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Sieg für den Rechtsstaat
Vor einigen Tagen vor einem Amtsgericht in Brandenburg.
Mandant, einschlägig vorbelastet und unter Bewährung stehend, hatte Möbel bestellt, die er nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles bezahlt hatte (erst nachdem die Anklage wegen Betruges) ins Haus geflattert war.
Einige Indizien sprachen gegen die damalige Zahlungsfähig - bzw. willigkeit, so dass ein Schweigen vor Gericht wohl nicht gereicht hätte. Der Mandant tat das, was man eigentlich nicht tun sollte, er berichtete der Richterin umfassend, auch warum er damals davon ausgegangen war, kurzfristig zu Geld zu kommen. Der Verteidiger gab umfassende Erklärungen ab, auch weshalb der Entlastungszeuge, der in einer JVA einsitzt, nicht extra herbeigeholt werden müsse, der Mandant diesem aber damals unbedingt vertrauen durfte, dass er ihm Geld überweisen werde, um die Bestellung zu bezahlen.
Die Richterin sprach frei (Staatsanwältin und Verteidiger hatten dies auch beantragt). In der Begründung wandte sie sich mit folgenden Worten an meinen Mandanten:"Ich glaube ihnen nicht viel von dem was sie erzählt haben, aber ihre Einlassung war derart genial, dass ihnen die Tat nicht nachzuweisen ist. Dies ist Urteil für den Rechtsstaat, denn lieber spreche ich einen Schuldigen frei, als einen Unschuldigen zu verurteilen."
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