Autoüberführungen nach Polen ohne Fahrerlaubnis

Von johannesolaf, 09.09.2011, 13:52

Eigentlich sollte heute lediglich der auf meine weitere Beschwerde hin vom OLG neu gefasste (nun gewerbsmäßige Hehlerei statt gewerbsmäßigem bandenmäßigen Diebstahl) Haftbefehl verkündet werden. Die Anklage lag bereits vor und so verzichteten wir auf die Einhaltung von Einlassungs- und Ladungsfristen und hielten zusammen mit dem Mitangeklagten, seinem Verteidiger und der Dolmetscherin, die Hauptverhandlung ab, die eigentlich bereits für einige Wochen später terminiert war. Ich habe für meinen Mandanten, dem neben gewerbsmäßiger Hehlerei in zwei Fällen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wurde, eine geständige Erklärung dahingehend abgegeben, dass er zwar nicht gewußt habe, dass die Autos zuvor geklaut worden sind, aber aufgrund der Umstände damit gerechnet hat. Die Bewährungsstrafe wurde rechtskräftig und mein Mandant nach zwei Monaten aus der U-Haft entlassen.

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