Gerüstet mit Bolzenschneider und Kondomen

Von johannesolaf, 20.07.2011, 14:11

Angeklagt war beim Strafrichter ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, nachdem vier aus Polen stammende Angeklagte dabei erwischt worden waren, wie sie von einem Firmengelände Altmetall (Kupfer) klauen wollten. Seit rund einem Monat saßen die damals Beschuldigten in Untersuchungshaft. Da sich in der Hauptverhandlung nicht eindeutig nachweisen ließ, dass das Gelände nicht insgesamt umzäunt, sondern aufgrund von Baumaßnahmen an einer Stelle frei zugänglich gewesen ist, kam am Ende ein einfacher Diebstahl und vier Monate zur Bewährung für  alle heraus. Der Staatsanwalt meinte noch in seinem Plädoyer, dass er davon ausgehe, dass die Täter den Zaun aufgeschnitten haben müssten, weil sie ja einen Bolzenschneider mitgeführt hätten. Hierzu erwiderte ich in meinem Schlusswort, dass ich nicht wissen möchte, wie viele junge Burschen am Wochenende Kondome in der Tasche haben, wenn sie in die Disco gehen, die dann ebenso wenig zum Einsatz kommen, wie der mitgeführte Bolzenschneider.
Insgesamt ist die Sache für meinen Mandanten mit den vier Monaten glimpflich ausgegangen, aber genau genommen hätte der Haftbefehl nicht ergehen dürfen und wäre bei deutschen Tatverdächtigen wohl auch nicht ergangen. Für eine entsprechende Haftbeschwerde war es allerdings zu spät, weil ich das Mandat erst vor wenigen Tagen angenommen habe und am folgenden Tag das Gericht hier anrief, um für gestern einen Hauptverhandlungstermin abzusprechen.
Schlimm ergeht es zurzeit einem anderen polnischen Mandanten, der vom Landgericht in Untersuchungshaft belassen wurde unter anderem mit der Begründung, dass es für eine bandenmäßige Begehungsweise sprechen würde, dass lediglich die zwei PKW vom Grundstück mitgenommen wurden, nachdem die Schlüssel aus dem Hausflur gestohlen wurden, und nicht noch weitere Gegenstände aus dem Haus. Klingt komisch und hat mit Bande nichts zu tun. Bleibt abzuwarten, wie das OLG über die weitere Beschwerde entscheidet.

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