Vielleicht habe ja auch ich einen Knall

Von johannesolaf, 11.08.2010, 12:19

Vorhin erreicht mich das Schreiben eines Amtsgerichtes aus NRW:

"In der Jugendstrafsache XY werden Sie höflich um Einreichung der gefertigten Kopien gebeten, damit die Notwendigkeit der gefertigen Kopien und damit die Erstattungsfähigkeit geprüft werden kann".

Die Ermittlungsakten bestanden aus 631 Seiten, die ich komplett kopiert habe. Nur 400 Seiten habe ich bei meiner "Pflichtverteidger"- Rechnung abgerechnet.

Da ich zu entscheiden hatte, was ich für eine sachgerechte Verteidigung benötige, habe ich bisher darauf verzichtet, das, was dort ohnehin vorliegt, noch einmal hinzuschicken. Das wäre krank.
Stattdessen habe ich anheim gestellt, mir mitzuteilen, welche der 631 Seiten nach Auffassung der Rechtspflegerin nicht erstattungsfähig sein sollen.


Kommentar zu diesem Eintrag erstellen:

Name:
(Gast)

Möchtest du als Registrierter schreiben, dann kannst du dich hier einloggen oder neu registrieren!

Bitte übertrage die folgende Zahl in das Feld:


Text:

 

Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.