Verhandlung um Tötung auf VW- Parkplatz
Die Presse berichtet hier ausführlich vom vierten Prozeßtag des sogenannten "Parkplatz-Mordes"der vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt wird. Das Foto zeigt meinen schlanken Mitverteidiger Christian Wigger aus Lüneburg. Dahinstehen möge, dass gerade die Hauptverhandlung klären soll, ob es sich tatsächlich um Mord handelt, denn nicht jede rechtswirdrige Tötung ist automatisch ein Mord. Ein bißchen schade ist aber, dass die Vertreter der Presse, oftmals gar nicht verstehen, was die Verteidiger mit bestimmten Anträgen bezwecken und dies dann auch nicht immer so darstellen können oder wollen, dass der Leser in die Lage versetzt wird, bestimmtes Verteidigerhandeln nachvollziehen . So wohl auch in unserem Fall. Wenn beantragt wird, den kleinen Sohn der Getöteten als Zeugen zu vernehmen und das Gericht darauf hin einen in das Wissen des Kindes gestellten Sachverhalt als wahr unterstellt, ist das Ziel der Verteidigung erreicht und der Beweisantrag kann zurückgenommen werden.Spannend ist jedenfalls die Frage, warum eine Oberstaatsanwältin im Anschluss an eine Haftbefehlsverkündung einen Vermerk erstellt, der angebliche Äußerungen des nun Angeklagten enthält, die durchaus belastend sein könnten, wenn sie so gefallen wären, die auch in Gegenwart des Ermittlungsrichters abgegeben worden sein sollen, sich aber gerade nicht in dessen Protokoll wiederfinden. Wie es sich damit verhält, erfahren wir hoffentlich am Montag, wenn der damalige Ermittlungsrichter vernomen wird.
Autoüberführungen nach Polen ohne Fahrerlaubnis
Eigentlich sollte heute lediglich der auf meine weitere Beschwerde hin vom OLG neu gefasste (nun gewerbsmäßige Hehlerei statt gewerbsmäßigem bandenmäßigen Diebstahl) Haftbefehl verkündet werden. Die Anklage lag bereits vor und so verzichteten wir auf die Einhaltung von Einlassungs- und Ladungsfristen und hielten zusammen mit dem Mitangeklagten, seinem Verteidiger und der Dolmetscherin, die Hauptverhandlung ab, die eigentlich bereits für einige Wochen später terminiert war. Ich habe für meinen Mandanten, dem neben gewerbsmäßiger Hehlerei in zwei Fällen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde, eine geständige Erklärung dahingehend abgegeben, dass er zwar nicht gewußt habe, dass die Autos zuvor geklaut worden sind, aber aufgrund der Umstände damit gerechnet hat. Die Bewährungsstrafe wurde rechtskräftig und mein Mandant nach zwei Monaten aus der U-Haft entlassen.
Mittwoch, 27. Juli 2011
Hochgradig-Beklopptes von der StA
Es gibt gute Staatsanwälte, es gibt schlechte Staatsanwälte und dann gibt es noch ihn.
Gute Staatsanwälte ermitteln in alle Richtungen. Kommen sie am Ende ihrer Ermittlungen zu einem hinreichenden Tatverdacht, klagen sie an, wenn nicht, stellen sie das Verfahren ein. So sieht es auch das Gesetz vor. Schlechte kümmern sich nur um belastende Momente und blenden die entlastenden aus.
Er aber bekommt einen Strafbefehlsentwurf gegen einen Busfahrer vom Gericht zurück, weil das Gericht nicht erkennt, dass der Busfahrer fahrlässig die Körperverletzung einer älteren Frau verursacht hätte, die in seinem Bus gestürzt war.
Lediglich die Gestürzte hatte angegeben, der Bus habe beschleunigt und dann stark abgebremst, weshalb sie hingefallen sei. Die anderen Zeugen hatten ein Abbremsen nicht bestätigt und auch kein außergewöhnlich starkes Beschleunigen.
