Eintrag & Kommentare

Oberverwaltungsgericht rückt es grade

Von johannesolaf, 02.04.2010, 11:57

Das Haus meines Mandanten wurde durchsucht. Dabei wurden Waffenteile von ehemaligen Dekorationswaffen gefunden, die zum Teil bearbeitet worden  und dadurch nicht mehr erlaubt waren. Bei dieser Gelegenheit hat die Polizei aus dem Keller Geld sichergestellt, welches dort im Schrank in Plastiktüten lag.
Der Strafrichter hat die rund 12.000 € freigegeben. Daraufhin wurde das Geld nicht etwa wieder ausgezahlt, sondern durch die Polizei für die Stadt sichergestellt nach Gefahrenabwehrrecht. Die Stadt argumentierte später vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit, das Geld stamme aus Waffenverkäufen und es bestünde die gegenwärtige Gefahr, dass sie für den Einkauf weiterer Dekowaffen, die dann schussfähig gemacht werden, verwandt werden.
Dem Verwaltungsgericht reichte unsere Erklärung, dass das Geld aus dem Arbeitslohn angespart worden ist und für eine spätere große Reise dienen sollte, die Ehefrau von diesem Ansparen aber nichts wissen sollte, nicht aus, unsere Klage wurde abgewiesen.
Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen und nach mündlicher Verhandlung wurde unserer Berufung stattgegeben und der Bescheid der Stadt aufgehoben. Das OVG ist der Argumentation, dass mein Mandant ein Waffenhändler sei, nicht gefolgt.
Das Geld hat mein Mandant zwischenzeitlich zurück, sogar mit Zinsen, die es im Schrank nicht gegeben hätte. Wer aber die Schriftsätze der Stadt liest, freut sich  nicht über den Erfolg vor dem OVG, sondern gerät in große Traurigkeit, nämlich darüber, dass wir von Beamten beherrscht werden, denen das normale Leben fremd zu sein scheint, die aus einem biederen Bastler, der an Dekowaffen von Neckermann feilt, einen Waffenhänler machen .
Gegen deren teils aberwitzigen Entscheidungen hat der Verwaltungsrechtler zu kämpfen -jeden Tag und immer wieder. Ich zum Glück nicht.


helmutkarsten, 03.04.2010, 11:37

Die Schriftsätze.............

Ich habe 16 Ordner voll davon - aus nur (m)einem Fall. Jetzt werde ich noch die Schreiben vom Richter Dengler ins Netz stellen, bei denen er mir zur (verfassungswidrigen) Maßregelvollzugseineiwsung und zu meinem Urteilsbegleiter (Pflichtverteidiger) gratuliert.
Wobei er doch wusste (der Richter), dass er einen nicht vorbestraften, 100% Unschuldigen verurteilte. www.helmutkarsten.de

[keine Optionen]



RA W. Kantholz Siebers(Gast), 02.04.2010, 12:17

Du Glücklicher!

[keine Optionen]



Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.