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Dienstag, 17. Juli 2012

Mit Rücksicht auf den bequemen Verteidiger

Von johannesolaf, 18:18

Normalerweise werden nach dem Schluss der Beweisaufnahme die sogenannten Plädoyers gehalten, und zwar im Stehen. Mal, meistens nach einer vorherigen Verständigung über das Strafmaß, sehr kurz, mal, insbesondere nach einer umfangreichen Beweisaufnahme, etwas länger. Anders gestern vor einem auswärtigen Landgericht in einer Berufungssache mit erstinstanzlicher Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe: Nachdem wir mit der Beweisaufnahme in der Betrugssache durch waren, ergriff der Vorsitzende das Wort, machte Ausführungen zum bisherigen Ergebnis der Verhandlung, guckte mich an mit den Worten " Sie beantragen Freisspruch?" Dann den Oberstaatsanwalt." Sie auch?". Das anschließende Ergebnis nach geheimer Beratung der Kammer kann sich jeder denken.

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