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Versuchte Kindstötung
Aufgrund dieser Strafanzeige wurde gegen eine Mandantin ermittelt:
"Ich hatte in W eine Pferdeweide gepachtet. Auf dieser Weide hatte ich 5 Pferde stehen. A versuchte hier der L (es war ein Sonntag im August) das Fahrradfahren beizubringen. Da L das nicht so schnell kapierte, schrie A sie ständig an und L bezog hier auch mehrere Ohrfeigen und Tritte in den Hintern. Die ganze Sache brachte A so in Rage, dass sie L nahm und in ein 6 Meter tiefes Wasserloch warf. Dieses Wasserloch hatte ich selbst ausgehoben, um für meine Pferde Wasser zu bekommen. Auf Nachfrage gebe ich hier an, dass das Wasserloch rund 6 Meter gerade runter ging. Ich hatte das Wasserloch mit einem Bagger selber ausbaggern lassen. In dem Wasserloch war rund 1 Meter Wasser. L war beim Reinfallen unter Wasser. Als sie oben war hatte sie geschrien und ich holte sie dann raus aus dem Wasserloch. Ich musste hinterher springen, um L dort rauszuholen. Hätte ich dies nicht gemacht, wäre sie ertrunken. Das Wasserloch habe ich kurze Zeit später mit dem Bau eines Reitplatzes zugeschüttet. Der Verpächter B aus W kann etwas zu dem Wasserloch sagen."
Interessant wäre noch gewesen, wie die Beiden, nachdem der Anzeigenerstatter runtergesprungen sein will, aus dem 6 Meter tiefen Loch gekommen sind, da doch das Wasser nur 1 Meter tief darin gestanden haben soll.
Natürlich hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags eingestellt.
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