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Montag, 17. Juli 2006

Besuch aus der Provinz

Von johannesolaf, 08:54

Einen Zug durch Hannover unternahm ein Mandant zusammen mit seinem Kumpel. Getrunken wurde, vielleicht auch gegessen, ob man(n) auch zu Gast bei Freundinnen war, weiss ich nicht, spielt für die Lösung des Falles auch keine Rolle. Es sollte  dann mit einem Taxi zurück in die Provinz gehen.

Über einen Festpreis konnte man sich nicht einigen, die Fahrt sollte abgebrochen werden. In Höhe eines Polizeireviers zeigte die "Uhr" ca. 14 € an. Der Polizeibericht geht davon aus, dass das Geld zunächst nicht gezahlt wurde. Deshalb hupte der Taxifahrer, bis Polizisten herbeieilten. Der betrunkene Mandant weigerte sich seinen Ausweis zu zeigen. Die Polizisten nahmen ihn, trotzdem er sich sperrte und seinen Arm wegriß, mit auf die Wache. Der Kumpel wurde zum Geldautomaten gefahren, um den Taxifahrer auszahlen zu können.

Der Kumpel wurde nach seiner Rückkehr entlassen, dem Mandanten wurde Blut abgenommen, dann kam er für einige Stunden in die Gewahrsamszelle.

Eine Rißwunde am Oberarm sowie eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte blieben dem Mandanten als Andenken von seinem Ausflug in die Metropole.

Der Mandant konnte sich nur noch teilweise erinnern, in der Wache hätten Polizisten ihn zu Boden gebracht und auf ihm gelegen. Aufschluss gab aber die Ermittlungsakte. Der Kumpel war nämlich so rechtzeitig vom Geldautomaten zurückgekehrt, dass er gesehen haben will, dass mein Mandant quasi gegen eine geöffnete Tür " gelaufen wurde " und sich dabei die Rißwunde zugezogen hatte.

In der Einlassung, die ich für meinen Mandanten abgegeben habe, habe ich auf das Problem des lädierten Armes, die schmerzhafte Blutentnahme, den mehrstündigen Freiheitsentzug, den eigentlich nur passiven Widerstand und die relative Bedeutungslosigkeit des zugrunde liegenden Sachverhaltes hingewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

 

 

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