In seinem Vermerk zur Fortsetzung des Verfahrens schreibt der Staatsanwalt, der Busfahrer hätte die 80 jährige Geschädigte im Rückspiegel wahrnehmen müssen und seine Fahrweise anpassen müssen, er habe aber derart scharf beschleunigt, dass die Geschädigte nicht mehr in der Lage war, sich festzuhalten. Aus eigener Erfahrung könne er nur bestätigen, dass sehr viele Busfahrer eine Fahrweise an den Tag legen, die aufgrund der starken Beschleunigung des abrupten Abbremsens als "sehr sportlich" bezeichnet werden kann.
Mit einer derartigen Einstellung kann man dann jeden Beschuldigten anklagen, weil es immer sehr viele Menschen gibt, die auch eine Straftat begehen.
Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde gemäß § 153 StPO zu Beginn der Hauptverhandlung eingestellt.
Mittwoch, 20. Juli 2011
Gerüstet mit Bolzenschneider und Kondomen
Angeklagt war beim Strafrichter ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, nachdem vier aus Polen stammende Angeklagte dabei erwischt worden waren, wie sie von einem Firmengelände Altmetall (Kupfer) klauen wollten. Seit rund einem Monat saßen die damals Beschuldigten in Untersuchungshaft. Da sich in der Hauptverhandlung nicht eindeutig nachweisen ließ, dass das Gelände nicht insgesamt umzäunt, sondern aufgrund von Baumaßnahmen an einer Stelle frei zugänglich gewesen ist, kam am Ende ein einfacher Diebstahl und vier Monate zur Bewährung für alle heraus. Der Staatsanwalt meinte noch in seinem Plädoyer, dass er davon ausgehe, dass die Täter den Zaun aufgeschnitten haben müssten, weil sie ja einen Bolzenschneider mitgeführt hätten. Hierzu erwiderte ich in meinem Schlusswort, dass ich nicht wissen möchte, wie viele junge Burschen am Wochenende Kondome in der Tasche haben, wenn sie in die Disco gehen, die dann ebenso wenig zum Einsatz kommen, wie der mitgeführte Bolzenschneider.
Insgesamt ist die Sache für meinen Mandanten mit den vier Monaten glimpflich ausgegangen, aber genau genommen hätte der Haftbefehl nicht ergehen dürfen und wäre bei deutschen Tatverdächtigen wohl auch nicht ergangen. Für eine entsprechende Haftbeschwerde war es allerdings zu spät, weil ich das Mandat erst vor wenigen Tagen angenommen habe und am folgenden Tag das Gericht hier anrief, um für gestern einen Hauptverhandlungstermin abzusprechen.
Schlimm ergeht es zurzeit einem anderen polnischen Mandanten, der vom Landgericht in Untersuchungshaft belassen wurde unter anderem mit der Begründung, dass es für eine bandenmäßige Begehungsweise sprechen würde, dass lediglich die zwei PKW vom Grundstück mitgenommen wurden, nachdem die Schlüssel aus dem Hausflur gestohlen wurden, und nicht noch weitere Gegenstände aus dem Haus. Klingt komisch und hat mit Bande nichts zu tun. Bleibt abzuwarten, wie das OLG über die weitere Beschwerde entscheidet.
Mittwoch, 23. März 2011
Verdientes Feierabendeis in der Heide
Mein Mandant saß 10 Wochen in Untersuchungshaft. Die Presse in der Norheide hatte üble Berichte über ihn verfasst. Bei dem außergewöhnlichen Vornamen, Angabe seines Alters und Nennung seines kleinen Heimatdorfes weiß jeder dort, um wen es sich handelt. Es hieß, ihm drohen 10 Jahre Gefängnis. Dass es "nur" 10 Wochen waren, hatte er dem Oberlandesgericht Celle zu verdanken, das den Haftbefehl auf unsere weitere Beschwerde hin vor Monaten aufgehoben hat.
