Eintrag & Kommentare

Polizei schöpft aus alten Krimis

Von johannesolaf, 30.03.2010, 12:33

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, versucht zu haben seine Freundin zu vergewaltigen. Mein Mandant gegen den ein Haftbefehl nicht beantragt wurde, erzählte mir noch, dass der sachbearbeitende Kripobeamte sehr in Ordnung sei.
Das kann ja sein, aber wenn ich wie eben gerade in der Ermittlungsakte aus der Vernehmung meines Mandanten lesen muss: " Mir wird jetzt zum Schluss erklärt, dass ich mich jederzeit für die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung halten muss", dann muss ich jetzt bei der Staatsanwaltschaft mal nachfragen, woraus sich eine derartige Verpflichtung denn ergeben soll. Ich vermute  Rechtsgrundlage ist irgendein altes "Derrick"-Drehbuch.


helmutkarsten, 31.03.2010, 06:57

Ja, richtig, und er muss ja auch aussagen. Ich wollte bei meiner Beschuldigtenvernehmung auf dem Protokoll geschrieben haben, dass ich nichts ohne Anwalt aussagen werde. War wohl nix. Im Auto, auf dem Weg zur Gerichtsmedizin wurde ich weiter gelöchert. Bis ich dann, schon in Schutzhaft (sorry, U-Haft), weich geworden bin. Weil's ja sooo ein netter Kripobeamter war........
www.helmutkarsten.de

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Anonym(Gast), 30.03.2010, 20:00

Mandant ist wohl KEIN Schweizer?

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Die Rechtsanwaeldin(Gast), 30.03.2010, 13:37

Er sollte sich allerdings dennoch nicht zu weit entfernen, sonst macht er sich noch verdächtig ;-))

(Auch wenn sie sich in Widersprüche verwickelt.)
http://www.volksfreund.de/totallokal/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Trier-Vergewaltigung-Kriminalit-228-t-Gericht-Justiz-Staatsanwaltschaft;art754,2396146

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