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Hamburg will weiter foltern
Brechmittel gelten als Folter
Deutschland muss Dealer Schmerzensgeld zahlen
STEPHANIE LAMPRECHT
Der in Deutschland praktizierte zwangsweise Einsatz von Brechmitteln gegen Drogendealer verstößt gegen das Folterverbot. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt entschieden (Az.: 54810/00). Die Straßburger Richter sprachen dem Kläger, einem Kokain-Dealer aus Sierra Leone, 10000 Euro Schmerzensgeld zu. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Hamburg will zunächst an der bisherigen Praxis festhalten.
Die Europarichter sehen in dem Brechmitteleinsatz eine "unmenschliche und herabwürdigende Behandlung" sowie einen Verstoß gegen das Recht auf einen fairen Prozess. Der Angeklagte müsse sich nicht selbst belasten, dieses Recht würde durch das Hervorwürgen eines Beweismittels verletzt. Außerdem hätte man auf die "natürliche Ausscheidung" der Droge warten können, so wie es die meisten europäischen Länder handhaben. Die Richter verwiesen darauf, dass in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Einer von ihnen: Achidi John, der 2001 in Hamburg starb. Trotz des Urteils will die Hamburger Justizbehörde weitere Brechmitteleinsätze nicht auschließen. Sprecher Henning Clasen: "Wir werden die Praxis zunächst nicht ändern." Bis Mai 2006 sei in vier Fällen Brechmittel eingesetzt worden. Viviane Spethmann (CDU) bezeichnet das Urteil als "Einzelfallentscheidung", es gebe kein Alternative zu Brechmitteln.
Antje Möller (GAL) forderte hingegen den sofortigen Stopp. Andreas Dressel (SPD), setzt sich für Haftbefehle ein, um auf die Ausscheidung der Beweismittel auf der gläsernen Toilette zu warten. SPD und GAL hatten Brechmittel gegen Dealer 2001 eingeführt.
Zitat:
»Der Einsatz von Brechmitteln verstößt gegen das Folterverbot«
Aus dem Urteil des EU-Gerichtshofs
Quelle:(MOPO vom 13.07.2006 / SEITE 21)
Schade, immer dann, wenn man mit Entscheidungen hiesiger Gerichte nicht einverstanden ist, wird nach dem EUGH gerufen, kann man dessen Rechtsprechung aber gerade nicht gebrauchen, werden seine -gerade im Bereich des Strafrechts oft klugen- Entscheidungen als unverbindlich abgetan.
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