Ring für 60 Mille nicht geklaut

Von johannesolaf, 23.03.2011, 19:37

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, während eines Besuches Schmuck im Wert von rund 20.000 EUR geklaut zu haben. Die Besonderheit lag darin, dass die Geschädigte den Verlust erst drei Wochen später festgestellt haben wollte. Darauf hin hatte sie meinen Mandanten telefonisch erneut zu sich gebten, um ihn, unter Mithilfe eines Grobians, mit dem Verdacht, dass nur er es gewesen sein kann, der den Schmuck mitgenommen hat, zu konfrontieren. Mein Mandant hat sich das nicht gefallen gelassen und die Polizei informiert. Weitere zwei Wochen später soll sich der Schmuck komplett im Briefkasten der Geschädigten wieder angefunden haben. In der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten hat sie erklärt, dass es bei ihr üblich sei, dass sie einen Teil ihres Schmuckes offen auf dem Tisch liegen habe, weggekommen sei nur ein Teil, unter anderem ein Ring im Wert von 60000 EUR sei liegengeblieben. Es könne nur mein Mandant gewesen sein, weil alle anderen Leute, die in der Zwischenzeit bei ihr gewesen seien, Bekannte, Freundinnen, Handwerker, ihr Sohn und dessen Freund den Diebstahl eben nicht begangen haben können. Auch die Bekannte, die sie bereits seit 38 Jahren kenne und von der sie selbst einmal Schmuck gekauft habe, weil diese sich in einem finanziellen Engpass befunden habe und die über einen Schlüssel zu ihrer Wohnung verfüge, käme als Täterin nicht in Betracht, weil sie es nicht gewesen sein kann. Mein Mandant wurde, wie nicht anders erwartet, freigesprochen.

 

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