztendlich eine Verwahrnung mit Strafvorbehalt bei Rückgabe der Fahrzeugbriefe (rechtskräftig) akzeptiert haben.

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Dienstag, 30. März 2010

Polizei schöpft aus alten Krimis

Von johannesolaf, 12:33

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, versucht zu haben seine Freundin zu vergewaltigen. Mein Mandant gegen den ein Haftbefehl nicht beantragt wurde, erzählte mir noch, dass der sachbearbeitende Kripobeamte sehr in Ordnung sei.
Das kann ja sein, aber wenn ich wie eben gerade in der Ermittlungsakte aus der Vernehmung meines Mandanten lesen muss: " Mir wird jetzt zum Schluss erklärt, dass ich mich jederzeit für die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung halten muss", dann muss ich jetzt bei der Staatsanwaltschaft mal nachfragen, woraus sich eine derartige Verpflichtung denn ergeben soll. Ich vermute  Rechtsgrundlage ist irgendein altes "Derrick"-Drehbuch.


Mittwoch, 24. März 2010

Friedlicher Vormittag

Von johannesolaf, 11:59

Zunächst wurde gegen meinem Mandanten wegen Menschenhandels ermittelt. Er stand im Verdacht, in seinem rollenden Puff (Love-Mobil) eine sechzehnjährige Afrikanerin beschäftigt zu haben.
Der Strafbefehl lautetete dann noch auf Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Heute war Hauptverhandlung vor einem Amtsgericht in Norddeutschland. Das Mädchen erschien nicht, es hätte also mindestens eines neuen Termines bedurft, das brauchte keiner und die Sache wurde ohne Auflage eingestellt.
Aufregender war es hingegen neulich vor dem hiesigen Amtsgericht. Der Mitangeklagte sagte aus, mein Mandant habe sich an der Körpervertletzung nicht beteiligt, er alleine habe den Geschädigten getreten. Dieser konnte nicht viel beitragen, wußte noch, dass er mit meinem Mandanten in Streit geraten sei, dann sei man zu Boden gefallen und er habe von hinten einen Schlag erhalten. Anschließend habe er sein Gesicht geschützt und sei getreten worden, vom Gefühl her von zwei Personen, gesehen habe er es nicht. Ein weiterer Zeuge hatte bei der Polizei mehrfach ausgesagt, er habe nur einen treten gesehen, der andere habe Abseits gestanden. Als nun dieser Zeuge aufgerufen wurde, wolte ich gerade anfangen meine Sachen zusammen zu packen, als er meinte, beide hätten wie die Wilden getreten, da sei er sich heute sicher. Nach Vorhalten, weiteren Zeugenaussagen von Polizeibeamten und erneuter Befragung des Geschädigten, wurde der Zeuge erneut vorgeholt und meinte dann, es sei wohl doch eher so gewesen, wie er früher bei der Polizei ausgesagt hatte, das nur einer getreten habe.
Der Vertreter der StA (ein Referendar) begann seinen Schlussvortrag  damit, dass er dem Zeuge glaube, dass es zwei Männer gewesen seien, die getreten hätte, folglich müsse auch mein Mandant bestraft werden. Das wurde er dann natürlich nicht, er wurde freigesprochen. Bedenklich ist es aber schon, wenn eine Zeugenaussage so verdreht wird, dass das zuvor im Kopf einprogrammierte Ergebnis nicht gefährdet wird.


Dienstag, 23. März 2010

Lieber Polizist

Von johannesolaf, 20:36

Mein Fahrer saß am Steuer und ich daneben. Auf der Bundesstraße kam die Kelle. An das Fahrerfenster trat ein Polizeihauptkommissar, stellte sich vor und teilte mit, dass unsere Geschwindigkeit statt der erlaubten 80 km/h 129 km/h betragen hätte. Ich raunte meinem Fahrer noch zu, er solle die Schnauze halten, auf ein Anschauen der Messung verzichtete er dann auch, händigte seinen Führerschein aus, ich gab den Fahrzeugschein dazu. Der Beamte entfernte sich, kehrte einen Moment später zurück und verkündete, dass normalerweise eine Anzeige fällig sei, aber, da mein Fahrer (der auftragsgemäß nichts gesagt hatte) so einsichtig sei, mache er das Angebot, dass 30 € (gegen Quittung) gezahlt werden und die Sache erledigt sei.
Ich meinte nur "machen wir", steuerte 20 € bei und wir verabschiedeten uns artig.


Mit Überflüssigem belegt

Von johannesolaf, 20:23

Der Tag fing gut an. Meinem Mandanten wurde vor einem kleinen Amtsgericht vorgeworfen 2 Tütchen Heroin verkauft zu haben. Problematisch war, dass er unter Bewährung steht. Die Polizeibeamten, die beobachteten hatten, dass mein Mandant einer Frau in einer Bahnhofsunterführung die Hand gegeben und dabei etwas übergeben haben soll, verfolgten meinen Mandanten, fanden bei ihm 120 € und trafen eine Stunde später die Frau auf dem Bahnsteig an, fanden bei ihrer Durchsuchung die Tütchen mit  weißem Pulver.
Die Frau erschien heute als Zeugin vor Gericht und bekundete das Rauschgift nicht von meinem Mandanten, sondern zuvor im Stadtgebiet von zwei Südländern erworben zu haben.
Mein Mandant wurde folgerichtig  freigesprochen. Zum Mittagessen gab es gegrillte Garnelen mit Spaghetti, leider ohne Wein, weil ich danach eine längere Besprechung mit einem neuen Mandanten hatte.
Nun komme ich ins Büro und was finde ich? Ein Schreiben des AG Tiergarten, mit dem die dortige Strafrichterin mich an die Einreichung der Original-Vollmacht erinnert.
Das Ansinnen ist nicht nur unsinnig, sondern in diesem Fall verwerflich, weil sich aus der Ermittlungsakte ergibt, dass mein Mandant dem Gericht vorab mitgeteilt hatte, dass ich mich für ihn melden werden.


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