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Freitag, 09. September 2011

Verhandlung um Tötung auf VW- Parkplatz

Von johannesolaf, 14:21

Die Presse berichtet hier ausführlich vom vierten Prozeßtag des sogenannten "Parkplatz-Mordes"der vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt wird. Das Foto zeigt meinen schlanken Mitverteidiger Christian Wigger aus Lüneburg. Dahinstehen möge, dass gerade die Hauptverhandlung klären soll, ob es sich tatsächlich um Mord handelt, denn nicht jede rechtswirdrige Tötung ist automatisch ein Mord. Ein bißchen schade ist aber, dass die Vertreter der Presse, oftmals gar nicht verstehen, was die Verteidiger mit bestimmten Anträgen bezwecken und dies dann auch nicht immer so darstellen können oder wollen, dass der Leser in die Lage versetzt wird, bestimmtes Verteidigerhandeln nachvollziehen . So wohl auch in unserem Fall. Wenn beantragt wird, den kleinen Sohn der Getöteten als Zeugen zu vernehmen und das Gericht darauf hin einen in das Wissen des Kindes gestellten Sachverhalt als wahr unterstellt, ist das Ziel der Verteidigung erreicht und der Beweisantrag kann zurückgenommen werden.Spannend ist jedenfalls die Frage, warum eine Oberstaatsanwältin im Anschluss an eine Haftbefehlsverkündung einen Vermerk erstellt, der angebliche Äußerungen des nun Angeklagten enthält, die durchaus belastend sein könnten, wenn sie so gefallen wären, die  auch in Gegenwart des Ermittlungsrichters abgegeben worden sein sollen, sich aber gerade nicht in dessen Protokoll wiederfinden. Wie es sich damit verhält, erfahren wir hoffentlich am Montag, wenn der damalige Ermittlungsrichter vernomen wird.

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