Freude über StA Braunschweig

Von johannesolaf, 08.02.2010, 10:18

Hin und wieder schimpfe ich über Staatsanwaltschaften. Heute habe ich mich aber über die hiesige gefreut.
Mein Mandant wurde von einem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt, nachdem der Sitzungsvertreter der StA eine Verurteulung ohne Bewährung beantragt hatte. Wir haben Berufung eingelegt. Einige Wochen später erhalte ich eine Akte eines anderen Amtsgerichts, bei dem mein Mandant angeklagt war, Unterschlagungen begangen zu haben, und zwar Gott sei Dank vor der genannten Verurteilung. Trotzdem drohte für den Fall, dass die Berufung verworfen worden wäre im Falle einer erneuten Verurteilung eine Gesamtstrafe, die nicht mehr bewährungsfähig gewesen wäre. Hauptverhandlungstermin sollte der kommende Donnerstag sein, eine Berufungshauptverhandlung in der ersten Sache war noch nicht terminiert.Freitag habe ich den Sachbearbeiter der StA angerufen und angeregt, die neue Sache nach § 154 II StPO zu erledigen. Im Gegenzug würden wir die Berufung in der anderen Angelegenheit zurücknehmen und wir bräuchten am Donnerstag nicht zum Gericht kommen.
Bereits heute morgen erhielt ich per Fax den Einstellungsvermerk mit dem Antrag an das Amtsgericht, den Termin aufzuheben. Prima, durch die schnelle Bearbeitung und Entscheidung des Staatsanwaltes hat mein Mandant nicht nur Rechtssicherheit, sondern sich einen weiteren Tag bei Gericht erspart.


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