Eintrag & Kommentare

Umgehung des Richtervorbehalts mit Textbaustein

Von johannesolaf, 01.11.2010, 07:56


Gerade lese ich in einer Ermittlungsakte diesen Vermerk eines Polizeibeamten des gehobenen Dienstes:

"Bei der Anordnung der Blutprobe lag Gefahr im Verzuge vor, da die Einholung einer richterlichen Entscheidung zur Blutprobenentnahme nach § 81 a StPO mit einer weiteren Ausdehnung des Zeitraumes zwischen der Tatzeit und dem Zeitpunkt der Blutentnahme verbunden gewesen wäre".


RA Frank Schneider(Gast), 02.11.2010, 10:25

Wundert mich immer wieder, dass Richter in ihren Entscheidungen dann auch so leichtfertig auf eine richterliche Entscheidung verzichten...
Wenn ein Richtervorbehalt im Gesetz steht, sollte doch ein Richter entscheiden. Oder sehen die Richter ihre Entscheidungskompetenz als so unbedeutend an, dass sie diese auf Polizeibeamte delegieren??? Halten sich Richter selbst für so unwichtig? Und vor allem auch ihre juristische Mehrkompetenz für so unbedeutend, dass darauf trotz anderslautendem Gesetzestext verzichtet werden kann???

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Detlef Burhoff(Gast), 01.11.2010, 09:28

Typische Einzelfallentscheidung :-). MfkG, D.Burhoff

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