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Erinnerungen
Heute schliesse und lasse ich eine Akte in den Keller bringen. Angeklagt war vor dem Landgericht Stendal eine junge Frau wegen Drogenhandels u.a. im Kilobereich zusammen mit vier weiteren Menschen.
Da die Mandantin in Untersuchungshaft saß, wollte ich das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen, war aber von Anfang an auf eine Bewährungsstrafe aus.
Auch aufgrund abgehörter Telefongespräche, in denen angeblich die Gefährlichkeit der zierlichen und lieb aussehenden Mandantin zutage getreten war, waren Staatsanwaltschaft und Gericht nicht davon abzubringen, dass eine Strafe jenseits von 2 Jahren Haft verhängt werden müsste.
Die Mitläufer wurden zwischen dem 10 und 15 Verhandlungstag abgeurteilt, der Bruder meiner Mandantin erhielt nach seiner Einlassung eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe von ungefähr 4 Jahren.
Da meine Mandantin bislang - auf mein Anraten hin - geschwiegen und auch mit der Jugendgerichtshilfe noch nicht gesprochen hatte, war es nun an der Zeit dies nachzuholen. Mit gutem Erfolg: Nachdem die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe dem Gericht ihren Bericht erstattet hatte, bat der bis dahin unerbittliche Staatsanwalt , den ich so gerne - aber gerechtfertigt - beschimpft hatte, am 18. Verhandlungstag um eine kurze Unterbrechung, teilte mir auf dem Flur mit, dass er von seiner ursprünglichen Forderung abrücke und bereit sei, eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Das Gericht war nun einverstanden
Die Hauptverhandlung wurde fortgesetzt indem ich eine Einlassung für meine Mandantin abgegeben habe. Das Urteil lautete 2 Jahre mit Bewährung, der Haftbefehl wurde aufgehoben.
Natürlich war es kein Zufall, dass an jedem Verhandlungstag der Vater meiner Mandantin unter den Zuhörern war, und selbstverständlich hatte der Vorsitzende recht ,als er meinte, Beharrlichkeit zahle sich aus, aber das heisst nicht, dass das Gericht nicht in der Lage gewesen wäre, eine höhere Strafe so wasserdicht zu begründen, dass eine Revision erfolglos geblieben wäre.
Oft kann es besser sein, nicht das erstbeste Angebot des Gerichtes zu einer einvernehmlichen Beendigung anzunehmen, sondern weiterzumachen, um dann als Freunde auseinanderzugehen.
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