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Ohne Krawatte kein Prozeß
Eine hochsommerliche Fußnote zur deutschen Mode- und Justizgeschichte hat am Freitag das Oberlandesgericht München geschrieben. Die Richter hielten es nicht mit dem Gerichtsverfassungsgesetz für vereinbar, daß ein Anwalt ein T-shirt unter seiner Robe trägt. Gewohnheitsrechtlich sei festgelegt, daß zur Amtstracht eines Anwalts Hemd und Krawatte gehörten, entschied der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts. Diese Regelung sei "auch nicht infolge eingetretener gesellschaftlicher Veränderungen gegenstandslos geworden". Ein Münchner Anwalt hatte sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II als mode- und rechtspolitischer Trendsetter versucht - durch einen Auftritt mit einem weißen T-shirt unter seiner schwarzen Robe. Mit der Folge, daß er vom Prozeß ausgeschlossen wurde und ein Ersatzanwalt zum Zuge kam.
Quelle: FAZ vom 15.7.2006
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