Der Vorwurf lautete gefährliche Körperverletzung in 2 Fällen. In dem einen Fall war mein Mandant heute angeklagt mit einem weiteren Angeklagten nachts in eine wohnung eingedrungen zu sein und mit einer Gaspistole auf die dort anwwesenden drei jungen Männer gezielt zu haben, dem einen mit dem Schlagring auf den Kopf gehauen zu haben, während sein Kumpel kurz zuvor Pfefferspray versprüht haben soll. Beide Täter waren schwar gekleidet und vermummt. Dass mein Mandant einer der Täter gewesen sei, sei für ihn 100 % sicher, er habe ihn an der Stimme und am Gang erkannt. Mein Frage, ob er an dem Tag Drogen genommen habe, verneinte der Hauptgeschädigte. Einer der anderen Geschädigten sagte aus, dass er meinen Mandanten ebenfalls seit Jahren kenne, ihn aber nicht erkannt habe. Entgegen der Aussage des Hauptgeschädigten sagte er aus, dass dieser an dem Abend gekifft habe. Der dritte Geschädigte teilte mit, der Hauptgeschädigte habe ihm gesagt, er habe meinen Mandanten an einer Bauchtasche erkannt, auf der sich ein Wappen befunden habe. Der Hauptgeschädigte erneut in den Zeugenstand gerufen, wußte von der Tasche nichts.
Im anderen Fall war der Sohn einer Anwältin auf der Straße verletzt worden, er trug Kopfverletzungen davon. Heute erzählte er, mein Mandant und ein weiterer Angeklagter hätten ihn im Anschluss an eine Feier von hinten angegriffen, als er auf dem Weg nach Hause war. Er sei sich sicher, dass mein Mandant und nicht etwa sein Zwillingsbruder der Täter sei, weil mein Mandant stämmiger sei. DerBruder meines Mandanten hat ausgesagt, dass er es war, der ine Auseinandersetzung mit dem Geschädigten gehabt habe, weil dieser betrunken auf ihn zugekommen sei und ihm im Gesicht rumgefummelt habe. Schwerer verletzt habe er ihn aber nicht. Eine weitere Zeugin sagte aus, dass sie zur Tatzeit mit meinem Mandanten zusammen auf einer Party gewesen sei, insbesondere habe man längere Zeit zusammen auf einer Mauer gesessen.
In beiden Fällen erfolgte Freispruch. Wegen eines ebenfalls angeklagten Verstoßes gegen das Waffengesetz einigten sich die Beteiligten, wegen Vorbelastungen, auf einen Arrest von einem Tag, der mit der U-Haft ohnehin abgegolten ist.
Tragisch ist, dass der Bruder meines Mandanten bereits zu einem frühen Zeitpunkt bei der Polizei ausgesagt hatte. Ein weiterer Zeuge, den wir heute nicht mehr hören mussten, hatte ebenfalls vor Monaten ausgesagt, dass er den Anzeigenerstatter, als dieser den Bruder meines Mandanten angegriffen und beleidigt habe, zu Boden gebracht habe, um ihn zu beruhigen.
Weder das Amtsgericht, noch das Landgericht haben den Haftbefehl aufgehoben. Dazu bedurfte es der Entscheidung des OLG, das keinen dringenden Tatverdacht gesehen hat. Meines Erachtens, dies habe ich dem Gericht nach Anklageerhebung in meinem Antrag, die Anklage zurückzuweisen geschrieben, bestand auch kein hinreichender Tatverdacht und die Sache hätte nicht verhandelt werden dürfen.
Bei der Urteilsverkündung fand die Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes hierzu angenehme Worte. Tragisch ist auch, dass sich der frühere Ausbildungsbetrieb meines Mandanten von der üblen Presse hat beeindrucken lassen und das Ausbildungsverhältnis inzwischen beendet wurde.
Besonders schön jedoch war der Umstand, dass mein Freund Andreas Dieler den zweiten Angeklagten verteidigt hat, wir in der Mittagspause zusammen zum Griechen gehen und im Anschluss bei herrlichem Sonnenschein einen Eisbecher einatmen konnten.
