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Donnerstag, 13. Juli 2006

Ausgekifft im Norden

Von johannesolaf, 08:22

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) will kommende Woche mit einem Ministererlass schärfer gegen Drogenbesitz vorgehen. Die sogenannte Eigenverbrauchsgrenze, bis zu der Cannabisbesitz in der Regel straffrei bleibt, wird von 30 Gramm auf 6 Gramm reduziert. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht einheitliche Vorschriften in den Ländern angemahnt, bislang vergeblich. In Schleswig-Holstein galt bisher die liberalste Regelung, auch geprägt durch den früheren Lübecker Richter undd heutigen Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Wolfgang Neskovic, der ein Recht auf Rausch proklamiert hatte. Die Sechs-Gramm-Grenze gehört zur strengsten Regelung bundesweit. In Hessen ud Niedersachsen liegt die Eigenbedarfsgrenze bei 15 Gramm, in Reheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland bei 10 Gramm. Gründe für die restriktivere Politik im Norden seien der gestiegene Wirkstoffgehalt der Droge, der wachsende Konsum von Kindern und die Anti-Rauch-Kampagnen an Schulen. " Es ist nicht mehr verhältnismäßig, wenn ein Schüler wegen Zigaretterauchens auf dem Schulhof der Schule verwiesen werden kann, aber der Staatsanwalt nichts unternimmt, wenn er mit 30 Gramm Marihuana erwischt wird, heißt es im Ministerium.

Quelle: Der Spiegel 28/ 2006

Auch bei Einhaltung der alten Grenzen (Entscheident ist immer der Wirkstoffgehalt, bei Cannabisprodukten also Tetrahydrocannabinol, nicht das Bruttogewicht des Stoffes), landete die Anzeige der Polizei beim Staatsanwalt. Ein Absehen von der Strafverfolgung war niemals zwingend, denn die "geringe Menge" zum Eigenverbrauch ist nur eine Voraussetzung für das Absehen von der Verfolgung.

Trotzdem verfolgt wird von jeher, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, dies könnte zum Beispiel auch das Kiffen auf dem Schulhof sein.

 

 

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