Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines

Mittwoch, 31. Mai 2006

Aufgeschnappt

Von johannesolaf, 08:20

...aus dem Blog "strafprozess.blogspot.com" meines Bürogemeinschaftskollegen RA Werner Siebers:

informelles Vorgespräch versus förmliche Vernehmung

 
Da hab ich heute beim Amtsgericht Aschersleben noch richtig dazugelernt. Der Polizeibeamte berichtete, dass er im informellen Vorgespräch mit meinem besoffenen einer Straftat verdächtigen Mandanten zunächst den Sachverhalt geklärt habe, danach habe er ihn selbstverständlich - oder vielleicht doch nicht? - belehrt. Als ich dann wagte, in den Raum zu stellen, dass er ohne Belehrung einem Verdächtigen Fragen zu einer möglichen Straftat gestellt habe, fuhr mich der Beamte an, dass er sich von mir das Wort nicht im Mund umdrehen lasse, er habe natürlich keine Fragen gestellt, viemehr nur zunächst eine informelle Befragung durchgeführt.

Merke: Die informelle Befragung eines Verdächtigung vor der Belehrung dient lediglich zur vorläufigen Sachverhaltsklärung; danach kommt die Belehrung. Ach ich vergaß. Eine förmliche Vernehmung nach der Belehrung war natürlich nicht mehr nötig, der Sachverhalt war ja geklärt.

Ich weiß immernoch nicht, ob ich nun lachen oder weinen soll.

[Kommentare (0) | Kommentar erstellen | Permalink]


Kostenloses Blog bei Beeplog.de

Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.