Ring für 60 Mille nicht geklaut
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, während eines Besuches Schmuck im Wert von rund 20.000 EUR geklaut zu haben. Die Besonderheit lag darin, dass die Geschädigte den Verlust erst drei Wochen später festgestellt haben wollte. Darauf hin hatte sie meinen Mandanten telefonisch erneut zu sich gebten, um ihn, unter Mithilfe eines Grobians, mit dem Verdacht, dass nur er es gewesen sein kann, der den Schmuck mitgenommen hat, zu konfrontieren. Mein Mandant hat sich das nicht gefallen gelassen und die Polizei informiert. Weitere zwei Wochen später soll sich der Schmuck komplett im Briefkasten der Geschädigten wieder angefunden haben. In der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten hat sie erklärt, dass es bei ihr üblich sei, dass sie einen Teil ihres Schmuckes offen auf dem Tisch liegen habe, weggekommen sei nur ein Teil, unter anderem ein Ring im Wert von 60000 EUR sei liegengeblieben. Es könne nur mein Mandant gewesen sein, weil alle anderen Leute, die in der Zwischenzeit bei ihr gewesen seien, Bekannte, Freundinnen, Handwerker, ihr Sohn und dessen Freund den Diebstahl eben nicht begangen haben können. Auch die Bekannte, die sie bereits seit 38 Jahren kenne und von der sie selbst einmal Schmuck gekauft habe, weil diese sich in einem finanziellen Engpass befunden habe und die über einen Schlüssel zu ihrer Wohnung verfüge, käme als Täterin nicht in Betracht, weil sie es nicht gewesen sein kann. Mein Mandant wurde, wie nicht anders erwartet, freigesprochen.
Sonntag, 06. März 2011
Hinterhergerenne und Falschen aus der Haft entlassen
Mein Mandant wurde aufgrund eines EU-Haftbefehls in Bulgarien festgenommen. Von dort kam er in die JVA Frankfurt. Das habe ich nicht etwa durch Staatsanwaltschaft oder Gericht erfahren, sondern über Bekannte meines Mandanten. Telefonisch, als ich fragen wollte, wann mein Mandant auf Transport geht, teilte mir die JVA Frankfurt I mit, dass mein Mandant in die JVA Frankfurt IV verlegt worden sei. Dort wiederum erhielt ich die Auskunft, dass mein Mandant eine Ersatzfreiheitsstrafe bis Mitte April abzusitzen habe. Die Lebensgefährtin meines Mandanten wollte aber gerne, dass dieser in Nordeutschland die U-Haft verbringt, weil sie ihn dann besuchen könnte. Vor diesem Hintergrund habe ich meine Mitarbeiterin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt anrufen lassen, um Bankverbindung und Kassenzeichen zu erfragen, damit die Ersatzfreiheitsstrafe erledigt werden kann. Nachdem ich diese Daten hatte, habe ich sie weitergeleitet und rund 2000 € wurden überwiesen an die Gerichtskasse in Frankfurt. Drei Tage später rief ich bei der JVA Frankfurt IV an, um zu erfragen, ob mein Mandant bereits auf Transport sei. Ich erhielt die Auskunft, dass ein Mensch mit dem selben Nachnamen meines Mandanten einen Tag zuvor entlassen worden war. Weil ich nicht zu hoffen wagte, dass es sich um meinen Mandanten handelte, haben wir Vornamen und Geburtsdatum verglichen. Um es kurz zu machen, die haben den Falschen entlassen, oder noch deutlicher, wir haben den Falschen freigekauft. Wennigstens weiß ich nun, dass mein richtiger Mandant mittlerweile in Bremen sitzt und ich ihn dort morgen besuchen kann, nachdem ich heute, am Sonntag, eine Dolmetscherin gefunden habe, die mich morgen früh begleitet. Schön wäre es, wenn der Verteidiger, der sich bereits Wochen zuvor legitimiert hat, von den Strafverfolgungsbehörden informiert werden würde, in welcher JVA sich sein Mandant jeweils befindet, damit dieser nicht ewig warten muss, bis sein Verteidiger ihn besuchen kommt..
Freitag, 24. Dezember 2010
Ein Psychiater und der Anmahner
Heute hatte ich noch in zwei Sachen zu verteidigen. Während es in der einen um Menschenhandel und Zuhälterei ging und meine Mandantin zu einem Jahr und 9 Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, ging es in der anderen Sache darum, dass meinem Mandanten, einem Asylbewerber vorgeworfen wurde, unter Alkoholeinfluss (1,85 Promille), innerhalb einer halben Stunde, die Scheiben von 5 Autos eingeschlagen zu haben und einige Gegenstände aus den Wagen geklaut zu haben.
Die Staatsanwaltschat wollte unbedingt, dass ein Sachverständiger Stellung dazu nimmt, ob bei meinem Mandanten, der nicht vorbestraft ist, die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen. Der Richter hatte auf die Schnelle einen Psychiater angefordert, der zu meinem Mandanten nicht viel sagen konnte, weil wir zu seinem Trinkverhalten keine Angaben gemacht haben, sondern lediglich durch mich die Erklärung, dass die Anklage richtig ist.
