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Montag, 17. Juli 2006

Terrorverdacht

Von johannesolaf, 08:02

 
 

Darkazanli - Kein Geld für die Haft

Verfahren gegen Kaufmann eingestellt / Auch Mzoudi bekommt keine Entschädigung

STEPHANIE LAMPRECHT

Obwohl er monatelang unter Terrorverdacht im Gefängnis saß und das Verfahren gegen ihn mangels Tatverdachts kürzlich eingestellt wurde, erhält der Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli (47) keine Haftentschädigung von der deutschen Justiz. Der Hamburger Kaufmann könne nur Entschädigungen etwa wegen Durchsuchungen erwarten, erklärte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten. Eine Haftentschädigung sei nicht möglich, weil gegen ihn nie ein deutscher Haftbefehl bestand.

Der Hamburger Kaufmann und mutmaßliche Al-Kaida-Unterstützer saß auf Grund eines spanischen Haftbefehls seit Oktober 2004 neun Monate lang in deutscher Auslieferungshaft. Er kam frei, als das Bundesverfassungsgericht im Juli 2005 das Europäische Haftbefehlgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Laut "Spiegel" darf Darkazanli kein Geld zur Verfügung gestellt werden, weil er auf einer Terrorliste der Europäischen Gemeinschaft stehe. Das Gleiche gelte für den ebenfalls wegen Terrorverdachts zeitweise inhaftierten Marokkaner Abdelghani Mzoudi. Ihm steht nach seinem Freispruch durch den Bundesgerichtshof prinzipiell ein Betrag von 4708 Euro zu, für 428 Hafttage. Das Hamburger Justizverwaltungsamt habe Mzoudi jedoch in einem Bescheid mitgeteilt, dass ihm das Geld "weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfe". Es werde deshalb nicht ausgezahlt.

Quelle: MOPO vom 17.07.2006 / SEITE 10

Erinnert mich ein bißchen an Pflichtverteidigergebühren: Hin und wieder überkommt mich dort nach Monaten des Wartens auch das Gefühl, wahrscheinlich werde nicht mehr ausgezahlt.


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