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Mittwoch, 19. Juli 2006

Feuertod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeizelle

Von johannesolaf, 10:11

 
Zwei Polizisten durch weiteres Gutachten belastet
 
Dessau. Der Tod des am 7. Januar 2005 in einer Arrestzelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft Dessau, die bereits seit mehr als einem Jahr davon überzeugt ist und Anklage gegen zwei Polizeibeamte erhoben hatte, sieht sich durch ein neues Gutachten bestätigt.

Das Gutachten des Feuerwehrtechnischen Instituts kommt zu dem Schluss, dass vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod des 21-jährigen Mannes etwa sechs Minuten Zeit verstrichen. Die Brand experten hatten das Feuer in der Zelle nachgestellt und monatelang akribisch ausgewertet.

Mit der jetzt vorliegenden Auswertung ist für die Staatsanwaltschaft Dessau klar : Die Polizeibeamten hatten nach Ausbruch des Feuers und Auslösen des Feueralarms genügend Zeit, das Leben des Mannes zu retten, wenn sie richtig gehandelt hätten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten fahrlässige Tötung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Asylbewerber war in einer Zelle, an ein Bett gekettet, verbrannt. Den Ermittlungen zufolge habe ein Polizist den Mann nicht vorschriftsgemäß durchsucht und deshalb ein Feuerzeug in dessen Hosentasche übersehen, womit Jallow seine Matratze angezündet haben soll. Der Dienstgruppenleiter, ein Polizeihauptkommissar, hatte nicht auf das Knistern des Feuers, das er durch die Wechselsprechanlage hörte, reagiert und zweimal den Alarm des Rauchmelders ausgeschaltet. Seine Behauptung, der Feuermelder sei zuvor öfter durch Fehlalarme aufgefallen, hatte sich als falsch erwiesen. Im Fall einer Verurteilung drohen den Beamten bis zu einem Jahr beziehungsweise bis zu zehn Jahre Haft.

Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sagte gestern, das neue Gutachten werde dem Institut für Rechtsmedizin in Halle übergeben. Das Institut habe dann Gelegenheit, das Gutachten mit seinen Erkenntnissen über Todesursache und Todeszeitpunkt Jallows abzugleichen. Die Einschätzung der Rechtsmediziner und das Brandgutachten gehen dann zum Landgericht Dessau, das erneut über eine Anklageerhebung befindet. Diese Entscheidung wird mit Spannung erwartet. Im Oktober 2005 war dem Gericht die Anklageschrift nicht stichhaltig genug gewesen : Es lehnte einen Prozessauftakt ab.

Sowohl Jallows Tod als auch die langen Ermittlungen sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Freunde Jallows kritisierten, die Ermittler hätten sich voreilig auf eine Theorie festgelegt und andere Möglichkeiten ausgeschlossen. Zudem hätten die Behörden Jallows Angehörigen Steine in den Weg gelegt, als diese als Nebenkläger auftreten wollten.

Politischer Druck kam auch aus dem Landtag. SPD und Linkspartei drohten im Frühjahr 2006 mit dem Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 19.7.2006

Schön wäre es, wenn die Gerichte bei mangelhaften Anklagen auch dann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen würden, wenn es sich bei den Angeschuldigten nicht um Polizisten handelt.


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