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Mittwoch, 12. Juli 2006

Wartezeit

Von johannesolaf, 08:59

Immer länger dauert es gerade in Wirtschaftsstrafsachen vor den Landgerichten bis es zur Anklage, Eröffnung des Hauptverfahrens oder gar zur Terminierung kommt.

In einer umfangreichen Betrugssache in Franken hat gerade das Amtsgericht, meinem Antrag folgend, den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen noch immer keine Anklage erhoben hat.

Vor dem Landgericht Hildesheim wurde vor mehr als einem Jahr eine Betrugssache anverhandelt und das Verfahren am dritten Verhandlungstag ausgesetzt. Meine Mandantin war mit der vom Gericht angedachten Bestrafung nicht einverstanden, sie sollte ins Gefängnis, so dass sie sich ganz umfangreich eingelassen hat. Weitere Ermittlungen wurden erforderlich. Gerne sind wir dem Ruf der STA gefolgt und haben unsere Einlassung in einem fünfstündigen Gespräch ergänzt. Vor einigen Monaten hat das Gericht mitgeteilt, dass es noch dauern kann, bis erneut terminiert wird, vorrangige Haftsachen müssten zuvörderst verhandelt werden.

Möge noch viel Wasser den Nil hinunterfliessen , damit es wegen der langen Verfahrensdauer einen gehörigen Abschlag gibt. Und glücklich ist schliesslich der Belastungszeuge, der vergißt

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