Du befindest dich in der Kategorie: Allgemeines
Marktforschungsanrufe ohne Einwilligung sind rechtswidrig
|
Weil das Anrufen potentieller Kunden ohne deren vorherige Zustimmung verboten ist, bedienen sich seit Jahren viele Vertriebsfirmen angeblicher Meinungsforscher, bzw. bilden eigene "Abteilungen" die unter dem Deckmantel des Begriffes "Forschung" ungefragt Leute anrufen, wobei es ihnen nicht um die wirliche Meinung zu irgendeinem banalen Thema geht, sondern darum, die Zustimmung für künftige Anrufe eines Vertriebsmitarbeiters zu erlangen und entsprechende Daten (Beruf, Alter, Verdienst) um die Kaufkraft abzuschecken. Wer wurde noch nicht angerufen und gefragt, ob er gerne Steuern zahlt oder die Steuerlast als zu hoch empfindet. |
|
|
|
Das Landgericht Hamburg hat durch Berufungsurteil (1) eine Marktforschungs-GmbH dazu verurteilt, Anrufe zu Zwecken der Marktforschung bei bestimmten privaten Telefonnummern des Klägers ohne vorherige Einwilligung zu unterlassen. Damit hat das LG Hamburg die Entscheidung I. Instanz des AG Hamburg-St.-Georg (2) aufgehoben |
Die auf Weblogs sichtbaren Daten und Inhalte stammen von
Privatpersonen. Beepworld ist hierfür nicht verantwortlich.