Eintrag & Kommentare

Ein Psychiater und der Anmahner

Von johannesolaf, 24.12.2010, 00:37

Heute hatte ich noch in zwei Sachen zu verteidigen. Während es in der einen um Menschenhandel und Zuhälterei ging und meine Mandantin zu einem Jahr und 9 Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, ging es in der anderen Sache darum, dass meinem Mandanten, einem Asylbewerber vorgeworfen wurde, unter Alkoholeinfluss (1,85 Promille), innerhalb einer halben Stunde, die Scheiben von 5 Autos eingeschlagen zu haben und einige Gegenstände aus den Wagen geklaut zu haben.
Die Staatsanwaltschat wollte unbedingt, dass ein Sachverständiger Stellung dazu nimmt, ob bei meinem Mandanten, der nicht vorbestraft ist, die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen. Der Richter hatte auf die Schnelle einen Psychiater angefordert, der zu meinem Mandanten nicht viel sagen konnte, weil wir zu seinem Trinkverhalten keine Angaben gemacht haben, sondern lediglich durch mich die Erklärung, dass die Anklage richtig ist.
Anstatt ebenfalls zu schweigen, haben wir dann einen Tag vor Heiligabend einen Vortrag zu hören gekriegt über Voraussetzungen des § 64 StGB, über die Situation in den Psychiatrien, darüber, wann eine Therapie keinen Erfolg verspricht und so weiter. War alles ausführlich, hatte nur mit unserem Fall nichts zu tun.
Irgendwann war aber auch diese Verhandlung zu Ende, nachdem ich dem Sachverständigen klar gemacht hatte, dass er über den Zusammenhang Asylbewerber und Therpieprobleme ein anderes Mal referieren solle. Am Ende gab es 6 Monate zur Bewährung.
Ein kleines Geschenk, nämlich einen Befangenheitsantrag, schicke ich jetzt noch zu einem benachbarten Amtsgericht, nachdem der abgelehnte Richter meine Mandantin hinter meinem Rücken angeschrieben hat, um sie zur Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl zu bewegen. Von mir wollte er im Vorfeld wissen, warum wir Einspruch eingelegt haben. Weil ich keinen Anlass gesehen habe hierauf zu antworten, hat er dann erinnert und eine Antwort "angemahnt". Bald sehen wir uns wieder und dann können wir darüber sprechen, wer mich anmahnen darf und wer ganz bestimmt nicht.


Anonym(Gast), 31.07.2011, 16:58

Die Arroganz mancher RA ist nur noch durch die mancher Ärzte zu überbieten!

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