Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines
Fische II
Die Beschwerde gegen die Durchsuchung im Fische- Fall wurde vom Landgericht Magdeburg verworfen.
Der Beschluss geht nicht darauf ein, warum 8 Monate nach Aufnahme der Ermittlungen, eine Wohnung durchsucht werden muss, um Unterlagen zu beschlagnahmen, die die Polizei längst selbst am PC hätte ausdrucken können.
Um eine strafrechtliche Bagatelle soll es sich bei dem Zurücksetzen der Fische nicht handeln, weil das AG Bad Oeyenhausen beispielsweise schon mal einen Angeklagten in einem wohl ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe verurteilt habe.
Im Übrigen kein Wort dazu, dass der Durchsuchungsbeschluss auf Rechtsnormen anderer Bundesländer gestützt wurde, die sich auch noch mit einer ganz anderen Materie beschäftigen.
Im Lichte des Art. 13 GG betrachtet, hat mich das noch nicht überzeugt.
Am 10.Juli fange ich deshalb an, die Verfassungsbeschwerde zu schreiben
Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.