Anstatt ebenfalls zu schweigen, haben wir dann einen Tag vor Heiligabend einen Vortrag zu hören gekriegt über Voraussetzungen des § 64 StGB, über die Situation in den Psychiatrien, darüber, wann eine Therapie keinen Erfolg verspricht und so weiter. War alles ausführlich, hatte nur mit unserem Fall nichts zu tun.
Irgendwann war aber auch diese Verhandlung zu Ende, nachdem ich dem Sachverständigen klar gemacht hatte, dass er über den Zusammenhang Asylbewerber und Therpieprobleme ein anderes Mal referieren solle. Am Ende gab es 6 Monate zur Bewährung.
Ein kleines Geschenk, nämlich einen Befangenheitsantrag, schicke ich jetzt noch zu einem benachbarten Amtsgericht, nachdem der abgelehnte Richter meine Mandantin hinter meinem Rücken angeschrieben hat, um sie zur Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl zu bewegen. Von mir wollte er im Vorfeld wissen, warum wir Einspruch eingelegt haben. Weil ich keinen Anlass gesehen habe hierauf zu antworten, hat er dann erinnert und eine Antwort "angemahnt". Bald sehen wir uns wieder und dann können wir darüber sprechen, wer mich anmahnen darf und wer ganz bestimmt nicht.
Montag, 01. November 2010
Umgehung des Richtervorbehalts mit Textbaustein
Gerade lese ich in einer Ermittlungsakte diesen Vermerk eines Polizeibeamten des gehobenen Dienstes:
"Bei der Anordnung der Blutprobe lag Gefahr im Verzuge vor, da die Einholung einer richterlichen Entscheidung zur Blutprobenentnahme nach § 81 a StPO mit einer weiteren Ausdehnung des Zeitraumes zwischen der Tatzeit und dem Zeitpunkt der Blutentnahme verbunden gewesen wäre".
Donnerstag, 28. Oktober 2010
Endlich großer Drogenfall
Oftmals habe ich nichts zu tun und sitze einfach nur rum, deshalb habe ich auch schon wochenlang nichts mehr in meinem Blog berichtet.
Gestern hatte ich vor einem kleinen Amtsgericht zu verteidigen. Meinem Mandanten war der Besitz von Haschisch vorgeworfen worden, was er anläßlich einer Fahrzeugkontrolle an die Polizei herausgegeben hatte. Für das Fahren unter THC- Einfluss hatte es bereits einen Bußgeldbescheid über 500 € gegeben, den mein Mandant zurzeit abarbeitet.
Bei Gericht hatte ich angeregt, das Strafverfahren einzustellen. Dieser Einstellung stimmte die Staatsanwaltschaft nicht zu, weshalb wir nun in die Hauptverhandlung mussten. die Vorsitzende verlas einen Vermerk des Sachbearbeiters der StA, in dem dieser Ausführungen dazu machte, dass der Abbauwert, der bei meinem Mandanten festgestellt worden war, darauf hindeuten würde, das er exessiv kiffen würde und die Sache deshalb verhandelt werden müsse. Ich wies darauf hin, dass der Staatsanwalt etwas bestrafen will, was straflos ist, nämlich den Konsum, die Sache selbst mit den 500 € bzw. 60 Arbeitsstunden aber hinreichend abgegolten sei. Mein Mandant hatte sich 3 Tage nach der Verkehrskontrolle bereits an eine Drogenberatungsstelle gewandt. Auch dieser umstand führte dazu, dass ihm am Ende lediglich auferlegt wurde, an einem Wochenende an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.
Mittwoch, 25. August 2010
Zeugenschutzraum
Kollege Werner Siebers stellt hier einen mobilen Zeugenschutzraum vor, wie er in niedersächsischen Gerichten anzutreffen sein soll.
Gerade bei winterlichen Temperaturen würde ich das Ding eher als Verrichtungsbox auf dem Straßenstrich einsetzen.
