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Der Staatsanwalt nimmt Stellung

Von johannesolaf, 03.08.2010, 07:55

Das Landgericht hat meinem Mandanten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt und einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. In der Sache ging es darum, dass das Amtsgericht nachdem es meinen Mandanten zu einer Jugendstrafe verurteilt und die Entscheidung über die Strafaussetzung unter Auflagen und Weisungen zurückgestellt hatte. Weil die Geldauflage bis dahin nicht bezahlt war, setzte es die Strafe dann nicht zur Bewährung aus.
Weil die Geldauflage  doch noch vollständig erfüllt wurde, gab das Landgericht die Bewährung.
Unter anderem heisst es in dem Beschluss: Der Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch begründet. Der zuständige Staatsanwalt hat dazu wie folgt Stellung genommen: " Als langjähriger Bearbeiter des Verfahrenskomplexes nehme ich die Tatsache, dass der Verurteilte sich wieder einmal - oder sollte man besser sagen: "wie immer"? - nicht an die Spielregeln, diesmal an die Frist gehalten hat, selbstverständlich ohne die geringste Überraschung zur Kenntnis. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird man dennoch nicht verwehren können. Schließlich existiert im Strafprozess keine Regel, nach der man jemanden nicht glauben könne, der rechtskräftig verurteilt ist, 115 Mal gelogen zu haben."

Herrlich!


Anonym(Gast), 03.08.2010, 09:17

Herrlich, wenn's nicht so traurig wäre

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