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Tatjana und Foffi
...hätte ich gestern abend gerne bis zum finalen Streit gesehen, aber mein Notruf-Handy klingelte. Der Lebensgefährte sei gegen 18.00 Uhr von der Polizei mitgenommen worden und noch nicht zurückgekehrt. Die Kripo werfe ihm wohl räuberische Erpressung vor.
Also, ab in den Aussendienst und zum hiesigen Polizeigewahrsam. Gucken, was los ist. Der neue Mandant hatte sich schon in der Zelle ausgestreckt, die Sache wurde kurz besprochen.
Heute morgen Rücksprache mit dem freundlichen Sachbearbeiter der Kripo. Die Staatsanwaltschaft werde einen Haftbefehl beantragen.
Nachfrage beim Amtsgericht Braunschweig: Vorführung vor den Haftrichter um 14.00 Uhr. Kurz vorher nochmals kurze Besprechung mit dem Mandanten. Die entscheidene Frage musste geklärt werden: Schweigen (und vermutlich U-Haft, aber dafür noch Spielraum für die Hauptverhandlung) oder ohne Aktenkenntnis um Kopf und Kragen reden? Vorwurf - wie gesagt - räuberische Erpressung. Der Haftrichter hält die Zeugenaussagen vor. In diesen ist die Rede von Kopfstoß, Tritten und angeblichen Äußerungen gegenüber den Großeltern des Opfers, ihm (und ggf. ihnen) werden die Augen ausgestochen und die Ohren abgeschnitten, wenn der Enkel nicht bezahlen würde.
Mein Mandant wählte die zweite Möglichkeit. Tenor: Kopfstoß (+), Erpressung (-), denn er habe eine Darlehensforderung gegen das Kopfstoßopfer, dieser habe sich über ihn lustig gemacht, nur deshalb die Gewalt. Besuch bei Oma und Opa (+), Drohungen (-).
Ergebnis: Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls wurde abgelehnt.
Mandant ist wieder auf freiem Fuß.
... Prinz Foffi auch, soweit ich gehört habe.
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