Donnerstag, 19. August 2010
Freche Polizisten
Rotzfrech habe ich Beamte eines Landeskriminalamtes vor Gericht erlebt. Patzige Antworten, Kommentare von der Zuschauerbank nach der eigenen Vernehmung und die dämliche Bemerkung des polizeilichen Dazwischenquatschers, die Verhandlung sei öffentlich, nachdem ich die Vorsitzende gebeten hatte, die Zuschauer zur Ruhe zu ermahnen oder rauszuschicken, haben in mir den Wunsch hervorgerufen einfach nicht mehr zu sprechen, lieber aufzustehen und Ohrfeigen zu verteilen.
Diese wären allemal gerechtfertigt gewesen, hat doch der eine Polizist in einem Vermerk geschrieben, er habe meinen Mandanten dabei beobachtet, wie er in einer fremden Tasche gewühlt habe. In seiner Vernehmung sagte er aus, er habe dies nicht sehen können. Da besteht zwar Anlass zur Freude, dass er nun die Wahrheit gesagt hat, der Skandal ist aber der, dass er durch seine Lüge im Vermerk die Ermittlungen erst mit in Gang gebracht hat.
Als der Geschädigte einen weiteren als Zeugen aufgetretenden Polizisten der Lüge überführt hatte, was natürlich weder die Vorsitzende, noch die Vertreterin der StA interssiert hat, hab ich dies zum Anlass genommen, den Polizisten wegen Verdachts der Falschaussage anzuzeigen. Die Staatsanwältin wollte die Anzeige nicht entgegennehmen, aber die Vorsitzende hat es getan.
Madel 100
lautet die Anschrift der noch jungen JVA Burg, in der ich nachher einen Mandanten besuchen will. Klingt irgendwie bayerisch, der Knast ist aber einfach nur scheisse. Der Bau hat keine Seele und lässt mich schon erkranken, wenn ich durch die Eingangstür gehe.
Von ähnlicher Qualität, im Gegensatz zum Knast aber lustig, ist der Vermerk eines Polizeioberkommisars, der gegen meinen Mandanten wegen Körperverletzung ermittelt hat.
In dem Vermerk heisst es: " Die in der Strafanzeige aufgeführte Zeugin H. erklärte auf Nachfrage, nichts von dem Vorfall mitbekommen zu haben. Eine Vernehmung ist deshalb nicht erfolgt.
Herr S., das Opfer, hat weder den Zeugenanhörbogen, noch das Strafantragsformular zurückgesandt.
Herr R., der Täter, wird anwaltlich vertreten.
Der "Täter" ist erst Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist, zurzeit ist er allenfalls Beschuldigter. Und vielleicht hat die Zeugin, die jetzt doch keine Zeugin sein soll, deshalb nichts mitbekommen, weil da auch nichts wahr, was man hätte mitbekommen können.
Mittwoch, 11. August 2010
Vielleicht habe ja auch ich einen Knall
Vorhin erreicht mich das Schreiben eines Amtsgerichtes aus NRW:
"In der Jugendstrafsache XY werden Sie höflich um Einreichung der gefertigten Kopien gebeten, damit die Notwendigkeit der gefertigen Kopien und damit die Erstattungsfähigkeit geprüft werden kann".
Die Ermittlungsakten bestanden aus 631 Seiten, die ich komplett kopiert habe. Nur 400 Seiten habe ich bei meiner "Pflichtverteidger"- Rechnung abgerechnet.
Da ich zu entscheiden hatte, was ich für eine sachgerechte Verteidigung benötige, habe ich bisher darauf verzichtet, das, was dort ohnehin vorliegt, noch einmal hinzuschicken. Das wäre krank.
Stattdessen habe ich anheim gestellt, mir mitzuteilen, welche der 631 Seiten nach Auffassung der Rechtspflegerin nicht erstattungsfähig sein sollen.
Montag, 09. August 2010
Blog- Auszeichnung
Besondere Ehre ist diesem Blog, wie hier zu lesen ist, zu Teil geworden durch Verleihung des "Budby". Als junger Mensch hatte ich zwar auf den Porno-Oscar gehofft, aber ich denke "Budby" ist besser. Nach der Ehrenurkunde bei den Bundesjugendspielen Anfang der 80 iger schon die zweite Auszeichnung in meinem Leben.
Ich denke, es ist auch deshalb ein erfülltes Leben.
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