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ALG II
Von johannesolaf, 11:27
Ein Mandant hat Ärger mit dem Arbeitsamt. Er hatte ALG II beantragt und angeblich einen Kürzungsbescheid über sein ALG I nicht vorgelegt und somit wesentliche Tatsachen verschwiegen.
Da ALG I und II innerhalb des selben Hauses bearbeitet werden, frage ich mich doch, warum er etwas vorlegen muss, dessen Inhalt ohnehin beim Amt bekannt ist, sich höchstwahrscheilich im dort igen - für alle Sachbearbeiter abrufbar - Computer befindet.
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